Abwälzungsbetrag bei 400 Euro Job zurückbekommen?!?!
Hallo, ich mache eine Ausbildung und nebenbei habe ich auch noch einen 400-Euro Job. Da mein Arbeitgeber vom 400-Euro Job mich pauschal versteuert muss ich jeden Monat einen sogenannten Abwälzungsbetrag von meinem Lohn abdrücken, bzw. wird einbehalten...
Eine Kollegin hat mit erzählt ich könnte diesen Abwälzungsbetrag mit einer Steuererkläung zurück bekommen - Frage ist nun wie mach ich das genau? Und stimmt das überhaupt? Welche der vielen Formulare brauche ich? Wie trage ich das ein und woran erkennt das Finanzamt, dass ich diesen Abwälzungsbetrag "bezahlt" habe?
Nächste Frage: kann ich meine täglichen Fahrtkosten zur Arbeit auch als Werbekosten absetzten oder macht das keinen Sinn weil ich eigentlich nicht Einkommenssteuerpflichtig bin? Danke im Vorraus :)
2 Antworten
Was ist ein "Abwälzungsbetrag"?
Im Prinzip ist es eine Frage der Vereinbarung, ob der Arbeitgeber die pauschalierte Lohnsteuer aus seiner Kasse ans Finanzamt zahlt, oder ob er eben den Lohn um diesen Betrag kürzt. So oder so - zurück gibts das Geld nicht mehr. Werbungskosten können nicht in Ansatz gebracht werden.
Die Frage wäre, ob das überhaupt zulässig ist, dass der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer auf den Arbeitnehmer abwälzt. Das konterkariert ja geradezu die Besonderheit eines Minijobs.
Die Frage wäre, ob das überhaupt zulässig ist, dass der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer auf den Arbeitnehmer abwälzt.
Ja, ist es!