Werden Betreuungskosten bei Weiterbildung vom Arbeitsamt beim Kinderzuschlag mit angerechnet?

1 Antwort

Bist du denn Hausfrau oder arbeitest du Teil- oder Halbzeit? Wen Kinderbetreungskosten zustehen, dann werden diese nicht mit angerechnet, da ja dieses Geld verwendet werden soll um die Betreuung der Kinder zu gewährleisten. Der Leistungsträger wird/kann aber Nachweise verlangen ob das Geld auch für die Kinderbetreuung verwendet wird. Ist dem nicht so, wird das Geld zurück verlangt und außerdem besteht dann hier auch durchaus die Gefahr eines Strafverfahrens wegen Leistungsbetrugs. Auch wenn die jetzt nicht wollen, das kann sich sehr schnell ändern. Ich würde an Eurer Stelle auch mal gucken ob vielleicht bei einem Wechsel zum ergänzendem ALG2 am Ende für eure Familie mehr unterm Strich übrig bleiben würde. Angerechnet darf die Pauschale für die Kinderbetreungskosten aber auf keinen Fall. Wohlgemerkt es entstehen auch tatsächliche Betreungskosten. Die aber auf jeden Fall wegfallen, wenn du dann zu Hause bleiben solltest. Die Fahrtkosten solltest du aber auch noch überprüfen. Gib mal in GoogleMap als Route die genauen Straßennamen usw. und sag mal wie viele km das sind...

Baby0110 
Beitragsersteller
 23.07.2014, 14:07

Vielen Dank für die schnelle Antwort xAdmiralAckbarx ! :)

Ich bin zu Hause - ja.

War bis vor kurzem aber auf 100€ Zuverdienst ein wenig arbeiten, ging durch die Schichten und die Umschulung meines Mannes aber nicht mehr - es hätte dadurch keiner die Kinder holen können.

Und da die Umschulung wichtiger ist habe ich meins aufgegeben.

Die Kinder gehen 10 Stunden am Tag in die Kita, aber schon seit letztes Jahr im August 2013 da ich für 8 Wochen in einer psych. Tagesklinik war wegen meiner Sozialphobie.

Die Nachweise für die Verwendung der Kosten sind überhaupt kein Problem ;)

Es sind an die 20km pro Strecke.

Warum darf es nicht angerechnet werden? Gibt es da irgendwo im Internet was nachzulesen?

Oder bist du sogar vom Fach?

xAdmiralAckbarx  23.07.2014, 14:30
@Baby0110

An die 20 km ist die falsche Antwort. Es sind die genauen km maßgeblich und hier auch nicht die kürzeste sondern die schnellste Strecke...

Da muss man nicht vom Fach sein, dass entspricht der Logik. Die Kinderbetreuungskosten sind Weiterbildungskosten nach §83 SGB III. Selbiges gilt für die Fahrtkosten. Wenn die Betreuungskosten angerechnet werden würden, dann müsste man ja die Fahrtkosten auch mit anrechnen. Folglich SCHWACHSINN!

Im Gegensatz zu den Betreungskosten besteht für die Fahrtkosten übrigens keine Nachweispflicht. Hier ist aber auch nicht der kürzeste sondern der schnellste Weg maßgeblich.

Baby0110 
Beitragsersteller
 23.07.2014, 14:42
@xAdmiralAckbarx

Genau sind es 20,3km ;)

Tja, das mit der Logik habe ich auch vor kurzem noch gedacht!!

Bis heute die eine Dame von der Familienkasse bei ihrer Vorgesetzten nachgefragt hat und diese meinte es zähle als Einkommen und wird somit voll angerechnet.

Und damit kommt man natürlich wieder ins krübeln... Ich zumindest..

xAdmiralAckbarx  23.07.2014, 15:22
@Baby0110

Also wenn der Zuschlag den gleichen Verwendungszeck hätte wie die Kinderbetreuungskosten, dann kann man das als Einkommen berücksichtigen. Die Berechnung für den Zuschlag erfolgt m.E. nach den Regeln für das ALG2 und damit fällt das aus der Berechnung raus.

Sollte das dennoch abgezogen werden, dann am besten gleich zu einem Anwalt für Sozialrecht gehen. Vorher beim Amtsgericht den passenden Schein holen. Dieser soll dann schon im Widerspruchsverfahren entsprechend argumentieren. Selbst die 10,- die dann max. zu bezahlen sind muss die Behörde dann bei positivem Bescheid wieder erstatten.

Fahrtkosten sind übrigens genau 8,- für jeden Tag wo man da hin auch hinfährt. Im Gegensatz zu ALG2 müssen die aber erst mal vorgestreckt werden. Sprich die Fahrtkosten werden nachträglich bezahlt. Müsste aber spätestens im Folgemonat passieren... Ich würde hier ergänzend noch gucken ob Zug oder so vielleicht billiger ist um noch ein paar Euro mehr zu haben.

Baby0110 
Beitragsersteller
 23.07.2014, 16:16
@xAdmiralAckbarx

Soviel wie ich weiß bekommt man Kinderzuschlag und Wohngeld zusammen um nicht ins ALG 2 zu fallen.. So wurde uns das zumindest erklärt. Kinderzuschlag und Wohngeld bekommen wir schon seit 2009, hatten vorher ALG2 - aber die anderen 2 Sachen sind wohl vorrangig zu beantragen, da meiner bis 2013 in Schichtarbeit war. Meine Mittlere geht erst seit 2012 in die Kita und der Jüngste erst seit Aug. 2013. Also von daher... Das ALG 1 reicht wohl um dies immernoch zu beantragen.

