Eltern Insolvent und demnächst harz 4. Was mit Jugendkonto?

6 Antworten

Wenn das Konto auf seinen Namen läuft,könnte erst einmal wegen den Schulden nichts abgezogen werden !!! Erst wenn die Eltern einen Antrag auf ALG - 2 stellen,wird das Geld auf seinem Konto,seinem Bedarf zugeordnet und nur seinen.Er hat mindestens 3100 € Freibetrag + einmalig 750 € für Anschaffungen. Pro Lebensjahr sind es 150 € Freibetrag,was eigentlich jeder in der BG - wohnenden Person zusteht + diese einmaligen 750 € .Das übersteigende Vermögen von ihm,würde auf mindestens 6 Monate aufgeteilt,wenn die einmalige Anrechnung dieses Überschusses zur Folge hätte,das er 1 ganzen Monat aus dem Leistungsbezug fallen würde.Dieser geteilte Betrag,würde dann von seinen monatlichen Leistungen abgezogen.

janyboy1095 
Beitragsersteller
 07.08.2013, 19:36

Tschuldigung aber ich kann dem nicht ganz folgen. Ich versteh nicht was mit Freibetrag gemeint ist?! Also nehmen wir an er hat 2000€ über dem Betrag von den 3100€, sollte er dann diese 2000€ schnell verbraten?

isomatte  07.08.2013, 19:56
@janyboy1095

Jeder ALG - 2 Bezieher,hat Anspruch auf einen Freibetrag an Vermögen,dieser beträgt pro Lebensjahr 150 €,aber mindestens 3100 €,das gilt selbst bei Kleinkindern !!! Wenn er also 2000 € zuviel hätte,könnte er dringend benötigte Sachen kaufen oder Schulden bezahlen,das aber,bevor der Antrag auf ALG - 2 gestellt wird.Denn bei der Antragstellung sind aktuelle Kontoauszüge oder Sparbücher vorzulegen,oder zumindest der Nachweis über das Vermögen vorzulegen.

Wenn es auf den Namen des Sohnes läuft gehört das Guthaben ihm.--Auch wenn die Eltern eine Vollmacht haben. denke mal diese diente bis zur Volljährigkeit des Sohnes als Sicherung damit der Sohn nicht vor dem 18. die Kohle ausgeben kann. Aber jetzt ist er ja völljährig und kann selber entscheiden.

Dieses Geld dürfte nicht relevant sein in Bezug auf die Insolvenz der Eltern.

janyboy1095 
Beitragsersteller
 07.08.2013, 19:30

Und wie sieht es aus wenn die Eltern demnächst Arbeitslosen Geld beantragen? Ich hab gelesen man darf nur is 3100€ haben?! Wird dann das Geld über diesen Betrag ihm weggenommen?

jurafragen  07.08.2013, 19:47
@janyboy1095

Ihm wird nichts weggenommen, jedoch wird er selbst ggf. keine Leistungen nach dem SGB II erhalten, solange er Vermögen über dem Freibetrag hat.

janyboy1095 
Beitragsersteller
 07.08.2013, 19:52
@jurafragen

Achso wenn er selbst auch keine Arbeit hätte würde er keine Geldhilfen von Staat bekommen. Er ist zurzeit in der Ausbildung.

Um es ganz einfach auszudrücken, Er hat nichts zu befürchten solange er selber kein Geld beziehen will.

Richtig?

jurafragen  07.08.2013, 23:10
@janyboy1095

Um es ganz einfach auszudrücken, Er hat nichts zu befürchten solange er selber kein Geld beziehen will.

Ja. Solange du finanziell auf eigenen Beinen stehst, gehörst du auch nicht zur Bedarfsgemeinschaft.

  1. Die Insolvenz der Eltern (also eher der Firma der Eltern) hat mit dem Sohn nichts zu tun ...

  2. Bei Arbeitslosengeld2 wird geprüft, ob Vermögen vorhanden ist, Schonvermögen wird nicht angetastet... was darüber hinausgeht, muss allerdings erst verbraucht werden bevor Arbeitslsoengeld 2 zur Auszahlung kommt. Da der Sohn Mitglied der Bedarfgemeinschaft ist, wied auch sein "Vermögen" mit geprüft ... 3100 € darf der Sohn haben .. d.h. es wwürde keine Alg2 Leistungen geben bis die überschießenden 1900,00 Euro verbraucht sind.

Ich bin kein Fachmann, aber der gesunde Menschenverstand sagt mir, nur die Firmeninhaber haften auch für die Firma. Also wenn beiden Eltern die Firma gehörte, und sonst niemandem, dann haften auch nur die Eltern. Keiner kann dem Sohn Geld wegnehmen.

Aber, falls dem Sohn kurz vor der Insolvenz, Geld von den Eltern überwiesen wurde, so nach dem Motto, schnell noch in Sicherheit bringen, das würde/wird wahrscheinlich auffliegen und das könnte dann zurückverlangt werden.

Ich würde keine nachvollziehbaren Investitionen machen, lieber Geld abheben, am besten in kleineren Raten, also nicht 10000 auf einmal wenn möglich, und an einem sicheren Ort deponieren. Dann mal abwarten, was in den nächsten Wochen geschieht.

was geschieht mit dem Konto des 18-jährigen Sohnes?

Nichts, was soll damit passieren? Außer, dass es als Vermögen beim ALG2 zu berücksichtigen ist.

Ihm gehört das Konto noch nicht alleine

Nein?

Die Eltern besitzen noch immer eine Vollmacht über dieses Konto

Das ändert daran nichts.

janyboy1095 
Beitragsersteller
 07.08.2013, 19:39

Aber wenn die Eltern drauf zugreifen können, dann kann es ihm doch nicht so ganz alleine gehören ?!

jurafragen  07.08.2013, 19:45
@janyboy1095

Sie können durch die Vollmacht ja nur im Namen ihres Sohnes auf die Beträge zugreifen. Es ist sein Konto, er ist (alleiniger) Kontoinhaber.

janyboy1095 
Beitragsersteller
 07.08.2013, 19:54
@jurafragen

Ah okay, das hört sich logisch an.

Danke (: