Löschung Erkennungsdienstlicher Daten
Ich habe vor ca. einem Jahr etwas dummes gemacht. Und zwar fuhr abends von der Disco mit dem Taxi nach Hause, hatte dann zu wenig Geld und lief einfach vom Taxi davon! Habe es im nachhinein sehr bereut aber war zu dem Zeitpunkt auch sehr betrunken! Lange Rede, kurzer Sinn, am nächsten tag erhielt ich einen Anruf von der Polizei, sie wussten was ich getan hatte. Daraufhin fuhr ich zur Polizeistation, dieser rief das Taxiunternhmen an, ich entschuldigte mich und bezahlte die Taxifahrt von ca. 20€. Ich dachte mir dann, dass es das dann war. Doch der Polizist nahm mich noch mit und ich wurde erkennungsdienstlich erfasst, d.h. Fingerabdrücke, Fotos, Handfläche. Ich war echt überrascht, dass wegen sowas bereits Fingerabdrücke gesammelt werden. Daher meine Frage, wie kann ich diese Daten gelöscht bekommen bzw. wie lange werden diese behalten, bei so einer kleinen Straftat?
7 Antworten
Ca. 10 Jahre behalten Sie das dann erlischt es, du würdest nur erfasst das heißt sie wissen das es dich gibt aber keinerlei Auswirkungen auf dein Führungszeugnis o.ä.
Erkundige Dich doch einfach bei der Polizei, die werden Dir ganz normal Auskunft geben. Deswegen reißt Dir keiner den Kopf ab.
die werden niemals gelöscht. Wenn die einmal solche Daten haben dann bleiben die auch für immer. Das ist doch letztendlich deren "Stolz".
So, ich gebe dir jetzt mal ne richtige antwort da ja viele hier nur dummes zeug von sich geben oder nur teilweise sagen wie man es macht. also...
1. deine daten werden nicht geheim für immer gespeichert. völliger quatsch.
2. deine daten werden nur für 10 jahre gespeichert bei richtig schweren verbrechen wie z.B. raubüberfall ect. in der regel bleibt das dann auch für solange im führungszeugnis und muss anschliessend beantragt werden zu löschen.
3. daten einer person werden nur für immer gespeichert wenn es sich um mord gehandelt hat. sowas bleibt auch für immer im führungszeugnis.
4. die polizei gibt nur teilweise auskunft da sie sich nicht für sowas zuständig fühlen.
5. die polizei kann bereits bei kaugummiklau im rewe zu erkennungsdienstlichen maßnahmen greifen wenn diese das möchten. dafür brauchen die auch keine erlaubnis. das liegt im ermessen des beamtens.
6. du kannst ganz normal ohne anwalt deine daten löschen lassen. dafür musst du nur ein brief an das kriminalamt des jeweiligen bundesland schicken. beispielsweiser ist das in hessen das hessische landeskriminalamt wiesbaden.
7. den brief formulierst du wie folgt:
"Antrag auf Löschung erkennungsdienstlicher Daten
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Löschung meiner erkennungsdienstlichen Daten wie auch sonstige dazu gehörige persönlichen Daten und bitte Sie um eine schriftliche Bestätigung."
das wars !!!
du solltest dann post vom kriminalamt erhalten mit allen weiteren informationen. entweder das sie es gelöscht haben, es noch in der bearbeitung steckt oder das es aus dem und dem gründen nicht oder noch nicht gelöscht werden kann. meist bekommst du erst eine eingangsbestätigung. nicht wundern, das kann ewig dauern. bei einem hats ein jahr gedauert von anfrage bis löschung und bei einen anderen zwei monate. das hat auch nichts mit der schwere der tat zu tun sondern wieviel die zu bearbeiten habe. du bist ja nicht der einzige mit so einer anfrage und der der es bearbeitet, macht auch noch was anderes als nur daten löschen den ganzen tag. mit anwalt bearbeiten die das zwar schneller aber kostet demnach auch ein bissel. deutsche behörden halt. ich selber bin RS und sozialpädagoge und helfe anderen die eins mal auf die falsche bahn gekommen sind. von daher kenne ich mich aus.
Diese Daten werden nie gelöscht. Auch nicht, wenn versprochen wird, die Daten zu löschen.