Unser Problem, bzw. mein Problem ist eben die Aussage von der Dame der Familienkasse. Und ich hasse es so lange zu warten bis mal ne schriftliche Antwort kommt. Die scheint der eine vom anderen nichts zu wissen...

Mich hat es nur stutzig gemacht weil von meiner Bekannten ihr Mann macht auch eine Umschulung aber von der ARGE aus, bekommen auch Fahrgeld und Betreuungskosten und dort wird nichts angerechnet. Sie bekommen aber ALG 2.

Aber wie du bestimmt mitbekommen hast bin ich hier total hibbelig, möchte am liebsten sowas immer sofort geklärt haben.

Daher die Frage ob du sowas selber durch hast oder vom Fach bist ;) Man weiß halt nicht woran man ist, weil von der gleichen Stelle alle was anderes erzählen.

Aber ja, die Fahrtkosten hauen genau hin wie du es beschrieben hast!

Verhält sich das mit dem Wohngeld denn genauso?

Aus manchen Forums - die aber schon paar Jahre zurückliegen -konnte man auch rauslesen dass bei manchen nichts angerechnet wurde, bei einem was ich gelesen habe doch - bzw. beim Wohngeld.

Ich such hier schon den ganzen Tag nach irgendeinem verdammten Paragraphen, wo steht das es nicht anrechenbar ist oder was weiß ich.

Die Bearbeiterin des ALG 1 meines Mannes meinte das es im EstG steht. Finde dich da mal zurecht wenn du mit sowas noch nie zu tun hattest.

Findet man überhaupt etwas was zu 100% mal stimmt?

Aber du scheinst Ahnung zu haben so wie du schreibst und das klingt schonmal gut :)

xAdmiralAckbarx  23.07.2014, 23:03
@Baby0110

Vom Fach bin ich nicht.. habe aber selbst einige Klagen gewonnen und auch einigen im Bekanntenkreis und deren Bekanntenkreis helfen können.

Du kannst aber selbst wählen ob du Wohngeld und Kinderzuschlag oder ergänzendes ALG2 beantragen willst. Vorteile Wohngeld und Kinderzuschlag ist eben die Unabhängigkeit vom Jobcenter. Da fallen Regeln einfach weg. Die aber bei euch nächstes Jahr eh enden wird. Wo ihr übrigens auch jetzt schon lansam schaltet solltest und euch über einiges schlau machen müsst. Zum Beispiel die Miethöchstgrenze eures Ortes bzw. Kreises.. ob ein schlüssiges Konzept zur Ermittlung der Grenze vorliegt. Sonst sitzt ihr da nächstes jahr in der K..... und gerade durch deine Krankheit sollte man sich so viel Zeit wie nötig nehmen. Mit ergänzendem ALG2 habt ihr aber auch Anspruch auf Umzugskosten oder aber auch Anspruch auf Mehrbedarf bei bestimmten Krankheiten. Ist wie gesagt bis nächstes Jahr ein Rechenexempel bei was wie wo ihr mehr habt.

Du machst dich da selbst etwas verrückt und mit deiner vielen Fragerei machste die Leutz da auch noch verrückt. Dir bleibt nix anderes übrig als auf was schriftliches zu warten. Die Mühlen der Ämter mahlen langsam.

Beim Wohngeld würde ich sagen, ist es doch erst mal grundsätzlich so, dass steuerbefreite Einnahmen keine Berücksichtigung finden. So dinge Fahrtkosten etc. finden auch nur eine Berücksichtigung wenn du diese vom Arbeitgeber bekommen hättest. Weiterbildungskosten finden m.E: keine Berücksichtiung bei der Berechnung. Wäre ja auch völlig sinnfrei und nicht im Sinne des Gesetzgebers. Würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass du beim ALG2 fast 500€ mehr in der Tasche hast. Wenn dem so wäre würde doch keiner mehr Wohngeld beantragen und gleich zum ALG2 wechseln.

xAdmiralAckbarx  23.07.2014, 23:04
@Baby0110

Die Antwort ist schon alleine darum falsch, weil man mit ALG2 kein Wohngeld mehr bekommt...

Baby0110 
Beitragsersteller
 24.07.2014, 06:29
@xAdmiralAckbarx

Erst wenn ALG 1 wegfällt haben wir Anspruch auf ALG 2.

Mit ALG 2 hätten wir mehr davon, meine Bekannte haben zu viert bissl mehr wie wir zu fünft. Haben ja mehr Vorteile...

Kinderzuschlag und Wohngeld müssen vorranging beantragt werden. Und da wir von dort nicht auf ALG 2 verwiesen wurden, bekommen wir kein ALG 2.

Wegen der Miete und so würde uns sogar eine größere Wohnung zustehen :)

Nur wir haben hier schon die mit größte Wohnung.

Es gibt zwar von der WBG auch noch welche an die 100m², die sind aber belegt. Zur Zeit bewohnen wir zu fünft eine 76,5²m Wohnung.

Hihi ja, ich mach mich da auch immer verrückt.. Aber ich kann nicht so wirklich warten wenn es um sowas geht.

Angst dass mann das und das dann nicht mehr bezahlen kann wenn die das anrechnen, sind ja immerhin fast 390€ die dann pro Monat wegfallen würden.

Von daher hoffe ich dass du Recht behälst und glaube daran :)