Darf der chef den lohn einbehalten wenn geld geklaut wurde?
Guten Abend
Ich arbeite in einem betrieb mit insgesamt 3 Mitarbeitern. Daa vor weg. In diesem betrieb ist zwischen dem schicht wechsel bzw neuer tag der gesamte betrag aus dem gelbeutel entwendet worden. Jetzt meint mein chef das es nur zwei leute gewesen sein können und er will den lohn einbehalten von uns beiden wo er im verdacht hat. Darf er das überhaupt rechtlich? Ich muss noch dazu sagen das er mein lohn vom letzten monat noch nicht gezahlt bzw jetzt einbehält.Ich hab nur ein 450 euro job und der andere ein teilzeitjob.
8 Antworten
Hallo. Nein natürlich nicht. Er müsste bei solch einem Vorfall die Polizei einschalten, die dann unter Umständen eine Personenkontrolle zu dem Zeitpunkt eingeleitet hätte.
Du kannst deinen Lohn völlig rechtens einklagen (notfalls), sollte er wirklich nicht zahlen.
Was wäre denn später seine Begründung? Zwei Mitarbeiter haben geklaut....oder einer davon? Welches Gericht sagt dann "Ja sie haben richtig gehandelt, Verpflichtung zur Lohnzahlung ist somit aufgehoben" Quatsch.
Aber mal auf Verdacht hin einfach den Lohn einbehalten ist auf jeden Fall nicht rechtens. Bei Diebstahl etc muss er die Polizei einschalten und fertig.
Bei ausbleibender Zahlung auch der Arbeitsagentur Bescheid geben.....damit die informiert sind
Nein darf er nicht.
Du hast deine vertragliche Pflicht erfüllt indem du deine Arbeit erledigt hast, damit ist dein Chef verpflichtet dich fristgerecht zu entlohnen.
Sollte er dir nachweisen können, dass du das Geld gestohlen hast, kann er dich fristlos kündigen und dich anzeigen.
Nur weil er dich verdächtigt, darf er den Lohn nicht einbehalten.
Im Gegenteil: Er haftet sogar, wenn dir wegen der verspäteten Lohnzahlung Folgekosten durch z.B. Mahnungen etc. entstehen.
Darf er das überhaupt rechtlich?
Nein darf er nicht. Regressansprüche bedingen Identifikation des Verantwortlichen und ein schuldhaftes Verhalten, sowie im Arbeitsrecht eins, das über die einfache Fahrlässigkeit hinausgeht.
Ich muss noch dazu sagen das er mein lohn vom letzten monat noch nicht gezahlt bzw jetzt einbehält.
Dann würde ich dem Chef eine Abmahnung schicken, dass du nun von deinem Zurückbehaltungsrecht gebrauch machst, ergo deine Arbeitskraft nicht mehr zur Verfügung stellst, bis er den Lohn vollständig ausgezahlt hat.
Frist von 1 Woche, danach Klage vor dem Arbeitsgericht
Nein, darf er nicbt!
Er kann Anzeige erstatten, vor Gericht gehen, eventuell gewinnen und dann kann er Schadenersatz fordern
Wenn du es warst, dann schon!
Wenn er aber es nur denkt, und es nicht nachweisen kann, dann muss er seinen Lohn bzw. Gehalt standardgemäß auszahlen! ... 🙄👍 ... 🤔
LG