Werden Daten aus einer alten erkennungsdienstlichen Behandlung bei einer Bewerbung durchgesucht?

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Der Vorgang bleibt 10 Jahre drin. Eine kurze Überprüfung im Computer fördert deine Vorgeschichte zu Tage. Ist aber m.E. kein Beinbruch und dürfte dir nicht schaden. 

Solange es nicht zu einer rechtskräftigen Verurteilung gekommen ist, musst Du dir da keine Sorgen machen. Wenn Du zur Polizei willst, wird sowieso ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt und wenn da keine Eintragungen sind, dann sollte der Bewerbung bei der Polizei, bzw. Eignungstest nichts mehr im Wege stehen.

Du meinst, das macht an Landesgrenzen Halt? Dann hast du eine ziemlich falsche und naive Vorstellung von der Firma, in der du arbeiten willst ...

Gruß S.

Für Bewerbungen im Öffentlichen Dienst benötigst du ein Führungszeugnis, das du beim Rathaus beantragst. Wärst du damals vorbestraft worden - wonach es nicht aussieht - würde das dort per einem Eintrag vermerkt sein. VG jj