Pfändung bei Eheleuten mit Ehevertrag möglich?
Hi! Heute mal ein etwas traurigeres Thema. Im Zuge der Corona Krise kam es zur Pleite im Bekanntenkreis.
Das Ehepaar, von dem der Ehemann nun mehr schwer verschuldet ist, lebt mit einer sogenannten Gütertrennung, also einem Ehevertrag.
Nun die Frage.
Ist es möglich, dass im Falle einer Zwangsvollstreckung auch das Eigentum der Frau gepfändet wird, z.B. das Auto das nachweislich ihr gehört oder anderes wie der Fernseher? Soweit recherchiert wurde ist grundsätzlich die Vermutung da, dass in einer Ehe jeder für den anderen aufkommen müsse und gemeinsam genutzter Besitz eben pfändbar sei.
Wie ist die Situation jedoch bei einem noteriell aufgesetzten Ehevertrag? Ist es da trotzdem möglich bei gemeinsamer Wohnung? Was wäre die Lösung die Scheidung?
Es wäre ziemlich hart für die Frau Abstriche zu machen weil der Ehemann sich quasi „verzockt“ hat. Denn bei den Gewinnen wurde das meines wissens auch sauber dem Ehemann zugeordnet.
9 Antworten
Eltern haften nicht für ihre Kinder und ein Ehepartner nicht für den Anderen.
Ja, das ist möglich, weil der Gerichtsvollzieher alles pfändet, was sich im Gewahrsam des Schuldners befindet.
Nachfolgend kann die Ehefrau Freigabe verlangen unter Vorlage entsprechender Nachweise.
weil der Gerichtsvollzieher alles pfändet
'alles pfänden kann'. Das liegt immer noch imer Ermessen des GV.
Solange die Schulden nicht gemeinsam gemacht worden sind, kann man auch nicht für die Schulden des anderen haftbar gemacht werden.
Nein, in Deutschland gibt es keine Sippenhaftung!
Es kann immer nur der Schuldner selbst mit seinem Vermögen oder Besitz haften.
Wenn die Ehefrau nicht Schuldner ist, haftet sie natürlich auch nicht.
Nein.
Und das gilt unabhängig vom Ehevertrag.