Termin beim Arbeitsamt (nach Ablauf des ALG I Bezugs) --- Pflicht?
Hallo, ich bekomme noch bis zum 7.4. ALG I, danach nichts mehr weil mein Mann zuviel verdient, habe also auch nicht vor ALG II zu beantragen. Nun habe ich eine "Einladung" des Arbeitsamtes zum 12.4. bekommen, natürlich mit Rechtsfolgebelehrung! Leider ist noch keine neue Arbeit in Sicht aber ich habe auch keine Lust da nochmal hinzulatschen. Der ALG I Bezug ist zu diesem Zeitpunkt ja auch schon vorbei.
Deshalb meine Frage, was wäre wenn ich den Termin kurz vorher absage? Müsste ich in dem Fall noch einen Nachweis abliefern, warum ich nicht erscheinen kann, z.B. Krankschreibung oder Nachweis zum Vorstellungsgespräch? Können die mir im Nachhinein noch irgendwelche Gelder streichen bzw. zurückfordern, als Sanktion sozusagen?
Wer kennt sich aus?
3 Antworten
Gehe besser hin sonst verlierst Du möglicherweise Ansprüche. Die wollen Dich bestimmt in den 1. Arbeitsmarkt vermitteln. Du solltest auch daran denken dass Du selbst für Deine Krankenversicherung aufkommen musst wenn Dein ALG1 ausläuft.
Man kann sich beim Mann familienversichern lassen - bin ich auch.
Wenn dein Mann in der GKV - ist dann kannst du über die Familienversicherung mitversichert werden,dass ist erst mal wichtig !
Sollte da kein Anhang für eine evtl. Rückantwort dabei gewesen sein,dann rufst du einfach die kostenlose Hotline unter 0800 4555500 an,die sind von Mo - Fr von 8.00 - 18.00 zu erreichen.
Da teilst du dann mit das du zu diesem Zeitpunkt nicht mehr im Leistungsbezug stehst,weil du nur bis zum 7 ALG - 1 bekommst und deshalb zu diesem Termin nicht erscheinen wirst.
Schreibe dir Datum / Uhrzeit und Name des Gesprächspartners als Nachweis auf.
Ich würde dir auch raten die vereinbarten Bewerbungen die du pro Monat zu erbringen hast auch in diesem Monat vorweisen zu können,denn dann dürftest du keine Pflichtverletzung begangen haben,also auch keine rückwirkende Sperre möglich sein.
Du musst da nicht mehr hingehen.
Es hängt doch sicher was dran, wo Du ankreuzen musst, ob Du den Termin wahrnimmst oder nicht.
Da kreuzt Du "nicht" an und als Grund: Ich beziehe ab ... keine Leistungen mehr. Du könntest in Kopie den Bewilligungsbescheid anhängen.
Ich habe mich voriges Jahr nachweislich vom JC abgmeldet - habe 3x !!! einen Weiterbewilligungsantrag bekommen. Das Schreiben, mit dem ich mich abgemeldet habe, liegt jetzt 4x in meiner Akte. Nach dem letzten, unfreundlichen Schreiben meinerseits (1/4 Jahr später) ist nun endlich Ruhe.