Polizeibewerbung trotz Jugendsünde?
Hallo erstmal. Als ich frisch 14 war habe ich einen gemeinschaftlichen Ladendiebstahl begangen, bei dem ich nachgewiesenermaßen nicht die treibende Kraft war. Ich musste an einer Leseweisung der Stufe 1 (niedrigste Strafe die möglich war) teilnehmen
-Damals war es sehr schwer für mich Freunde zu finden und ich war leider so naiv, dass ich geglaubt habe, wenn ich bei einer von den Klau-Aktionen meiner sogenannten Freunde mitkomme, wertgeschätzt zu werden. Ich bereue meine damaligen Entscheidungen zutiefst und habe mein Verhalten von Grund auf seit diesem Vorfall verbessert.
Ich bin 18, und bin seit dem in keinster Weise polizeilich negativ aufgefallen . Dennoch möchte ich mir meinen Wunsch bei der Polizei zu studieren erfüllen und mich bewerben. Ich habe ein Abitur von 1,2 , wäre also folglich dafür geeignet. Nun meine Frage: kann mir mein damaliger Fehler zum Verhängnis werden?
7 Antworten
Beamtenrechtlich ist das kein Problem, weil du nicht vorbestraft bist.
Du wirst es aber angeben müssen. Die Fragen in den Bewerbungsunterlagen lassen da wenig Spielraum zwischen Verschweigen und Lügen.
Der offene Umgang damit ist aber immer besser, weil es außer dem Führungszeugnis auch andere Register gibt, auf die die Einstellungskommission zugreifen kann. Die Leumundsprüfung geht tiefer. Deine Strafe könnte im Erziehungsregister stehen und auch die polizeieigenen Datenbanken könnten noch was ausspucken. Das würde dir aber nur zum Verhängnis, wenn du es verschweigst. Dein künftiger Arbeitgeber wünscht sich vor allem deine Loyalität und lässt sich nicht gern belügen.
Man wird dich ggf beim AC/SI - falls du soweit kommst - dazu befragen und dann könnte entscheidend sein, wie du dich äußerst.
Was die Einstellungskommission dabei im Kopf hat, ist die Bestechlichkeit. Was würdest du HEUTE tun, um beliebt, cool und interessant zu sein? Was tust du HEUTE, um Freunde zu gewinnen, wahrgenommen und angenommen zu werden? Was tust du HEUTE bei Gruppenzwang? In Stresssituationen? Bist du immernoch der Mitläufer von damals?
Mach dich gefasst auf derartige Gespräche. Wälze die Schuld nicht ab. Trag die Verantwortung. Dann wird's schon.
Gruß S.
PS: deine 1,2 retten dich nicht, wenn der Rest nicht passt! Nur davon lässt sich Eignung NICHT ableiten!
Soweit ich weiß, wird dieses Vergehen gelöscht, da du Unvolljährig warst. Ob es die Polizei auch nicht mehr weiß, ist fraglich. Dann wäre Polizeiverein zu naiv. Was man sicherlich sagen kann, dass da du vor Gesetz rein nach 5 Jahre des Vergehens wirst, hätte die Polizei nur persönliche Gründe deine Bewerbung abzulehnen.
da du Unvolljährig bist
Nö. Das Erziehungsregister als Auszug aus dem BZR wird erst mit Vollendung des 24. Lebensjahres gelöscht
Joa ich bin zu so einer Zeit einfach traurig und versuch mich zu beschäftigen :)
Geh so vor:
1)Geh zu deinem Bürgeramt
2) Beantrage ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach §30 Absatz 5 BZRG3) Das Amt soll dieses Führungszeugnis zum Amtsgericht schicken
4) Dann darfst du einsehen
5) Erfährst du ob du geeignet bist.Wenn ja weitere Schritte befolgen
6) Vernichten lassen
7) Bewerben
Das bringt mal so gaaaar nichts!
Für Behörden braucht man aber kein normales Führungszeugnis
Doch, auch.
Das was ich mit meiner Aussage sagen wollte, es gibt andere Register, da steht es drin.
14 Jahre alt... Ladendiebstahl... vor 4 Jahren... man wird dich sicher dazu befragen, wenn du dich da aber einigermaßen normal äußerst, wird man dir schon keinen Strick daraus machen.
Aber: "Ich habe einen Abitur von 1,2, wäre also folglich dafür geeignet."
Sei dir nie zu sicher, nur weil jemand einen guten Schulabschluss hat, ist er noch lange nicht für den Polizeidienst geeignet. Das was man bei der Polizei können muss, lernt man nicht mal ansatzweise in der Schule und das hat auch nichts damit zu tun.
Probier es!
Ich habe mich mit dieser Aussage spezifisch auf das Studium dort bezogen, für das man einen guten NC braucht. Und ja natürlich ist das nicht das einzige, was man braucht !
Man braucht gar keinen NC, geschweige denn einen guten!
Man braucht nichtmal Abitur. Eine FHR reicht auch.
Der Schulabschluss wird lediglich für die Zulassung zum EAV gebraucht. Dieses beginnen alle bei Null.
Wenn jemand mit FHR Abschlussnote 4 einen besseren Ranglistenplatz erlangt als du, zieht er locker an dir vorbei.
Es gibt ja auch nur das Führungszeugnis...