Kinderzuschlag und Wohngeld mit einem Pflegekind
Hallo. Wir haben drei Kinder. Meine Frau sitzt mit unseren jüngsten 2 Jährigen Kind zuhause
Ich verdiene 1500 € brutto und wir bekommen 370 € Wohngeld und 420 € Kinderzuschlag. Wir möchten ein Pflegekind in Dauerpflege aufnehmen. Wir fragen uns nun, wie sich die Aufnahme des Kindes und somit die Zahlung von Pflegegeld in Höhe von ca. 680 € und Kindergeld in Höhe von 215 € auf das Wohngeld und den Kinderzuschlag auswirkt.
Wohngeld: Nach unseren Informationen wird das Pflegekind als zusätzliches Familienmitglied berücksichtigt und das Pflegegeld des Kindes zur Hälfte als Einkommen der Familie angerechnet. Ob das Kindergeld des Pflegekindes irgendwie berücksichtigt wird oder nicht ist uns unbekannt.
Kinderzuschlag: Wir wissen, das Pfelekinder kein Anspruch auf das Kinderzuschlag haben. Jedoch würden wir gern wissen, ob es durch die Zahlung von Pflegegeld und Kindergeld des Pflegekindes zu einer Reduzierung des Kinderzuschlags für unsere leibliche Kinder kommt und wenn ja, in welcher Art und Weise bzw. Umfang. Erhöht es möglicherweise unser anrechenbares Einkommen und führt zum Überschreiten der Höchsteinkommensgrenze und somit zum Entfallen des Kinderzuschlags? Oder wird bei der Berechnung so getan als ob das Pflegekind und somit die Zahlung des Pflegegeldes nicht existieren?
Wir haben versucht bei den jeweiligen Ämtern nachzufragen. Dort wurde uns gesagt, wir sollen zuerst das Kind aufnehmen und alle Unterlagen einreichen. Danach erfahren wir, ob wir noch genug Geld zur Verfügung haben werden oder nicht. Die Entscheidung für ein Pflegekind haben wir uns reiflich überlegt.
Wir möchte bitte wissen, welche finanziellen Auswirkungen die Aufnahme auf die beiden Leistungen nun hat. Wenn jemand passende Paragraphen oder Gerichtsurteile kennt, dann würden wir uns sehr freuen. Danke für Eure Mühe im Voraus. Familie G.
5 Antworten
Hallo. Ich nehme eure Sorgen zur Kenntnis, jedoch wird das Jugendamt die Entscheidung über unsere Eignung als Pflegeeltern am besten treffen können. Nur weil wir Wohngeld beziehen, geht es uns finanziel nicht automatisch schlecht und wir wollen ein Pflegekind sicherlich nicht wegen dem Pflegegeld aufnehmen. Leider hat sich bisher niemand über die Auswirkungen auf den Kinderzuschlag geäußert. Wenn also jemand etwas darüber weiß, dann soll derjenige sich bitte dazu äußern. Mit freundlichen Grüßen Familie G.
Hallo, Angelus2012. Der Kinderzuschlag ist seit dem 01.01.2008 nicht mehr befristet. http://www.bmfsfj.de/mag/root,did=113502.html Wir wohnen in einem Reihenhaus mit 144 m² Wohnfläche und insgesamt 6 Zimmer, davon 4 Kinderzimmer. Das Haus gehört meinen Eltern und wird an uns günstig vermietet. Ich bin vom Beruf Diplom-Betriebswirt (FH) und werden in spätestens 2 Jahren wesenlich mehr verdienen. Auserdem können wir mit Geld sehr gut umgehen. Der Bezug von Kinderzuschlag wäre also zeitlich befristet. Vielleicht findet sich doch noch jemand, der eine Ahnung von Kinderzuschlag in Verbindung mit einem Pflegekind hat? MfG Familie G.
