Jobbike - Lohnpfändung - Zuzahlung Arbeitgeber?
Hallo zusammen,
ich würde mir gern ein Fahrrad via Jobbike zulegen.
Die Leasingrate wäre zb. 160 Euro, welche dann in mein Brutto Lohn mit eingeht.
Geldwertervorteil von 0,25% des Kaufpreises habe ich soweit verstanden.
Dieser Betrag ist quasi eine Zuwendung welcher der Gerichtsvollzieher in die Pfändung einbeziehen müsste.
Wie verhält sich das aber, wenn mein Arbeitgeber von der Leasingrate von 160 Euro, 150 Euro übernimmt und die Differenz von 10 Euro zzgl. Versicherung des Fahrrads in meine Bruttorechnung mit reinimmt?
Wird die Zuzahlung des Arbeitgebers bei der Berechnung der Lohnpfändung mit angerechnet(einbezogen oder nur der Geldwerte Vorteil?
Als Beispiel:
Fahrrad - 6.800,00 € Kaufpreis
Bezugsgröße für geldwerten Vorteil: 1.700,00 € (0,25% Regelung)
Geldwerter Vorteil: 17,00 €
Geldwerter Vorteil für Versteuerung: 17,00 €
JobRad-Barlohnumwandlung
Bruttomonatsentgelt: 2500,00 €
Nutzungsrate als Barlohnumwandlung: -192,28
Fahrradversicherung: -20,52 €
Arbeitgeberanteil an Nutzungsrate (pro Monat) +150,00 €
Geldwerter Vorteil für Versteuerung: +17,00 €
Berechnungsgrundlage für Steuern und Sozialvers. :2.500,00 €
Abzüglich versteuerter geldwerter Vorteil: -17,00 €
Abzüglich Sozialversicherungsbeiträge: XXX
Auszahlungsbetrag: 1.696,82 €
Tatsächliche Nettobelastung Arbeitnehmer: 42 Euro
4 Antworten
Er darf und kann das Rad nicht pfänden, da es nicht Dir gehört.
Ps. ein Gerichtsvollzieher ist für Lohnpfändungen nicht zuständig.
Das Fahrrad gehört dir nicht, daher kann es auch nicht gepfändet werden.
Der Gerichtsvollzieher wird dich fragen, ob du irgendwas auf Raten gekauft hast. Leasing ist sowas "ähnliches". Das Fahrrad gehört dir eben nicht beim Leasen.
Knüppel mich nicht auf die folgende Antwort, wenn es nicht richtig ist, aber soweit ich weiß kann der Geldwerte Vorteil pfändbar und darüber hinaus, alles was dein AG dir "On Top" gibt, kann entsprechend mit gepfändet werden.
Liegt also dein Brutto bei 2500 und der AG die nochmal 150 Euro "On Top" gibt, ergibt sich eben ein Brutto von 2650 und nicht mehr 2500. - Möglicherweise wird es auch aufs Netto gerechnet. - Nun hast du ja noch den Pfändungsfreibetrag von um die 1100 Euro. Dadurch, dass das Netto nun höher liegt, du aber nicht die volle Höhe ausbezahlt bekommst, hast du entsprechend weniger.
Wie gesagt, meine Antwort ist mit Vorsicht zu genießen.
Was aber durch aus passieren kann ist, dass der AG dir das Jobrad kündigt, aufgrund der Pfändung. Im allgemeinen ist die Voraussetzung für ein Jobrad, dass keine aktive Pfändungen vorhanden sind.
Hab 1000 Dank!
Er zahlt mir das ja nicht on Top.
Er würde den größten Anteil der Leasingrate für sein Fahrrad was ich auch privat nutzen darf übernehmen. In meine Gehaltsrechnung fließt nur die Differenz zur Leasingrate ein. Zumindest bei https://www.jobrad.org/arbeitnehmer/ersparnis-berechnen.html
Der Gerichtsvollzieher pfändet keinen Lohn, sondern das Vollstreckungsgericht. Die Berechnung des pfändbaren Betrags obliegt der Verantwortung des Arbeitgebers. Daher bei diesem anfragen, wie er den Betrag zu berücksichtigen gedenkt.
Geldwerter Vorteil ist klar. Wirkt sich diese Zuzahlung zur Leasingrate auf den Pfändungsbetrag aus?
Für mich ist das Teil des Einkommens und damit der Pfändung unterworfen. Da müsste ich mich aber auch tiefer einlesen, denn das sind vollstreckungsrechtliche Einzelfälle
Steuerberater und Anwalt fragen.
Hallo, habe vielen Dank!
Pfänden kann er das Rad nicht.
Kann er aber die Zuzahlung der Leasingrate mir negativ auslegen bzw. als "Lohnerhöhung"? Barlohnumwandlung ind Sachbezug?