Was trägt man bei Umsatzsteuervoranmeldung alles ein und wann bekommt man Fahrtkosten wieder zurück, man bezahlt ja jeden Monat Umsatzsteuer vom Benzin?

6 Antworten

Zuerst musst Du sicher sein, ob Du überhaupt Umsatzsteuern zahlen musst. Als Kleinunternehmer, wenn Du Dich hast befreien lassen, entfallen diese nämlich. Dann darfst Du aber auch keine Umsatzsteuer auf Deinen Rechnungen angeben.

Angenommen, Du musst Umsatzsteuern zahlen, dann musst Du jeden Monat (oder alle 3 Monate) über ein Elster-Formular die Vorsteuer melden. Das hat den Sinn, dass Du am Ende nicht den komplett angefallenen Betrag mit einem Mal zahlen musst.

Bei Elster ist das wie folgt: Deine Dienstleistungen oder auch verkaufte Produkte trägst Du in den Zeilen 19 bis 20 ein, wenn sie steuerfrei sind. Hast Du steuerpflichtige Beträge, trage diese in Zeile 25 bis 28 ein. Bitte achte darauf, dass es hier nur um die NETTO-Beträge geht.

Meist handelt es sich um 19% Mwst., aber es gibt Dinge wie Bücher, bestimmte Lebensmittel etc, bei denen es nur 7% sind. Das siehst Du auf jeweiligen Quittungen/Rechnungen.

Deine betrieblichen Ausgaben kommen dann in Zeile 56.(Ich hoffe, die Zeilenangaben sind noch aktuell.)

Kurz gesagt bedeutet das, Du ziehst die Umsatzsteuerbeträge, die Du schon vorab gezahlt hast für z.B. Büromaterial, Fahrkarte etc. von deiner eigenen Umsatzsteuerschuld ab. Hast du mehr Umsatzsteuer gezahlt als eingenommen, bekommst Du vom Finanzamt die Differenz zurück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
duda4711 
Beitragsersteller
 20.02.2019, 20:15

Ja, möchte die Firma, dass ich Umsatzsteuer bezahle weil ich Nettoprovision bekomme. Wo steht das, dass ich jeden dritten Monat Umsatz Vorsteuer melden kann?

Was soll ich bei betrieblichen Ausgaben eintragen, wenn ich im Monat 6000km gefahren bin

MenschMitPlan  22.02.2019, 07:34
@duda4711

1. Bei Neugründung ist monatliche Abgabe der Voranmeldungen zwingend. Steht im UStG.

2. Nix, wenn du die Fahrtkostenabrechnung über die Pauschalierung (0,30 € pro km) wählst.

Du bist selbständig, sonst müsstest Du keine Umsatzsteuererklärungen abgeben.

Damit entfällt alles, was nur für nicht-selbständige Tätigkeiten gilt (z. B. die 30-cent-Regel bei dienstlichen Autofahrten).

Du solltest Dich an einen Steuerberater wenden.

duda4711 
Beitragsersteller
 20.02.2019, 20:54

Aber weshalb sagt der Finanzbeamte mir heute, dass ich entweder die 30 Cent Regelung machen kann oder Benzinrechnungen, Reparatur etc. vom Auto?

Gilt das dann für Gewerbesteuer oder EK-steuer oder beides und bei Voranmeldung gebe ich da garnichts an oder wie, weil er sagte dass man da eine Prozentangabe machen muss, diese aber erst am Jahresende weiß wieviel Privat und geschäftlich man das Fahrzeug genutzt hat.

Auf der anderen Seite kann man nur mit den 0,3 Euro abrechnen oder über Benzinrechnungen.

Benzinrechnungen nimmst du, wenn das Fahrzeug zum Geschäftsvermögen gehört, die 30 Ct. Pauschale nimmst du, wenn du mit dem Privatwagen fährst.

Ist das so korrekt, d.h. man muss dem Finanzamt jeden Monat Geld vorstrecken

Vorstrecken nicht. Du meldest ja die Umsatzsteuer erst im Nachhinein für den jeweils vorigen Monat.

wann bekommt man das Kilometergeld erstattet?

