Stehen einem mit einem Einkommen von 1500 Euro (mit 2 Kindern) noch Sozialleistungen zu?
Eine Freundin von mir hat 2 Kinder (alleinerziehend) und hat ein Gesamteinkommen von 1500,- Euro zur Verfügung. Da sie von diesem Geld alles bezahlen muß, von der Miete bis zur Zahnspangen-Rate und für das eine Kind medizinische Mehraufwendungen hat, hat sie mittlerweile schon 2 Jobs und sieht sich gezwungen noch einen 3. Job (geringfügig) zu suchen. Das ist eigentlich nicht möglich, da sie ja schon zwei Jobs hat und einen Haushalt und 2 Kinder versorgen muß.
Laut Amt (Wohngeldstelle) hat sie scheinbar keinen Anspruch auf Zuschüsse, was ich aber nicht glauben kann. Hat jemand einen guten Tipp oder weiß jemand, was ihr zusteht bzw. wo man dies zuverlässig herausfinden kann ?
6 Antworten
Schau mal, hier gibts einen Sozialhilferechner: http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/Sozialhilferechner.php
Danke für den Stern!
mit 1500€, da würde sich manch anderer die Finger abschlecken wenn er das hätte.
Mit zwei Kindern? Traumtänzer...
Wenn das der Betrag insgesamt für den ganzen Monat ist? Wie alt bist du??
Sehr hilfreich - Danke ! Wenn man keine zwingenden Ausgaben hat ist das viel . . .
Was ist denn mit dem Kindergeld und dem Vater der Kinder?
Das ist schon inbegriffen
Wenn Unterhalt vom Vater und Kindergeld für 2 Kinder schon ingebriffen ist, was arbeitet die Freundin denn dann, wenn sie mit 2 Jobs so wenig verdient? Statt einem dritten Job sollte sie vielleicht lieber nur einen vernünftig bezahlten Job suchen.
In Deutschland arbeiten sehr viele Menschen für unter 8.-Euro Stundenlohn. Wenn man mit zwei Kindern zeitlich nicht flexibel ist, dann bekommt man meist nur Hilfsjobs.
Da sagst du mir nichts neues, durfte selber schon für 7,60 Brutto Stundenlohn arbeiten. Aber selbst da erzielt man ja ca. 1200€ brutto. Und die Freundin hat ja noch einen zweiten Job. Und 2x Kindergeld und vermutlich noch Unterhalt vom Vater (ist noch ungeklärt). Und wenn ich 2 Jobs habe die unter dem Mindestlohn liegen, dann findet man sicher Alternativen.
Insgesamt sind die Angaben der Fragestellerin aber zu ungenau um jetzt wirklich konkret etwas sagen bzw. berechnen zu können.
Sie wird in jedem Job nur ein paar Stunden arbeiten, da sie ja die Kinder hat - da kommt man nicht auf 1200.- Euro. Es gibt auch nicht groß Alternativen, wenn man eben nicht flexibel ist - hatte ich aber schon geschrieben. Ich kenn das aus eigener Erfahrung.
Mensch! stimmt ja! Einen dieser vernünftig bezahlten Jobs, die von denen man leben kann! Das ist die Lösung für Deutschland! Morgen braucht keiner mehr aufstocken... ;)
Ich verstehe die sarkastische Spitze und kenne natürlich auch die Situation auf dem Arbeitsmarkt, wie ich ja in einem anderen Kommentar hier bereits erwähnte.
Sie hat ja dieses geringe Einkommen MIT 2 Jobs und MIT 2x Kindergeld und MIT Unterhalt vom Vater. Und da ist dann sicher mehr drin, selbst der Mindestlohn wäre hier deutlich höher.
Das ist sehr schwer da können wir nicht viel machen ...kann sein das eine gute freundin oder oma mal vorbeikommt oder sie es zu ihnen bringt damit sie ne kleine chance zum 3.Job hat...
Oma kommt schon wenn sie Spätdienst hat
Ausschlaggebend ist hier erst einmal der Brutto und Nettoverdienst der Freundin !!! Erst danach kommt das Kindergeld und Kindes Unterhalt dazu.Zur Berechnung wird dann das Alter der Kinder benötigt,sowie die Kosten der Unterkunft warm,außer Stromkosten.Die würden nur dann eine Rolle spielen,wenn zur warm Wassererwärmung und zum Heizen Strom benötigt würde.Also ohne diese Angaben,leider keine Beantwortung möglich.
Netto ist entscheidend.
Da liegst Du nicht ganz richtig !!! Denn erst einmal muss feststehen,wie viel Bruttoeinkommen erzielt wird.Erst dann,kann man Berechnen,wie hoch der Freibetrag für dieses Einkommen ist.Wenn das dann feststeht,kann man diesen Freibetrag vom Nettoeinkommen abziehen und alle anderen Einkommen wie Kindergeld und Unterhalt dazu Rechnen ( auf Kindergeld gibt es für jedes Kind einen Freibetrag von 30 € Pauschal für Versicherungen ) der Rest 154 € an Kindergeld pro Kind + den jeweiligen Unterhalt für das Kind wird dann als Einkommen auf das jeweilige Kind angerechnet.Liegt man dann unter der Grundsicherung von ALG 2,bekommt man eine Aufstockung vom Jobcenter gezahlt.
Bei "Sozialhilfe24" gibts auch viele Infos und einen Rechner!