Wer zahlt Inkasso Kosten wenn die Person gestorben ist?
Hallo Mein Bruder ist gestorben und beim durchsehen der Unterlagen ist Schriftverkehr mit einem Inkasso Büro gefunden worden, wo noch offene Zahlungen in Höhe von Ca 500 € stehen, unter anderem. Es gibt nichts zu Vererben seinerseits, wir möchten das Erbe aber auch nicht ausschlagen da wir uns um alles was zu seinem Nachlass gehört selbst kümmern möchten und nicht wollen das die Sachen von irgendjemanden einfach nur entsorgt werden. Da wir auch die Beerdigungskosten alleine tragen, zählt für uns jeder Euro. Soweit ich weiß kann man die Beerdigungskosten im nächsten Jahr bei der Steuer geltend machen. Schon mal vielen dank falls jemand antwortet. Gruß Andreas
8 Antworten
Inkassokosten zahlt derjenige, der das Inkasso beauftragt hat.
Ob diese als Schadenersatz vom Schuldner bzw. dessen Rechtsnachfolger zu tragen sind (also euch, wenn ihr nicht ausschlagt), ist in der Regel zu verneinen (vgl. u.a. § 254 Abs. 2 BGB)
- Ist die Forderung tituliert?
- Wie setzt sie sich zusammen?
- Aus welchem Jahr ist diese?
Die Erben
die erben
Wer erbst, erbt auch die Schulden.
Die Inkasso-Kosten muss eh niemand bezahlen. Wenn dann gehts nur um die Hauptforderung.
Dann muss der Gläubiger erstmal herausfinden, wer als Erbe infrage kommt und den anschreiben. Wenn niemand einen Erbschein beantragt hat und kein Vermögen vorhanden ist, kann man das vermutlich ins leere laufen lassen.