Wird Kindesunterhalt beim Wohngeld angerechnet?

2 Antworten

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Die hier getätigte Aussage, den Unterhalt generell erst bei einem Folgeantrag anzugeben, ist falsch,. Tatsächlich ist die Höhe des Unterhaltes und das sonstige Einkommen entscheidend dafür, ob der Unterhalt sofort oder erst mit Fortsetzungsantrag geneldete werden muß. Wird das bisherige Einkommen durch den Unterhalt um mehr als 15% erhöht, ist dem Amt die Änderung sofort mitzuteilen. Nur wenn diese 15% nicht erreicht werden, ist der Unterhalt bei dem Fortsetzungsantrag zu melden.

Sandra16816 
Beitragsersteller
 13.08.2011, 15:00

Achso, vielen Dank für die Auskunft.

LG

Erst beim Folgeantrag musst du die Zahlung angeben. Wohngeld bemisst sich nach dem voraussichtlichen Jahreseinkommen, zugrunde gelegt werden also die Beträge der letzten 12 Monate.

http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/wohngeld/einkommen.html

Sommerloch2010  13.08.2011, 14:57

Für das voraussichtliche Jahreseinkommen sind also die letzten 12 Monate interessant? Ach guck an, was ist denn, wenn ich jetzt arbeitslos bin und vorher gearbeitet habe? Falsche Antwort!!!

thomaszg2872  18.08.2011, 11:44
@Sommerloch2010

wenn dein lohnso niedrig war daß du wohngeld bekommen hast, und der unterschied zum alg-1 so groß ist, daß es mehr als 15% weniger sind, dann ja. dann muß neu gerechnet werden.erhöhungsantrag wegen einkommensänderung. mfg,

Sandra16816 
Beitragsersteller
 13.08.2011, 14:14

Ja, ist das so? Unser Bescheid gilt noch bis 31.12. Muss ich dann erst im Januar den Unterhalt mit angeben? Nicht, dass ich dann alles zurückzahlen muss.

LG

Hoppel1961  13.08.2011, 14:32
@Sandra16816

Eine mehr als gewagte Aussage, die negative Konsequenzen für denjenigen nach sich ziehen kann, der diesem "Rat" glaubt :-(

thomaszg2872  18.08.2011, 11:43
@Sandra16816

wenn sich durch die unterhaltszahlung das einkommen im verhältnis um mehr als 15% geändert hat, dann, ja, sofort. mfg,