Muss ich eine Anzeige bei der Bewerbung für die Polizei angeben?

4 Antworten

Hallo chococookie1,

die dort gestellten Fragen musst Du wahrheitsgemäß beantworten. Die:

"Erklärung zu Straf-und Ermittlungsverfahren".

ist doch sicherlich nur die Überschrift. Darunter dürften nach meiner Kenntnis nur zwei Fragen stehen:

  1. Sind Sie jemals rechtskräftig verurteilt worden?
  2. Ist gegenwärtig ein Strafverfahren/Ermittlungsverfahren gegen Sie anhängig?

Diese beiden Fragen darfst Du ruhigen Gewissens mit "Nein" beantworten.

Fragen, ob früher mal gegen Dich ermittelt wurde oder ob früher mal ein Strafverfahren gegen Dich anhängig war, dürften eigentlich nicht gestellt werden, denn selbst wenn Du solche Fragen mit Ja beantworten müsstest, dürfte Dir das nicht zum Nachteil ausgelegt werden, wenn das Verfahren eingestellt wurde und erst recht nicht, wenn zwar gegen Dich ermittelt wurde, aber die Ermittlungen ergeben haben, dass ein anderer die Tat begangen hat.

Du kannst ja mal hier anführen, wie die Fragen im genauen Wortlaut gestellt wurden.

Schöne Grüße
TheGrow

natürlich da muss alles angegeben werden ob du angezeigt wurdes oder angezeigt hast ob verfahren laufen oder eingestellt wurden wirklich ALLES!

Steht da, ob du als SCHULDIGER an einem Straf- und/oder Ermittlungsverfahren beteiligt warst oder ob du GENERELL mal beteiligt warst?

Also ...

Es werden sich Protokolle finden lassen. Gib es an. Du wirst allenfalls unangenehme Fragen beantworten müssen, falls du es bis zum AC/SI schaffst. Finden sie etwas heraus, was du bewußt verschwiegen hast, kannst du im EAV so gut sein wie du willst - dann war es das!

Gruß S.

Wenn gegen Dich kein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft lief, brauchst Du es nicht angeben.