Bundespolizei vor der Prüfung abgelehnt, wie vorgehen?
Hallo, ich wurde vor dem Einstellungstest abgelehnt, weil ich einmal eine Anzeige mit 14 Jahren wegen Beleidigung bekommen habe. Wie mache ich das mit dem Einspruch, gibt es da Mustervorlagen? Habe ich überhaupt eine Chance, damit durchzukommen? Bin jetzt 19 Jahre alt und mein Traum ist es bei der Bundespolizei zu arbeiten. Hoffe ihr könnt mir helfen.
MfG
10 Antworten
Das kannst du vergessen. Die Sünden der Vergangenheit- und wegen einer einfachen Beleidigung wärest du nicht ausgeschlossen worden. Das war wohl etwas heftiger, als du uns schilderst....
Die können dich sogar ablehnen, wenn dem Verantwortlichen nicht gefällt, auf welcher Seite du deinen Scheitel trägst!
"Ansprüche" auf Ausbildungsplätze gibt's nicht!
Wenn ein anderer Bewerber freundlicher lächelt bei der morgendlichen Begrüßung, kann das auch ein Auswahlkriterium sein .., sollte nicht, ist aber!
Kann man was dagegen machen? Nö!
Stell dir vor, du bist Chef - wer sollte dann darüber entscheiden wen du einstellst? Der mit Klage drohende Bewerber oder der Chef der dich ja auch bezahlen soll ? ;)
Hmm? ;)
Was bringt es Mir euch anzulügen? Schließlich kriege ich doch dann falsche Informationen. Es war eine Beleidigung sonst habe ich mir nichts zu schulden kommen lassen. War aber eine heftige Beleidigung. Wenn das nicht der Grund ist, können die mich ja nicht einfach so ablehnen oder ?
doch...schlechtes Zeugnis, ungepflegter Auftritt, Tätowierung....
War aber eine heftige Beleidigung.
Mag sein. Aus dem BZR erfährt man das nicht. Allerdings hat die Polizei eigene Dateien und da steht wesentlich mehr drin als strafrechtliche Verurteilungen. Wurdest du mehrfach aufgegriffen, auch ohne strafrechtlichen Bezug, vielleicht mit gewisser Aggressivität, war's das für dich.
Hier wurde polizeiliches Fuehrungszeugnis aufgefuehrt, jeder Buerger kann Einsicht da beantragen,man erhaelt dann Auszug, meines Erachtens duerften da nicht solche geringen Straftaten wie Beleidigungen stehen, wenn das so ist, dann sollte man bei jeder neuen Bewerbung die alte Geschichte vergessen, ob die bundespolizei Daten von abgelehnten Bewerbern unterhaelt (?), da ich ja schon Rechtsanwalt fuer Verwaltungsrecht ins Spiel brachte ist es vielleicht gut zu klaeren ob eine neuerliche Bewerbung bei bundespolizei besser sein kann als Widerspruch gegen Ablehnung, wenn du dein Pol. Fuehrungszeugnis gesehen hast, kannst du auch vielleicht als weitere Option die Bewerbung bei vielleicht einer Landespolizei, oder ist der Gedanke zu fern, ins Auge fassen.
Vorgehen? Ähm, ja also eigentlich kannst du nur für die Zukunft einen anderen Beruf auswählen, bei der kein (erweitertes) Führungszeugnis (Klasse 0) erforderlich ist.
Falls es wirklich an einem Eintrag im erweiterten Führungszeugnis lag, dann nicht an einer schlichten Beleidigung, die vor dem 16. Geburtstag des Bewerbers stattfand.
Kleine Auswahl: Straftaten (eventuelle Anzeigen) nach dem 16. Lebensjahr; Kontakt zu verfassungsfeindlichen Gruppen oder Personen, fahren unter Alkoholeinfluss, Aktivitäten für oder mit extremen politischen Gruppierungen (diese müssen nicht verboten sein, dann wäre es eine Straftat);
@sabine220
Es lässt dich nicht gerade im besten Licht dastehen, wenn du nach einer normalen Antwort schon so an die Decke gehst. Dann wird der Polizeiberuf nichts für dich sein. Da gibt es Situationen, in denen du wirklich explodieren würdest, wenn du jetzt schon sauer wirst. Glaub mir! Ich spreche aus eigener Erfahrung!
Du bist jetzt 19 und hattest 5 Jahre Zeit darüber nachzudenken, und du hast immer noch nicht begriffen dass es nicht die Anzeige ist die dein Leben versaut sondern DEIN Verhalten. Spätestens bei den psychologischen Tests wärst du sowieso rausgeflogen.
Bitte sag mir was du daran nicht verstehst das ich mich nichts zu schulden kommen lassen habe außer eine Anzeige wegen Beleidigung. Warum zum Teufel verstehst du das nicht?
@Sabine
Offenbar hat schon dein schriftlicher Auftritt bei der Bundespolizei dafür gesorgt, dass du "aus dem Rennen" genommen wurdest. Sicher kannst du versuchen, weiter am Einstellungsverfahren teilnehmen zu können. Wenn du dich aber dort so präsentierst wie hier, wirst du keine Chance haben, eingestellt zu werden.
Jeder Arbeitgeber kann jeden Bewerber mit oder ohne Angaben von Gründen ablehnen - das man dir den Grund genannt hat, solltest du wahrscheinlich als Zeichen dafür werten, das es sinnlos wäre sich nochmal zu bewerben.
BTW: eine Beleidigung steht i.d.r. nicht im Führungszeugnis - also muss das doch etwas heftigeres gewesen sein ;)
Du weißt ja Alles. Natürlich weißt du auch über mich Sachen besser wie ich. solltest beim Geheimdienst arbeiten.
Nö, ich weiß nur, das Beleidigungen nicht im polizeilichen Führungszeugnis stehen. Ob sie im bundeszentralregister stehen, weiß ich nicht, ich weiß aber auch folgendes:
Nach 5 Jahren werden beispielsweise Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten oder Geldstrafen von bis zu 90 Tagessätzen gelöscht, soweit keine weiteren Strafen vermerkt sind.
Rechnen musst du jetzt schon selber (14-19... na;)?)
Eventuell nächstes Jahr nochmal probieren
Da wird man aber feststellen, dass er sich schon mal beworben hat und nachsehen, warum man ihn nicht nahm..
Chapeau! Da hast du recht ;)
Musterformular für einen Einspruch?
Na, Du hast ja seltsame Vorstellungen. Jeder Arbeitgeber hat das Recht, sich seine Bewerber auszusuchen und besonders für die Polizei ist ein tadelloser Leumund wichtig - dagegen kannst Du keinen Einspruch erheben; dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
Jeder kann einstellen, wen er will, einen Anspruch darauf gibt es nicht.
Was Du versuchen könntest, ist noch einmal einen Brief zu schicken, indem Du auf diese Jugendsünde eingehst, beschreibst wie Du heute dazu stehst, und Dich selbst so überzeugend wie möglich als verantwortungsbewußter disziplinierter Mensch darstellst.
Schreibe, warum es Dein Traum ist, bei der Bundespolizei zu arbeiten und bitte darum, Dir trotz dieser Dummheit damals, eine Chance zu geben.
Kommt darauf an, wie beeindruckend Dein Schreiben ist und wer es liest; Vielleicht kriegst Du ja doch noch eine Chance. Wenn nicht, mußt Du es akzeptieren
Beleidigung ist Beleidigung. Da wird nicht hinsichtlich "heftig oder nicht so heftig" Unterschieden. Die Vorredner haben Recht. Entweder da ist noch mehr oder man hat dich aus einem anderen Grund abgelehnt...