Werden Sozialleistungen vom Insolvenzverwalter einbehalten?
Hallo zusammen,
ich bin in Insolvenz und habe jetzt einen Job bekommen mit 1100 Euro netto. Dafür muss ich jeden Tag hin und zurück 140km fahren. Deshalb bekomme ich vom Jobcenter seperat monatl. Einstiegsgeld und eine Pendlerpauschale in Höhe von ca. 450 Euro überwiesen.
Werden diese Sozialleistungen direkt vom Insolvenzverwalter einbehalten, da ich ja nur einen Pfändungsfreibetrag von 1139 Euro habe?
Wäre sehr wichtig für mich, denn sollte es so sein, kann ich den Job natürlich nicht machen, da mir dann nichts mehr bleibt.
Vielen Dank
3 Antworten
Soweit mir bekannt ist, sind Sozialleistungen grundsätzlich Pfändungsfrei. Genauso, wenn du nun anstelle einer geregelten Arbeit nachzugehen Hartz4 beziehen würdest, dann könnte der Insolvenzverwalter bei dir nichts holen und die Gläubiger hätten Pech. Im Netz findet man auch eine Pfändungstabelle. Darin kannst du genau ablesen, was man dir Pfänden kann und was nicht.
An deiner Stelle würde ich mich aber auch noch mal beim Insolvenzgericht beraten lassen. Bin mir nämlich nicht sicher, ob du so einfach den Job dann nicht machen kannst. Schließlich musst du dich ja um einen Job bemühen. Denn hast du ja, nur so einfach sagen, ich mach den jetzt nicht mehr. Da bin ich mir nicht so sicher, ob man dies dir dann nicht negativ auslegt. Schließlich soll dir ja das Geld dazu dienen, diesen Job machen zu können. Erklär das dem Insolvenzgericht und sag denen was dein Insolvenzverwalter dir gesagt hat.
Mein Mann war auch in der Insolvenz. Sein Insolvenzverwalter wollte seinen neuen Chef bezüglich Lohnpfändung anschreiben. Obwohl man es auch auf einem anderen Weg regeln konnte. Dagegen hat sich mein Mann gewährt. Mit Rücksprache vom Gericht musste der Insolvenzverwalter dann zurück rudern. Vielleicht hast du ja auch Glück und kannst die Notwendigkeit dieses Geldes gegenüber dem Gericht gut begründen. Drück dir dafür die Daumen. Insolvenzverwalter unterstehen nämlich dem Insolvenzgericht. Alles können oder dürfen sie nämlich auch nicht.
Wir haben ja auch Pflegegeld für meine Schwiegermutter bekommen und dieses Geld dürfte unser Insolvenzverwalter nicht antasten.
Diese Leistungen sind ja zweckgebunden, dürfen also nicht in den Insolvenztopf fließen.
Die Alternative wäre ja, dass du diesen Job nicht nehmen kannst.
Damit wäre auch deinen Gläubigern nicht gedient.
Habe eben mit Insolvenzverwalter gesprochen. Das Geld was seperat über 1139 Euro eingeht wird definitiv einbehalten, es wäre egal wo es herkommt. Zweckgebunden gibt es für ihn nicht. Schade, hätte den Job gerne gemacht. Trotzdem danke sehr
dann bekommst du keine Insolvenz, wenn du den job nicht macht
außerdem arbeitest du für deine gläubiger, denen du vorher auch das geld gestohlen hattest, das ist schon in Ordnung
dein pfändungsfreibetrag müsste sich erhöhen, wegen der Unkosten für die arbeit
außerdem arbeitest du für deine gläubiger, denen du vorher auch das geld gestohlen hattest
Wieder so ein unqualifizierter Kommentar von dir. Jemand der Verbindlichkeiten hat und sie nicht bedienen kann, hat kein Geld gestohlen. Diebstahl ist eine Straftat, Pleite zu sein nicht. Und das ist auch richtig und gut so!
Schmarrn.
Ich hoffe für dich, das du nie in Finanzelle Not gerätst. Was du hier schreibst ist ja nur Blödsinn. Man bekommt seine Insolvenz nicht gestrichen, nur weil man vielleicht keine Arbeit findet. Und Diebstahl ist es schon mal gar nicht.
Gestohlenes Geld würde nicht unter eine Restschuldbefreiung fallen.
sorry, ich bin schon lange in insolvenz, also ich habe sie bekommen
ja, sie kann auch gestrichen werden, wenn du grobes fehlverhalten zeigst
erst wenn sie durch ist, ist sie durch
Habe eben mit Insolvenzverwalter gesprochen. Das Geld was seperat über 1139 Euro eingeht wird definitiv einbehalten, es wäre egal wo es herkommt. Zweckgebunden gibt es für ihn nicht. Schade, hätte den Job gerne gemacht. Trotzdem danke sehr