Ein Jahr später. Denn das Kilometergeld fließt in die Gewinnermittlung für deine jährliche Einkommensteuererklärung ein.

duda4711 
Beitragsersteller
 20.02.2019, 13:31

ok, danke soweit habe ich das verstanden.

1. Gebe ich dann immer den Gesamtbetrag an und das FA rechnet sich die Umst. raus oder mache ich das selbst und gebe nur die Umst. an oder wegen besserer Nachvollziehbarkeit beides? Mir wurde vom FA mitgeteilt, dass ich bei Voranmeldung zwischen Privat und Gewerbe ein Fahrtenbuch machen muss und dann den prozentualen anteil angeben muss. Wo muss ich den angeben?

2 Wie mache ich das dann bei der Gewerbesteuer. Was reiche ich da alles ein, also nur Kilometergeld mit Benzin?

Renick  20.02.2019, 13:42
@duda4711
Gebe ich dann immer den Gesamtbetrag an und das FA rechnet sich die Umst. raus

Du solltest dich im Elsteronline System einloggen und dir das Formular Umsatzstsuervoranmeldung ansehen. Dort siehst du, was du genau eintragen muss. Also Nettobetrag, und Mwst der bezahlten Steuer. Du musst das ohnehin digital übermitteln, auf Papier geht nicht.

Mir wurde vom FA mitgeteilt, dass ich bei Voranmeldung zwischen Privat und Gewerbe ein Fahrtenbuch machen muss

Das Fahrtenbuch schickst du dem Finanzamt. Es geht darum, dass wenn du mit dem Fahrzeug mehr als 50% der Kilometer geschäftlich fährst, dann muss es zwingend als Geschäftsvermögen geführt werden, nicht als Privatfahrzeug.

Was reiche ich da alles ein, also nur Kilometergeld mit Benzin?

Wie in meiner Antwort schon geschrieben entweder Kilometergeld oder Benzin, nicht beides.

Denkst du nicht auch, dass du besser zu einem Steuerberater gehen solltest? Ich habe das Gefühl, so wird alles falsch was du versuchst zu machen. Bezüglich Geschäftswagen ist nich sehr viel mehr zu beachten.

duda4711 
Beitragsersteller
 20.02.2019, 20:50
@Renick

Er hat gemeint, dass man da z.B. 80 Prozent geschäftlich einträgt und 20 Prozent privat. Aber dann müsste ich ja komplett das ganze Fahrzeug zu 80 Prozent absetzen können. Angenommen mein Privatfahrzeug hat noch einen Restwert von 10.000 Euro, so müsste ich 8000 Euro abschreiben, also jährlich 800 Euro.

Er hat gemeint, dass ich mir überlegen soll was für mich besser ist. Entweder 0,3 Euro pro Kilometer und dann gibts nichts mehr fürs Fahrzeug, keine Inspektion und nichts.

  1. Oder dass ich Benzinrechnungen, Inspektion etc. einreiche. Aber beides gibts nicht und dann könnte ich noch Fahrzeug abschreiben. Ist das richtig?
  2. Oder nur die 0,3 Euro/km.

Bei einem Neufahrzeug wenn man wenige Kilometer fährt würde sich 1. lohnen, weil viel Wertverlust in den ersten Jahren und Inspektion muss man auch machen.

Bei älteren Fahrzeugen ist eher die 30Cent Lösung die bessere Version. Mein Fahrzeug hat ca. 10.000 Euro Wert und ich müsste eher viel fahren.

Bin mir aber nicht so ganz sicher ob das stimmt.

Wenn ich die andere Lösung wähle, bin ich da richtig in der Annahme, dass ich die volle Spritkosten, Fahrzeugabschreibung, plus Reparaturen, Versicherung und Steuer als Betriebsaugaben absetzen kann? Hat jetzt mit Voranmeldung nur dann was zu tun wenn ich getankt habe oder Reparatur hatte oder Versicherung abgezogen wurde.

Aber wie ist das bei Gewerbesteuer und Einkommensteuer. Ist da auch die 30 Cent Regelung oder ist das unter Punkt 1. genannte anzusetzen?

