Wird Kindesunterhalt beim Wohngeld angerechnet?
Hallo,
wird denn der Kindesunterhalt beim Wohngeld mit angerechnet? Hintergrund ist, dass der KV, der seit 12 Jahren keinen Unterhalt gezahlt hat, in Privatinsolvenz gegangen ist, jetzt auf einmal Unterhalt gezahlt hat bzw kam es von seiner Firma (Lohnpfändung?). Da wir Wohngeld beziehen, wollte ich mal wissen, ob ich es jetzt dort melden muss oder ob es denen egal ist.
Danke und LG
2 Antworten
Die hier getätigte Aussage, den Unterhalt generell erst bei einem Folgeantrag anzugeben, ist falsch,. Tatsächlich ist die Höhe des Unterhaltes und das sonstige Einkommen entscheidend dafür, ob der Unterhalt sofort oder erst mit Fortsetzungsantrag geneldete werden muß. Wird das bisherige Einkommen durch den Unterhalt um mehr als 15% erhöht, ist dem Amt die Änderung sofort mitzuteilen. Nur wenn diese 15% nicht erreicht werden, ist der Unterhalt bei dem Fortsetzungsantrag zu melden.
Achso, vielen Dank für die Auskunft.
LG
Erst beim Folgeantrag musst du die Zahlung angeben. Wohngeld bemisst sich nach dem voraussichtlichen Jahreseinkommen, zugrunde gelegt werden also die Beträge der letzten 12 Monate.
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/wohngeld/einkommen.html
wenn dein lohnso niedrig war daß du wohngeld bekommen hast, und der unterschied zum alg-1 so groß ist, daß es mehr als 15% weniger sind, dann ja. dann muß neu gerechnet werden.erhöhungsantrag wegen einkommensänderung. mfg,
Ja, ist das so? Unser Bescheid gilt noch bis 31.12. Muss ich dann erst im Januar den Unterhalt mit angeben? Nicht, dass ich dann alles zurückzahlen muss.
LG
Eine mehr als gewagte Aussage, die negative Konsequenzen für denjenigen nach sich ziehen kann, der diesem "Rat" glaubt :-(
wenn sich durch die unterhaltszahlung das einkommen im verhältnis um mehr als 15% geändert hat, dann, ja, sofort. mfg,
Für das voraussichtliche Jahreseinkommen sind also die letzten 12 Monate interessant? Ach guck an, was ist denn, wenn ich jetzt arbeitslos bin und vorher gearbeitet habe? Falsche Antwort!!!