commerzbank ignoriert erhöhten freibetrag b.p-konto
HALLO, bin völlig am ende . die bank ignoriert die von der schuldnerberatung rechtsgültig ausgefüllte bescheinigung nach §850 und somit den mir zustehenden freibetrag! Wir haben 5 kinder, das kindergeld ist pfutsch und den üblichen betrag brauchte mein mann f.das material seiner neuen baustelle, wir haben nun also keinen cent . Die Bank behauptet die Bescheinigung vom 28.9.2010! wäre nicht gültig, wil die Pfändung DANACH erst eingegangen sei!Die Schuldnerberatung sagt das ist absolut fALSCH; denn es ei ja Sinn des P Kontos Papierkram zu minimieren und stellt keine erneute Bescheinigung aus, es sei denn in unseren Verhältnissen ändert sich etwas! Kennt jemand ne rechtsrelevante Quelle, die ich der Bank morgen vorlegen kann, damit sie die Umbuchungen rückgängig macht, somit den bescheinigten Freibetrag berücksichtigt t und unser Geld wieder freigibt? Die Schuldnerberatung empfahl uns ansonsten das Amtsgericht, aber das dauert ja dann:-( iund wir brauchen doch Geld fürs WE udn die nächste Woche!
5 Antworten
Für ein P-Konto gibt es immer einen Pfändungsschutz. Für eine Person liegt die Pfändungsfreigrenze bei 987,- Euro. Wie das bei Familien mit Kindern ist, kann ich nicht sagen, da ich Single bin. Aber mit Hilfe eines Exeltabelle, speziell für Pfändungssachen die ich auf einer Webseite gefunden habe, damit dürfte sich der euch zustehende Freibetrag errechnen lassen. Hier die Webseite:
http://www.schuldnerberatung-euregio.com/Download/P-Rechner.xls
Webadresse kopieren und im Browser eingeben, dann gelangt ihr zu dem Rechner. Soweit verstanden???
Es gibt eine Möglichkeit, wie ihr an euer Geld auf dem P-Konto kommt. Voraus gesetzt, ihr habt den Pfändungsbeschuß mit Aktenzeichen, auf das sich die Bank berufen hat. Zusätzlich nehmt ihr euere aktuelle Lohnbescheinigung mit. Dann geht ihr damit zum Amtsgericht zu dem für euch zuständigen Sachbearbeiter ( Rechtspfleger, und der ist verpflichtet euch einen vorläufigen Beschluß auszustellen, damit euer Konto frei gegeben wird und somit auch der Pfändungsfreibetrag euch ausgehändigt werden muss. In der Regel wird der vorläufige Beschluss sofort ausgestellt, mit dem ihr dann zur Bank gehen müsst. Aufgrund dieses Beschlusses ist die Bank verpflichtet, euch euer Geld auszubezahlen. Das ist die einzige Möglichkeit, die ich im Moment sehe und die zu euerem Recht verhilft. Grundsätzlich gilt der Beschluss nur auf das sich das Aktenzeichen bezieht. Für weitere Pfändungen mit anderen Aktenzeichen, müsste erneut ein Beschluss eingeholt werden.
Ich würde evtl. die nächste Polizeidienststelle aufsuchen. Ist zwar ungewöhnlich, aber wenn die Bank gegen ein Gesetz verstößt ist Strafanzeige möglich.
PS: Wende Dich an den Vorstand/Leiter. Das bringt auch oft etwas oder lass die Schuldnerberatung dort anrufen!
Das dümmste an der Ganzen Sache ist, dass die Bank die Zahlungen durch die Pfändung nicht mehr rückgängig machen kann, egal was jetzt noch kommt.