Werden Daten aus einer alten erkennungsdienstlichen Behandlung bei einer Bewerbung durchgesucht?
Ich habe eine Bewerbung für die Wachpolizei gestellt. Werden dabei auch Daten aus einer alten erkennungsdienstlichen Behandlung in einem anderen Bundesland aufgefunden?
Die erkennungsdienstliche Behandlung erfolgte vor zwei Jahren wegen Campierens auf einer Militärbrache und Verweigerung der Angaben zur Person. Dabei wurden Fotos und Fingerabdrücke, Größe sowie besondere Kennzeichen aufgenommen. Mit einem fetten Ordnungsgeld und den Bewirtungskosten durch die Polizei war das ganze dann abgeschlossen. Ich nehme aber an, dass die damals genommenen Daten noch in einer Polizeidatenbank stecken.
4 Antworten
Der Vorgang bleibt 10 Jahre drin. Eine kurze Überprüfung im Computer fördert deine Vorgeschichte zu Tage. Ist aber m.E. kein Beinbruch und dürfte dir nicht schaden.
Solange es nicht zu einer rechtskräftigen Verurteilung gekommen ist, musst Du dir da keine Sorgen machen. Wenn Du zur Polizei willst, wird sowieso ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt und wenn da keine Eintragungen sind, dann sollte der Bewerbung bei der Polizei, bzw. Eignungstest nichts mehr im Wege stehen.
Du meinst, das macht an Landesgrenzen Halt? Dann hast du eine ziemlich falsche und naive Vorstellung von der Firma, in der du arbeiten willst ...
Gruß S.
Für Bewerbungen im Öffentlichen Dienst benötigst du ein Führungszeugnis, das du beim Rathaus beantragst. Wärst du damals vorbestraft worden - wonach es nicht aussieht - würde das dort per einem Eintrag vermerkt sein. VG jj