Sorry, aber bei dieser finanziellen Situation werdet ihr kein Pflegekind bekommen. Denn die erste Regel ist nunmal die, dass Pflegeeltern finanziell nicht auf das Pflegegeld angewiesen sind. Es ist Unterhalt für das Kind. Und es kann von heute auf morgen (z.B. bei längerfristigen Klinikaufenthalten) wegfallen. Wie ist eure Wohnsituation? Ein Pflegekind wird nicht einfach als zusätzliches Kind in ein überbelegtes Kinderzimmer geschoben. Die Jugendämter erwarten ein eigenes Kinderzimmer, spätestens ab einem gewissen Alter des Kindes. Eine Faustregel für deine o.g. Fragen kann ihr dir geben: Wie gesagt, Pflegegeld ist Unterhalt fürs Kind . Es wird nicht als Einkommen gewertet, weder positiv (Kreditwürdigkeit z.B.) noch negativ (weniger Wohngeld etc.) Allerhöchstens euer Erziehungsanteil (ca. 200 Euro) wird auf Transferleistungen angerechnet. Aber all das ist irrelevant, da ihr keine Kandidaten für ein Pflegekind seid.
Stimmt nicht ganz. Der Unterhaltsbetrag ist wohngeldrechtlich zur Hälfte als Einkommen des Kindes zur berücksichtigen. Siehe § 14 Abs. 2 Ziffer 24 WoGG.
Danke für den Hinweis ;-) es ist Ewigkeiten her, dass wir Wohngeld bezogen haben, aber damals wäre ich auch nicht auf die Idee gekommen, die Ausgaben noch durch die Aufnahme eines weiteren Kindes zu erhöhen.
Da fällt mir noch ein: von den von Euch angesetzten 215 Euro Kindergeld werden 1/4 beim Pflegegeld angerechnet, sollte das Pflegekind das älteste Kind im Haushalt sein, sogar die Hälfte. Als Pflegeeltern zahlt ihr drauf. Immer.
Zum Wohngeld kann ich dir sagen, dass eure Recherchen richtig sind. Pflegegeld schlüsselt sich auf in den Unterhaltsbetrag und den Erziehungsanteil. Die Hälfte des Unterhaltsbeitrages wird als Einkommen des Pflegekindes berücksichtigt, die Hälfte des Erziehungsanteils als Einkommen der Pflegemutter bzw. des Pflegevaters. Das Kindergeld bleibt anrechnungsfrei.
Hallo ihr Lieben, Leider habe ich die passenden Paragraphen bisher auch nicht ausfindig machen können, aber ich bin in einer ähnlichen Situation und bei uns war es so, dass ich den Kinderzuschlag zurückzahlen musste, da die Aufwandsentschädigung für das Pflegekind bei der Familienkasse zu 100% nicht angerechnet wird und ich somit nach Aufnahme des Pflegekindes (Ja, auch ich habe trotz Bezug von Kinderzuschlag ein Pflegekind bekommen!!!) unter der Einkommensgrenze lag. Bei euch dürfte sich also in Bezug auf den Kinderzuschlag nichts ändern und zum Thema Wohngeld habt ihr ja schon die nötigen Infos... Ich wünsche euch viel Kraft für den Weg, der vor euch liegt!!! LG, S.
Mal unter uns ihr kommt doch jetzt schon kaum über die Runden ihr habt zu fünft im Moment knapp mehr als das Existenzminimum und da wollt ihr noch ein Pflegekind aufnehmen? Also euren Enthusiasmus in allen Ehren aber ich kann mir nich vorstellen das ein Amt euch die ihr so kaum rum kommt noch ein Pflegekind geben werden
Du hast doch eure finanzielle Situation ausgiebig geschildert, von daher maße ich mir schon ein Urteil darüber zu. Bei dem für uns zuständigen JA würdet ihr nicht als Pflegeelternbewerber aufgenommen, fertig. Wegen eurer finanziellen Situation. Meine Frage zur Wohnsituation habt ihr ignoriert. Deine Frage zum Kinderzuschlag (die Zahlung ist auf max. 3 Jahre befristet, was kommt danach? Stelle dir diese Frage!) wird dir kaum jemand beantworten können, weil die Kombination Pflegeeltern und Transferleistungen so nicht erwünscht ist. Und beachte meine Anmerkung zur Anrechnung von Kindergeld auf die Pflegegeldleistungen. Nochmals, auch wenn ihr es nicht hören wollt: Ihr zahlt DRAUF!