Wie wird die Unterhaltszahlung beim Wohngeld berechnet?

2 Antworten

Bei der Ermittlung des Gesamteinkommens werden für Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen bis zu 3 000 Euro jährlich für eine sonstige Person, die kein Haushaltsmitglied ist, abgezogen. Liegt in den Fällen des Satzes 1 eine notariell beurkundete Unterhaltsvereinbarung, ein Unterhaltstitel oder ein Bescheid vor, sind die jährlichen Aufwendungen bis zu dem darin festgelegten Betrag abzuziehen (§18 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 WoGG).

1.551 EUR ist eine wirklich merkwürdige Summe, wenn dein Freund tatsächlich monatlich 420 EUR zahlt. Vielleicht konnte er dies bei der Wohngeldbehörde ja auch nicht nachweisen. Die Zahlungsverpflichtung allein reicht nicht aus, man muss auch die tatsächliche Abbuchung nachweisen.

Darüber hinaus muss auch geschaut werden, wie sich der Unterhalt auf die Kinder aufteilt, weil der Absetzungsbetrag auf monatlich 250 EUR je Person begrenzt ist (außer es liegt ein Titel vor). Bezahlt er beispielsweise für Kind 1 monatlich 280 EUR Unterhalt und für Kind 2 nur 140 EUR können nur 390 EUR einkommensmindernd berücksichtigt werden.

Mine1982 
Beitragsersteller
 03.10.2012, 23:37

Erst einmal danke für die antwort..also ein unterhaltstitel liegt vor zudem ein schreiben vom anwalt, wo der aktuelle unterhalt ausgerechnet wurde, da er bei dem wenigen einkommen nicht voll zahlen kann..wir wurden allerdings vom wg-amt nur aufgefordert eine kopie des kontoauszuges vorzuweisen, was wir fristgerecht auch getan haben. Morgen werde ich direkt mal dort auf der matte stehen und nachfragen. Weil etwas komisch ist das schon..ich frag mich die ganze zeit wie diese zahl zustande genommen ist..

Sommerloch2010  04.10.2012, 17:20
@Mine1982

Naja, es erfolgt nur eine Absetzung in Höhe des Unterhalts der auch tatsächlich gezahlt wird. Wenn ihr die Kontoauszüge vorgelegt habt und dort nicht mehr als die 1551 EUR jährlich draus hervor gehen, was soll die Wohngeldbehörde dann machen? Das musst du verstehen, würde mehr abgesetzt als tatsächlich gezahlt wird, würde ja letztendlich der Steuerzahler den Unterhalt zahlen.

Also, legt einen Widerspruch ein und verweist auf diesen §§. Wenn ihr alle Nachweise beigelegt habt, weist darauf noch mal auf diese hin.

Mine1982 
Beitragsersteller
 03.10.2012, 10:10

Hi..ja wiederspruch werden wir auf jeden fall stellen..danke für deine antwort..mich hätte halt nur mal interessiert wie die da drauf kommen..wie die das rechnen...lg

Hexesyl  03.10.2012, 11:04
@Mine1982

Vielleicht ist ihnen da ein Fehler unterlaufen. Wir sind ja alles nur Menschen