Werden Stiefkinder bei einer Privatinsolvenz berücksichtigt?
Hallo, wir waren heute zu unserer Insolvenzberaterin ( das erste mal ) und nun stellt sich mir die Frage: Wie verhält sich die Berechnung des Pfändungsfreibetrag bei Stiefkindern! Wir sind seit 11 Jahren verheiratet und ich habe zwei Kinder mit in die Ehe gebracht, die aber nicht adoptiert worden sind von meinem Mann. Überall wo man einen Antrag auf Geld stellt ( Hartz 4, Wohngeld ) wird das Einkommen meines Mannes Voll angerechnet und man fällt aus der aus der Bedürftigkeit heraus. Ich hoffe doch das man mir bei meiner Frage weiter helfen kann. LG aus Bremen Barbara
4 Antworten
Die Stiefkinder zählen mit. Es empfielt sich aber dennoch Harz 4 zu beantagen. Dieses wird mit Verweis auf die Leistungsfähigkeit ihres Mannes zwar abgelehnt, aber Sie haben dadurch den Nachweis, das eine Unterhaltspflicht besteht. Die Freigrenze hat ja gerade die Aufgabe, das durch eine Insolvenz keine Ansprüche auf Sozilahilfe / Harz 4 entstehen.
Noch zu Ergänzung, der Freibetrag für das Stiefkind muß bei Insolvenzgericht nach beantragt werden. Den gibt es nicht "automatisch". Dazu sollte man den Insolvenzgericht den Ablehnungsbescheid der Arge vorlegen.
Die Höhe des pfändbaren Betrages richtet sich nach der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen, die mitversorgt werden müssen. Ansonsten kann man sich noch die Kinder auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Wenn Sie Unterhalt bekommen, kann dieser angerechnet werden.
hallo!!! Mein Mann und ich haben mitten in der Inso geheiratet, wir hatten beide eine. Wir haben gesammt drei Kinder wobei meine beiden großen aus erster Ehe stammen sprich seine Stiefkinder... Dies lief wie folgt ab... Selbst das er beide mit auf der Lohnsteuerkarte hat intressierte es nicht... Der Insoverwalter will wissen... Ehepartner...Eigenes Kind... Beide Unterhaltspflichtig... Meine beiden großen ...11 und 14 zählten nicht... Hoffe ich konnte helfen. Gruß Moni
Das müsste doch die Insolvenzberaterin wissen.
Es ist nur begrenzt sinnvoll, bei einen Streit den "Anwalt" der Gegenpartei zu fragen.
Hallo GIOTTO, leider wusste sie es nicht genau darum meine Frage.