Werden Fahrkosten/Kilometergeld angerechnet trotz Firmenwagen - Unterhalt
Meine Frage bezieht sich auf zu zahlenden Unterhalt für mein Kind. Der Vater braucht laut Jugendamt keinen Unterhalt zu zahlen weil sein Einkommen zu gering ist. Im Prinzip könnte ich Unterhalt bekommen wenn da nicht die Fahrkosten wären. Der Kindesvater fährt täglich um die 40km zur arbeit und fällt somit komplett raus. Meine Frage: werden ihm die Kilometer angerechnet auch wenn er mit einem Betriebsauto fährt? Er fährt seinen arbeitsweg somit nicht mit dem Privatfahrzeug und kommt somit auch nicht für spritkosten auf!!! Hoffe auf informative antworten - vielen Dank im voraus
4 Antworten
Das hat aber miteinander nichts zu tun. Kilometergeld kriegt er nicht mit Betriebswagen.Es werden also keine Km angerechnet. Wenn er was von seinem Verdienst abgezogen hat hat er falsche Angaben gemacht.
naja, wenn er beim jugendamt verschweigt das er mit dem betriebswagen fährt und im amt angenommen wird das er mit dem privatauto fährt werden ihm die kilometer als ausgabe angerechnet - und in unserem falle sehr ausschlaggebend
Meine Frage: werden ihm die Kilometer angerechnet auch wenn er mit einem Betriebsauto fährt?
Nein. Im Mangelfall ist die Berechnung der Werbungskosten sehr eng auszulegen. Hier können nur die tatsächlich anfallenden Kosten geltend gemacht werden.
Ferner wäre die private Nutzung eines Betriebsautos ein geldwerter Vorteil und dem Nettoeinkommen hinzuzurechnen. Entscheidend hierbei das Maximum aus den Nutzwert und die Summe dessen, was er selbst für das Auto ausgeben würde. Einen Anhaltspunkt kann hier die Verteilung der Harz 4 Sätze geben. Da werden 6,3% des Regelsatzes für Verkehr angesetzt. Bei 1000€ SB und angesetzer 360€ Wohnkosten wären das ca. 40€ incl Spritkosten. Allerdings liegt das im Zeifel im Ermessen des Richters. Die Tendenz ist aber eher mehr zu rechnen um den Mindestunterhalt zu erreichen.
Darüber hinaus wäre im Mangelfall zu prüfen, ob das Einkommen nicht erhöht werden kann. z.B. in dem ein Nebenjob aufgenommen wird.
Kannst Du dem Jugendamt das Kennzeichen angeben des Fahrzeugs mit dem er fährt? Das JA hat die Möglichkeit im Wege der Amtshilfe beim Strassenverkehrsaamt das Kennzeichen abzufragen. Veranlasse das Jugendamt bei seinem Arbeitgeber eine Anfrage zu machen. Der AG ist gesetzlich auskunftspflichtig.
wenn du das nachweisen kannst, dann könnte das recht vielleicht auf deiner seite sein :)
wüßte nicht wie ich das nachweisen könnte, er würde wohl kaum freiwillig regelmäßig seinen kilometerstand seines privatfahrzeuges offen legen, dann würde man sehen das er nciht damit zur arbeit fährt