Heisst das, dass wenn ich die 30 Cent Regelung bei der Voranmeldung mache ich diese dann auch bei Gewerbesteuer und EK-Steuer mache?

Renick  20.02.2019, 21:34
@duda4711

Du vermischt viel zu viel in deinen Überlegungen. Das mit den Fahrtkosten betrifft nur deine Gewinnermittlung, also die EÜR. Ist der Gewinn man ermittelt, dann kommt die Steuer. Also wenn du Ausgaben hast, dann senkt das den Gewinn. Aber das hat wieder nichts mit der Umsatzsteuer zu tun.

Wenn du mit dem Auto 80% Geschäftsfahrten hast, dann ist das Auto zwingend Geschäftsvermögen. Nur bei 10-50% Anteil hast du eine Wahlmöglichkeit.

Und wenn das Auto Geschäftsvermögen ist, dann musst du einen Teil für die Privatfahrten als Einnahmen rechnen, weil das ja geldwerter Vorteil ist.

Da hast du was falsch verstanden. Als Geschäftswagen schreibst du alles komplett ab, rechnest aber für die Privatfahrten etwas dagegen als Einnahmen.

duda4711 
Beitragsersteller
 21.02.2019, 23:08
@Renick

Wenn ich 80 Prozent Geschäftswagen habe, schreibe ich dann Reparatur und Abschreibung 80 Prozent ab und die Kilometer 30 Cent die ich auch tatsächlich für Geschäftsfahrten gefahren bin und Benzin nicht, da ja nur eins von beidem möglich ist. Ist das so korrekt?

Renick  22.02.2019, 06:57
@duda4711

Nein, man schreibt 100% ab. Um die Privatfahrten als Einnahmen anzusetzen gibt es 2 Möglichkeiten. Entweder die 30 Cent je km Privatfahrten laut Fahrtenbuch. Oder man nimmt pauschal 1% des Listenneupreises des Autos.

Im "Kilometergeld" ist keine Vorsteuer enthalten, da es sich um Pauschalen handelt.

Du bekommst "Kilometergeld" nicht erstattet. Du kannst deine Fahrtkosten als Betriebsausgaben gewinnmindernd ansetzen, was letzten Endes deine Steuerlast senkt.

Wenn du Benzinrechnungen einreichen willst, müsste dein Kfz erstmal zum Betriebsvermögen gehören. Was sagt dein Steuerberater dazu?

duda4711 
Beitragsersteller
 20.02.2019, 21:09

Der vom FA sagte dass man da angibt wieviel Prozent geschäftlich und Privat man das Fahrzeug nuzte. Also 80 gewerblich 20 privat z.B. Aber wenn ich Benzinrechnungen einreiche, müsste ich dann 80 Prozent von der Mwst erstattet bekommen an meinem Beispiel. Wenn ich garnichts einreiche, hätte ich mich beschissen.

Wäre dann besser ich würde mir beim Händler ein Fahrzeug kaufen und nutze das als Firmenwagen und bezahle dann keine Mwst.?

MenschMitPlan  20.02.2019, 21:34
@duda4711

Ich kenne die Gesamtsituation nicht, erkenne nur, dass du überhaupt keinen Plan hast. Das kann nur schiefgehen. Du brauchst die Hilfe eines Steuerberaters!

wurzlsepp668  21.02.2019, 22:21
@MenschMitPlan

da Steuerberater keine Wertschöpfung betreiben, sind sie unter der Würde des Fragestellers ......

er ist schließlich studierter Manager!

Finanzämter erstatten Steuern, keine Fahrtkosten, außerdem wirfst du anscheinend Umsatzsteuer und Einkommensteuer durcheinander.

Ich schließe mich daher dem Tipp eines anderen Users an: Such dir einen Steuerberater.

wurzlsepp668  20.02.2019, 18:21

spar dir die Mühe, Fragesteller ist doch EM-Rentner und will die Kranken- und Rentenversicherung nach Neuseeländer-Modell gestalten ....

funktioniert nur nicht, da die von ihm genannten 300.000 Beamten nicht in den Bereichen arbeiten