Werde ich meinen Anspruch auf ALG II verlieren? Wie lange am Stück darf man eigentlich ALG II beziehen?

4 Antworten

Auch wenn das jetzt grob / empathielos klingt, aber das Leben ist kein Ponyhof, wo Du dann dauerhaft in Leistungen nach SGB II bleiben kannst, wenn Du nicht arbeits-/ leistungsfähig bist.

Also was stört Dich daran - bzw. wo siehst Du den Unterschied dabei, ob Du nun Leistungen nach SGB II oder nach SGB XII beziehst.

Werden Dir Leistungen nach SGB XII verweigert, während Du eine Einrichtung zur Erreichung des mittleren Bildungsabschlusses besuchst?

Frostfeuer216 
Beitragsersteller
 16.03.2022, 09:24

Es soll ja nicht auf Dauer sein. Die Zeit ist ja abzusehen. Wenn ich Leistungen nach SGB XII beziehe, muss man wieder ein Gegengutachten erstellen und wer weiß, ob man mich dort dann wieder rauslässt oder ob man mich nicht gleich in Erwerbsunfähigkeitsrente steckt, weil ich ja die letzten 3 Jahre schon diese Art von Grundsicherung durch Erwebsminderung bekommen habe. Darin sehe ich den Unterschied.

Nein, jene Leistungen werden mir mit dem Schulbesuch nicht verweigert.

Das bekommst du solange du bedürftig bist. Da gibt es keine Höchstgrenze. Aber bist verpflichtet alle zumutbare zu tun um die Bedürftigkeit zu beenden. Mit dem Schulabschluss bist du ja auf dem richtigen Weg. Wenn das aber zb aus Faulheit nicht klappen würde, oder man sich dann keinen Job Sucht obwohl es möglich ich h wäre kann es zu Sanktionen kommen der der regelsatz wird gekürzt

Ich habe leider nicht die Zeit dazu, mir Deinen Text durchzulesen.

Zu Titelfrage 2: wenn nötig bis zum Eintritt voller Erwerbsminderung für mehr als 6 Monate bzw. bis zum Erreichen des Rentenalters.

Dies gilt, solange es ALG 2 überhaupt noch gibt.

Du bist kooperativ und machst die Maßnahmen, die das Jobcenter dir gibt. Den Anspruch auf Hartz4 solltest du daher nicht verlieren.

Sollte ich ihr davon erzählen?

Nein. Sieh der Realität ins Auge:
Ein Studium wirst du nicht schaffen. Keine Chance, nach deiner Beschreibung. Konzentrier dich tatsächlich lieber auf die Ausbildung.