Urlaubsrecht bei Stiefkinder
Hallo hier mal meine Frage,
mein Mann und Ich haben noch keine Kinder zusammen,jedoch habe ich 2 (eins Schulpflichtig) Töchter von meinem Ex. Er ist Bäcker und und wollte jetzt in den Sommerferien Urlaub haben,wo seine arbeitskolegen meinten er hat noch keine Kinder und daher muss er Arbeiten und die anderen dürfen Urlaub machen. Ist das richtig so den die Kinder Leiden ja drotzden darunter das wir im Sommer nichts machen können.
wie ist das bei stiefkinder.
lg Sandra
2 Antworten
In Ordnung ist das nicht würde versuchen das mit den Kollegen zu klären. Wenn das nicht hilft an den Chef wenden. Es gibt kein Gesetz, dass jemand selbst wenn er keine Kinder hat zu den Schulferien keinen Urlaub nehmen darf und umgekehrt genauso. Mit Kindern hat man nicht automatisch das Recht seinen Urlaub auf die Ferien zu legen wird in der Regel nur sozialer Weise so gemacht. Vielleicht sollte man die Kollegen daran erinnern.
Mit dem Chef reden.
Mit dem Betriebsrat reden.
Mit der Gewerkschaft reden.
Die Affen, die sich Kollegen nennen, muss man nicht mehr fragen.
Also: Einfach Urlaub einreichen und schauen, was passiert.
Deswegen ja den Urlaub einreichen. Dann kann der Chef ja nicht abstimmen lassen, sondern muss eine Entscheidung treffen.
Wenn er den ablehnt, muss er es schriftlich begründen. Dafür ist er wahrscheinlich zu faul oder zu blöd.
aber er entscheidet ja nicht er überlässt das den anderen in klammern "kollegen" wie sie entscheiden und die hatten so enschieden das der eine 2 wochen und der andere 4 wochen urlaub macht
das ist ja das problem der chef sagt macht das unter euch aus und wenn wir jetzt wissen würden das auch stiefkinder berücksicht werden könnte man das dem chef sagen und mit ihm darüber reden den wie gesagt ich finde das den kindern ungerecht gegenüber den sie werden ja im pinzip in den schaten gestellt weill es nicht der leibliche papa ist und die kleinen können ja nun nichts dafür