Polizeibewerbung trotz eingestellten Verfahren wegen Weed am teuer?
Hallo erstmal, ich wollte mich bei der polizei bewerben und wollte fragen ob ich trotzdem im system eingespeichert bim obwohl mein verfahren eingestellt wurde. Wäre das ein Grund mich nicht anzunehmen?
6 Antworten
Ja, das ist gespeichert und ob es ein Grund ist dich nicht anzunehmen kommt auf die genauen Umstände an.
Wenn du dich bei der Polizei bewirbst, wird diese auch Kenntnis von dem eingestellten Verfahren erlangen, Ja.
Ob dieses einen Ablehnungsgrund darstellt, ist eine Einzelfallentscheidung. Grundsätzlich ist es trotz eingestellter Verfahren möglich, angenommen zu werden. Allerdings besteht eine große Chance, dass du im Rahmen des Auswahlverfahrens bei dem persönlichen Gespräch im Assessment Center darauf angesprochen wirst (solltest du es so weit schaffen).
Solltest du der Auffassung sein, dass der Besitz bzw. der Konsum von Gras auch als Polizist „nicht so schlimm“ sei und man das nicht so ernst nehmen sollte, kann ich dir allerdings jetzt schon sagen, dass du nicht geeignet bist.
Falls das nicht der Fall ist: Bewerben und abwarten!
Viele Grüße
Um Polizist zu werden darf man keinesfalls gerichtlich Vorbestraft sein. Bei einer Verfahrenseinstellung bist du das zwar nicht, allerdings kann der ursprüngliche Verfahrensgrund durchaus hinderlich sein. Es heißt zwar das man Ausnahmen machen kann, aber ich bezweifle das so etwas bei Drogen jeglicher Art gilt.
Im Zweifel musst du den für dein Bundesland zuständigen Einstellungsberater/in anrufen und genau erfragen ob das noch möglich ist.
Es ist in etlichen Datenbanken gespeichert und ein guter Grund, dich gar nicht erst zum EAV zuzulassen. Warum auch, wenn es hunderte Bewerber gibt, die solche Alltagshilfen nicht brauchen, um ihr Leben zu meistern!?
Gruß S.
Ich will mal trotz deiner gravierenden Rechtschreibschwäche antworten:
trotzdem im system eingespeichert.... obwohl mein verfahren eingestellt wurde
Ich weiß nicht, welches System du meinst, aber Verfahren, die nicht zu einem Urteil führen, also z.B. eingestellte Verfahren, werden ganz sicher im "Verfahrensregister" deiner zuständigen Staatsanwaltschaft gespeichert. Aber wie ich schon schrieb, ist das sicher nicht dein einziges Problem.