Wird das Einkommen des neuen Partners bei der Unterhaltspflicht mit berücksichtigt?
Hallo! Ich möchte demnächst mit meinem Freund zusammen ziehen. Er hat ein Kind, das nicht bei ihm lebt und er ist somit unterhaltspflichtig. Momentan hat er nur einen Teilzeitjob und es ist noch in Klärung wieviel er davon noch für den Unterhalt des Kindes zahlt bzw. ob er es bei dem geringen Gehalt überhaupt kann, da er auf keine 850 Euro kommt. Wenn ich zu ihm ziehe, kann es dann tatsächlich sein, dass mein Gehalt mit angerechnet wird, damit er mehr Unterhalt zahlt?
4 Antworten
Für ein Kind sind nur deren leibliche Eltern unterhaltspflichtig, nicht deren Lebens- oder Ehepartner.
Dein Einkommen wird für die Berechnung des Kindesunterhaltes also nicht herangezogen.
Für den Freund selbst gilt aber eine "erhöhte Erwerbsobliegenheit - er muss demnach alles ihm Mögliche unternehmen (Vollzeitjob, ggf. Nebenjob), um für sein Kind wenigstens den "Mindestunterhalt" zahlen zu können. Ansonsten könnte ihm ein "fiktives Einkommen" angerechnet werden (nach dem, was er in seinem Beruf, mit seinen Fähigkeiten verdienen könnte), nach dem der Unterhalt errechnet und festgelegt wird ...
Auch könnte dann davon ausgegangen werden, dass ihm durch Euer Zusammenleben "Synergieeffekte" entstehen (Einsparungen bei gemeinsamen Haushalt gegenüber Einzelhaushalten), so dass sein "Selbstbehalt" deswegen herabgesetzt werden könnte, wenn sein Einkommen für den Mindestunterhalt sonst nicht "reicht". (So würdest Du dann indirekt am Kindesunterhalt beteiligt...)
Wird der Unterhalt vom Jugendamt berechnet, hat dieses selbst keine allzu große Handhabe gegen den Mann, Du selbst wärst dem Jugendamt gegenüber überhaupt nicht auskunftspflichtig.... Die Herabsetzung des Selbstbehaltes u.a. obliegt dem Gericht, welches zur Unterhaltsfeststellung angerufen werden kann.
dein gehalt wird nicht mit auf den unterhalt angerechnet. wenn dein freund aber dann den haushalt macht und du mehr verdienst als er kann es sein das ihm unterhalt von dir zustehen würde. dieser wird dann fiktiv auf sein einkommen angerechnet. das erhöht dann natürlich sein einzusetzendes einkommen
kann es sein das ihm unterhalt von dir zustehen würde.
Nein. Unterhaltspflichtig wären sich nur Ehepartner.
Es könnten aber "Synergieeffekte" angerechnet werden, also Einsparungen, die entstehen, wenn gemeinsam gewirtschaftet wird statt in zwei Einzelhaushalten....
Dazu müssten die beiden schon heiraten.
müssen sie nicht. es reicht wenn sie zusammen wohnen und er davon finanzielle vorteile hat. und die hat er ja da sicher dann.
nennt man eheähnliches Verhältnis!
Und dies ist keine Ehe. Der Begriff der Bedarfsgemeinschaft ist aus dem Sozialrecht, nicht aus dem Zivilrecht und findet hier keine Anwendung.
Zunächstmal ist hier die Frage, warum er einen Teilzeit und keinen Vollzeitjob hat. Denn, wenn er keine wirklich triftigen Gründe vorweisenen kann wäre er verpflichtet eine Vollzeitbeschäftigung aufzunehmen. Ansonsten wird einfach fiktiv auf der Grundlage gerechnet was er mit einer Vollzeitbeschäftigung verdienen würde.
Ihr Einkommen wird nicht mit angerechnet, allerdings wird beim Zusammenleben mit einen leistungsfähigen Partner der Selbstbehalt um die Haushaltsersparniss gesenkt.
Wenn er nicht den Mindestunterhalt zahlt, wird das Kind Unterhaltsvorschuss bekommen. Diesen wird das Jugendamt später dann von ihm zurück fordern.
Er kann sich nicht einfach mit einem Teilzeitjob aus der Verantwortung stehlen.
Stopp! Darum geht es bei der Frage nicht, sondern um meine Situation. Er hat immer verantwortungsbewusst gezahlt, nur sein derzeitiger neuer Job sieht "momentan" leider nicht mehr als 30 Stunden und kleinem Stundenlohn für ihn vor, was sich ja noch ändern kann. Und natürlich würde er das dann annehmen, für sein Kind und für mich, damit ich nicht für ihn aufkommen muss. Ich finde es traurig, wenn jemand unüberlegt sofort solche Behauptungen aufstellt und meint man nehme absichtlich keinen Vollzeitjob an um sich aus der Verantwortung zu ziehen. Das möchte ich nur mal richtig stellen.
Es ist immer die Rede von "könnte", "würde", "vielleicht"...Es hört sich so an, als würde dabei nach Lust und Laune entschieden werden oder gibt es da strikte Regeln und Gesetze? Wer entscheidet das letztendlich?