Werde ich meinen Anspruch auf ALG II verlieren? Wie lange am Stück darf man eigentlich ALG II beziehen?
Ich weiß, der Text ist lang, aber es wäre super, wenn ihr euch alles durchlest.
Wie man in meinen anderen beiden Fragen sehen kann, bekomme ich (w/25) Geld vom Jobcenter. Ich versuche derzeit zum dritten Mal die Mittlere Reife zu bekommen, was auch ganz gut aussieht. Die zwei Male davon habe ich die Schule aufgrund psychischer Probleme abgebrochen. Zu dieser Zeit, also von 2018 bis März 2021 war ich zum Teil erwerbsunfähig für über 6 Monate, aber nicht auf Dauer. In dieser Zeit hab ich meine psychischen Probleme verdrängt und begonnen, die Mittlere Reife nachzuholen, da ich nur die Berufsreife besitze. Ich hab es Anfang letzten Jahres dann geschafft, beim Gutachter eine Arbeitsempfehlung zu bekommen, seitdem bekomme ich ALG II und keine Grundsicherung oder wie das bei Erwerbsgeminderten heißt. Ich möchte mich damit nicht auseinandersetzen.
Ich hab meiner Sachbearbeiterin alles soweit erzählt und sie war sehr geduldig und verständnisvoll. Unser erstes Telefonat war im April letzten Jahres. Im Oktober 2021 gelang es mir dann endlich, mich trotz sozialer Angst in therapeutische Hilfe zu begeben. Die Gespräche mit meinem Therapeuten sind hilfreich, allerdings brauche ich definitiv noch etwas mehr Zeit, vielleicht nochmal 12 Monate. Ich bin psychisch noch nicht gefestigt, gehe auch mal eine Woche nicht zum Therapeuten (wir haben einmal wöchentlich einen Termin), weil ich es nicht schaffe und in der Schule habe ich bis jetzt auch um die 120 Fehlstunden, weil es mir psychisch immer mal wieder schlecht geht.
Das letzte Telefongespräch mit meiner Sachbearbeiterin hatte ich im Oktober und als ich sie fragte, ob ich mich einem berufspsychologischen Dienst vorstellen muss, der meine Erwerbsfähigkeit beurteilt, da ich ja gerade nicht in der Lage bin zu arbeiten, meinte sie, dass das nicht nötig sei, da ich ja im Begriff bin, etwas gegen meine psychischen Probleme (soziale Angst, Versagensangst, Prokrastinationverhalten) zu tun. Eigentlich hätten wir im Dezember wieder miteinander gesprochen, aber ich ging nicht ans Handy als sie mich anrief, da ich wieder eine Angstattacke hatte. Daraufhin kam eine Mail, dass sie es dann im Januar nochmal versucht. Daraus wurde nichts und auch im Februar nicht, weil es angeblich organisatorische Schwierigkeiten seitens des JC gab.
Nun ist morgen ein erneuter Telefontermin und ich habe Angst. Ich würde ihr natürlich sagen, dass ich noch Zeit brauche, da ich psychisch noch nicht gefestigt bin, aber verliere ich dann meinen ALG II-Anspruch? Ich bekomme es dann schon 11 Monate, ohne eine Arbeit aufgenommen zu haben. Ich möchte aber auch nicht nochmal in die Erwerbsminderung rutschen. Kann ich noch ein Jahr lang ALG II bekommen? Sie geht auch davon aus, dass ich eine Ausbildung zur Tierwirtin machen möchte, aber eigentlich möchte ich lieber studieren und hab es ihr nur so gesagt, weil es sich für mein Alter vernünftiger anhört. Hab mich auch schon an einem Fach- und Abendgymnasium beworben. Sollte ich ihr davon erzählen?
4 Antworten
Auch wenn das jetzt grob / empathielos klingt, aber das Leben ist kein Ponyhof, wo Du dann dauerhaft in Leistungen nach SGB II bleiben kannst, wenn Du nicht arbeits-/ leistungsfähig bist.
Also was stört Dich daran - bzw. wo siehst Du den Unterschied dabei, ob Du nun Leistungen nach SGB II oder nach SGB XII beziehst.
Werden Dir Leistungen nach SGB XII verweigert, während Du eine Einrichtung zur Erreichung des mittleren Bildungsabschlusses besuchst?
Es soll ja nicht auf Dauer sein. Die Zeit ist ja abzusehen. Wenn ich Leistungen nach SGB XII beziehe, muss man wieder ein Gegengutachten erstellen und wer weiß, ob man mich dort dann wieder rauslässt oder ob man mich nicht gleich in Erwerbsunfähigkeitsrente steckt, weil ich ja die letzten 3 Jahre schon diese Art von Grundsicherung durch Erwebsminderung bekommen habe. Darin sehe ich den Unterschied.
Nein, jene Leistungen werden mir mit dem Schulbesuch nicht verweigert.
Das bekommst du solange du bedürftig bist. Da gibt es keine Höchstgrenze. Aber bist verpflichtet alle zumutbare zu tun um die Bedürftigkeit zu beenden. Mit dem Schulabschluss bist du ja auf dem richtigen Weg. Wenn das aber zb aus Faulheit nicht klappen würde, oder man sich dann keinen Job Sucht obwohl es möglich ich h wäre kann es zu Sanktionen kommen der der regelsatz wird gekürzt
Ich habe leider nicht die Zeit dazu, mir Deinen Text durchzulesen.
Zu Titelfrage 2: wenn nötig bis zum Eintritt voller Erwerbsminderung für mehr als 6 Monate bzw. bis zum Erreichen des Rentenalters.
Dies gilt, solange es ALG 2 überhaupt noch gibt.
Du bist kooperativ und machst die Maßnahmen, die das Jobcenter dir gibt. Den Anspruch auf Hartz4 solltest du daher nicht verlieren.
Sollte ich ihr davon erzählen?
Nein. Sieh der Realität ins Auge:
Ein Studium wirst du nicht schaffen. Keine Chance, nach deiner Beschreibung. Konzentrier dich tatsächlich lieber auf die Ausbildung.