Muss ich bei Arbeitsunfähigkeit zu Vorstellungsgesprächen gehen?

7 Antworten

Nein.

Wenn Du arbeitsunfähig bist, musst Du Deiner Sachbearbeiterin das mitteilen und den Termin rechtzeitig absagen.

Deine AU - hast du ja sicher gemeldet und da du trotzdem dieses Stellenangebot bzw.Einladung zum Vorstellungsgespräch von deiner SB - bekommen hast,wird sie wohl davon ausgehen,dass dich deine AU - nicht darin hindern sollte !

Es sollte doch auch in deinem Interesse sein eine Anstellung zu finden.

Wenn du also nicht wirklich daran gehindert sein solltest,also weder ein Bein gebrochen hast,noch eine Bettruhe vom Arzt verordnet bekommen hast,solltes du das schon ermöglichen können.

Du kannst dich ja telefonisch oder per Mail noch einmal bei deiner SB - melden und da nachfragen.

Ich sag mal so,wenn das erst einmal vorgekommen ist,würde es wahrscheinlich keine Auswirkungen haben,wenn du dieses Vorstellungsgespräch nicht wahrnehmen würdest.

Wenn du eine Telefonnummer vom AG - hast,dann ruf doch einfach mal an und bitte um einen neues Vorstellungsgespräch.

Anstatt froh darüber zu sein, eine Möglichkeit für eine Arbeitsstelle zu haben, wird nachgefragt ob man da hingehen muss. Vermutlich weder Arbeit suchend, noch Arbeitswillig.

Das lässt sich nicht pauschal beantworten, weil es hier auf Deinen Grad der Erkrankung ankommt, bzw. ob Du bettlägerig / mobil stark eingeschränkt bist oder Dir "nur" einen Arm gebrochen hast. Da Du Deine AU beim Jobcenter ohnehin schon eingereicht hast, sprichst Du die Wahrnahme oder Absage des Vorstellungstermins am besten mit Deiner Vermittlerin telefonisch ab.

Weise die Sachbearbeiterin auf deine Krankmeldung hin und bitte um Terminverschiebung. Krank ist krank und nicht gesund. Die wollen dich aufs Glatteis führen um Geld zu sparen.