Wechselmodell - Jobcenter will Mutter zwingen, Kindesvater zu verklagen..Dürfen die das?
Hallöchen,
meine beste Freundin hat im Moment ziemliches Theater mit dem Jobcenter.
Folgender Sachverhalt: Meine beste Freundin geht einem Teilzeitjob nach... Sie lebt von dem Vater Ihres Kindes getrennt... Der Kindesvater ist selbständig... Die Mutter bekommt Zuschuss von der Arge... Beide haben sich jetzt für das Wechselmodell entschieden... Das heisst, dass sich das Kind jeweils zwei Wochen bei einem Elternteil im Monat befindet.
Der Kindesmutter flog vor zwei Monaten ein schreiben der Arge ins Haus, dass Sie sich gefälligst um eine Titulierung des Unterhalts bemühen soll, da Sie Ihr sonst den jeweiligen Betrag von Ihren Leistungen abziehen werden.
Das heisst: Der Vater soll den vollen Unterhalt für den 10 jährigen Sohn bezahlen.
Da aber nun das Wechselmodell von beiden angewandt wird, weigert sich der Kindesvater, den vollen Unterhalt zu zahlen, wenn auch er das Kind zwei Wochen im Monat zur Betreuung bei sich zu Hause hat.
Nun erhielt die Kindesmutter erneut ein Schreiben, in welchem Ihr angeraten wird, gerichtlich gegen den Kindesvater vorzugehen, ansonsten werden Ihr -wie bereits vorab angedroht- die Leistungen um den Betrag gekürzt.
Die Kindesmutter möchte aber nicht vor Gericht ziehen.
Nun meine Frage: Darf das Jobcenter die Mutter dazu zwingen? Der Kindesvater argumentiert, dass er nun durch die geteilte Betreuung ebenfalls Mehrkosten hat (Er hat übrigens noch ein Kind bei sich zu Hause leben) und somit der Kindesmutter kein voller Unterhalt mehr zustehe.
Kennt sich diesbezüglich jemand aus?
Ich danke Ihnen Vorab für die Antworten.
7 Antworten
Das ist eine juristische Frage, die ich nicht beantworten kann. Konsultiert bitte einen Rechtsanwalt!
Fest steht jedoch, dass es nicht nach dem Willen der Mutter gehen kann, ob sie ihren Ex verklagen will oder nicht. Der Steuerzahler kann nicht dafür aufkommen, weil die Mutter keine Lust zum Klagen hat. Steuergelder sind für Bedürftige und nicht für Personen, die irgendetwas aus irgendwelchen Gründen nicht tun wollen.
Wenn der Prozess Aussicht auf Erfolg hat, was ich nicht beurteilen kann, dann kann das Jobcenter sie sehr wohl dazu zwingen, den Vater zu verklagen, und das ist auch gut und richtig so. Wenn sie also nicht will, ist das ihre Entscheidung und sie muss die Konsequenzen, Kürzung des Geldes, tragen.
Sicher verdient der Kindsvater mehr als die Kindsmutter, dann fallen für ihn sehr Wohl Unterhaltsanteile an, die muss die Kindsmutter schon einfordern.
Ich würde da anwaltliche Beratung empfehlen.
Lies auch mal da:
Wenn er das Kind 50% der Zeit hat, muss er nur das zahlen, was bei seinem Mehrverdienst anfällt. Aber auch sie hätte normalerweise keinen Anspruch auf einen Vorschuss. Wenn sie einen will muss die die volle Zeit das Kind bei sich haben.
Was die beiden Elternteile da unter sich "ausgemacht" haben, nennt man einen Vertrag zu Lasten eines Dritten. (in diesem Fall des Staates).
Natürlich kann man nicht auf Unterhalt "verzichten" und dann den Staat zahlen lassen.
Wenn man einen solchen Konstrukt wählt, muss man sich schon selbst um die Finanzierung kümmern.