Kindesvater Jahrelang untergetaucht, Strafanzeige Stellen, da er keinen Unterhalt zahlt?
Folgendes: Der Kindesvater ist Jahrelang in einem anderen Land untergetaucht. Somit sprang die Unterhaltsvorschußkasse ein. Da er aber auch für das JA nicht greifbar war, zahlte er keinen Unterhalt. Nun ist es so das er seit einigen Monaten wieder in Deutschland lebt, ohne sich beim JA oder der UVK zu melden. Nach der Mitteilungspflicht der Mutter gegenüber der UVK ist denen nun die Adresse des Kindesvater bekannt. ( Sie erfuhr per Zufall, dass der KV wieder in Deutschland lebt) Der Mitarbeiter der UVK teilte der Mutter mit, dass nun ein Strafbefehl gegen den KV eroben wird. (Lohnpfändungen ect. waren bis dato Erfolglos.) Aber was heißt das nun genau? Was passiert nun? Bekommt das Kind nun den UH nachgezahlt?? Einen Titel gegenüber dem KV liegt vor. Danke für Eure Antworten
5 Antworten
Eine Strafanzeige wegen "Unterhaltspflichtverletzung" führt dazu, daß gegen den Betroffenen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Wenn er in der Lage ist, Unterhalt zu zahlen und dies nicht tut, macht er sich strafbar und kann dann bestraft werden. Das Verfahren kann sowohl mit einer Einstellung nach § 170 II oder § 153 StPO enden (wenn er gar nicht schuldig ist oder es beispielsweise nur um ein paar Euros geht, die er hätte zahlen können), es kann aber auch zu einer Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe zur Bewährung kommen - je nachdem, wie lange er schuldhaft keinen Unterhalt gezahlt hat und wie hoch der Unterhalt gewesen wäre, den er hätte zahlen müssen.
Die gerichtliche Bestrafung führt dazu, daß er vom Staat bestraft wird, weil er eine Straftat begangen hat. Das bringt aber dem Unterhaltsgläubiger keinerlei Vorteile. Es fand nur eine Bestrafung wegen einer Straftat statt - nicht mehr und nicht weniger. Das einzige, was passieren KANN ist, daß er (das geht auch mit Strafbefehl) zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wird und ihm als Bewährungsauflage gemacht wird, in Zukunft regelmäßig Unterhalt zu zahlen. DAS kann dann natürlich die Motivation, das auch tatsächlich zu tun, deutlich steigern.
Auf rückständige Unterhaltsforderungen hat das Verfahren ganz sicher keinen Einfluß.
Ok, die Frage ist ziemlich alt, aber beim rumgooglen erscheint sie dennoch im Ergebnis.
Also: Die Strafanzeige bzw. das Strafverfahren selbst bringt wirklich noch keinen Unterhalt auf's Konto,
ABER - und das ist der entscheidende Punkt, den meine Vorredner alle außer Acht gelassen haben!!!- für den Fall, dass ein Unterhatspflichtiger versucht in die Privatinsolvenz zu gehen um sich die lästigen Schulden vom Hals zu schaffen, ist eine Strafanzeige gemäß §170 StGB eine Möglichkeit trotzdem an den rückständigen ( nicht an den laufenden!) Unterhalt zu kommen!
Erklärung: Schulden aus Straftatbeständen dürfen nicht in die Insolvenz einfliessen. Wird also per Strafverfahren festgestellt dass der Tatbestand der Unterhaltspflichtverletzung besteht und ein Urteil gefällt wird, bleibt der Anspruch auf rückständige Beträge voll erhalten. Die Verjährungsfristen habe ich gerade nicht im Kopf, kann man aber googlen.
Aus diesem Grund habe ich den Weg der Strafanzeige eingeschlagen. Meiner Tochter bleibt somit der Anspruch auf knackige 29.000,- erhalten, die sie als Gläubigerin sofort einfordern kann wenn der Erbfall eintritt.
gehe zum ja beantrage beistand,anwalt wäre da sicher auch ne möglichkeit und ein polizeiliche anzeige kann ich dir aus eigener erfahrung nur nahe legen,da ich dies mit dem kindsvater ebenfalls durchhabe. erst als die polizei ihn vorgeladen hatte und er nun monatlich den gezahlten unterhalt der staatsanwaltschaft belegen muß zahlt er pünktlich.traurig aber wahr
Eine Strafanzeige bringt dir erstmal gar nichts, da du durch ein solches Urteil kein Geld erstreiten kannst.
Dir hilft nur eine zivilrechtliche Klage weiter.
Genau..Dennoch was heißt das????LF
erstmal bekommt die kasse ihr geld, weil du hast es ja von da, du mußt dann per gericht den unterhalt einklagen
Ein Mitarbeiter des UVK stellte die Strafanzeige und der wird schon wissen was er tut.