ALG 1 , Coaching Maßnahme , Krank geschrieben , Hilfe bitte?
Hallo!
Folgendes: Ich beziehe seit 01.12.2020 ALG 1 und mir wurde vor 2 Wochen Telefonisch von meiner Sachbearbeiterin eine "Coaching MAT Plus" mitgeteilt, das ich dran Teil nehmen soll, es wäre für mich Hilfreich. Das ganze ginge 12 Wochen.
Ich habe alles Schriftlich erhalten, die "Rechtsbelehrung" hatte ich unterschrieben und zurück geschickt, da ich selbst die Maßnahme ohne Probleme machen würde.
Start ist Morgen, Freitag um 09 Uhr.
Ich bin seit Gestern Krank geschrieben bis zum 10.02 erstmal aufgrund einer Grippe mit Fieber (kein Corona).
Mein Schwager hat Gestern Abend direkt die Krankmeldung dem zuständigen Jobcenter zugeschickt per Post, per Einschreiben.
Nun meine Frage:
1. Muss ich extra bei der Hauptzentrale anrufen oder reicht die Krankmeldung per Post?
2. Wenn ich zu einer Maßnahme, aufgrund einer Krankmeldung nicht teilnehme, mit Krankmeldung die dem Amt vor liegt, habe ich als ALG 1 Bezieher, was zu erwarten, in Sachen Sperre oder sonstiges? Oder habe ich mehr oder weniger meine Pflicht getan, indem ich die Krankmeldung denen geschickt habe und fertig?
Eine Durchwahl habe ich zu meiner Sachbearbeiterin nicht.
Danke für eure Hilfe!
Bleibt Gesund.
5 Antworten
Alles richtig gemacht.
Der Arbeitsagentur (bei ALG 1) oder dem Jobcenter (bei ALG 2) die Krankmeldung zuschicken und dem Maßnahmenträger Telefonisch oder E-Mail kurz Bescheid geben.
Keine Sorge. Alles richtig gemacht. Du hast nichts zu befürchten.
Wenn du krank bist, und krank geschrieben hast, bist du weder für eine Maßnahme zu haben, noch kannst du Bewerbungsgespräche wahrnehmen.
Extra anrufen brauchst du auch nicht, da du sowieso nur in der Hotline mit Berater X redest und ein Telefonat dazu ist keine Pflicht.
Krank Meldung wurde mit Nachweis zugeschickt. Also ist die Sache für dich erledigt.
Deine Sachbearbeiterin wird das schon mitgeteilt bekommen und sich dann bei dir melden. Dann wird alles besprochen.
Geh mal davon aus, das du die nachfolgenden Maßnahme mit machen wirst.
Du solltest dem Maßnahmeträger Bescheid geben, daß Du krankgeschrieben bist und wie lange.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt bekommt regulär der Leistungsträger:
im Falle von ALG 1 die Agentur für Arbeit. Im Falle von ALG 2 das Jobcenter.
Den Maßnahmeträger solltest umgehend darüber informieren, auch weil du dann einen neuen Termin brauchst. Das machen die mit dir aus.
Sonst ist alles i. O.
Während der Maßnahme musst Krankschreibungen dann ggf. beim Maßnahmeträger einreichen und nicht beim JC. Aber wie die da verfahren erfährst am ersten Tag, wenn Verträge und Belehrungen gemacht werden.
Sende bitte zusätzlich eine Mail an das JC und informiere bitte auch die Bildungsstätte / den Träger der Maßnahme.