Darf Witwe geebtes Haus mit Grundstück verkaufen?
Ehemann ist Alleinbesitzer von Haus und Grundstück. Er hat keine eigenen Kinder. Das Paar hat Gütertrennung und sich gegenseitig als Alleinerben eingesetzt. Darf die Witwe nach dem Tod des Ehemanns das geerbte Haus und Grundstück verkaufen?
Muss der Verkaufserlös zwingend auf einem Konto eingezahlt werden oder darf sie es auch zu Hause aufbewahren?
8 Antworten
Natürlich darf sie es verkaufen, denn sie ist nach dem Tod des Mannes Alleineigentümerin. Wo sie den Verkaufserlös verwahrt, bleibt ihr überlassen. Sie kann ihn auch verbuddeln, verschenken oder verbrennen.
Nach seinem Tod hat der Ehemann nichts mehr zu sagen. Aber es wäre extrem dumm, sich das Geld in bar auszahlen zu lassen. Das ist ein Ziel für Kriminelle. Bei einem Feuer ist das Geld auch weg. Abgesehen davon bietet ein Haus immer noch mehr Schutz gegen die Inflation als ein Guthaben auf dem Konto.
Man kann mit dem Geld etwas anderes kaufen, klar. Es einfach irgendwo herumliegen lassen, sollte man es nicht. Es verliert an Wert.
LOL
Wenn sie das Haus geerbt hat, gehört es ihr und sie kann damit tun und lassen was sie möchte. Ich bezweifel aber, ob ein Käufer (oder dessen Bank) bereit wäre so viel Bargeld auszuzahlen. Ausserdem wird man dann wahrscheinlich überprüft (Geldwäschegesetz). Davon abgesehen kann man natürlich das Geld zu Hause horten, dann sollte man sich aber einen Tresor anschaffen. Oder ein Bankschließfach mieten.
Ich bezweifel aber, ob ein Käufer (oder dessen Bank) bereit wäre so viel Bargeld auszuzahlen.
Das hat weder den Verkäufer, noch die Bank zu interessieren. Wenn der Käufer nicht will, wird es ein anderer Käufer tun. Die Bank hat ein Guthaben auszuzahlen, wenn der Kunde es verlangt.
Auch das Geldwäschegesetz greift hier noch nicht.
A priori darf die Witwe mit ihrem (ererbten) Vermögen machen was sie will.
Nach seinem Tod hat der Ehemann nichts mehr zu sagen.
Ganz im Gegenteil. Der Erblasser kann per Testament da nahezu beliebige Regel festlegen. ( Gesetze sind dabei natürlich einzuhalten und es darf nicht sittenwidrig sein.) Natürlich müßte hierzu zunächstmal das gemeinsame Testament aufgehoben werden. Das geht zu Lebzeiten der Ehegatten einvernehmlich oder durch notarielle Zustellung.
Muss der Verkaufserlös zwingend auf einem Konto eingezahlt werden oder darf sie es auch zu Hause aufbewahren?
In der Regel wird das Geld überwiesen. Sie kann sich das Geld natürlich auch bar auszahlen lassen. Die Abhebung muß der Bank lediglich angekündigt werden.
Jeder Eigentümer im Grundbuch kann jederzeit das Objekt verkaufen, egal an wenn.
Ich habe aber seit ich seit 1989 dabei bin noch nicht von einer Kaufpreiszahlung in BAR gehört.
Ich denke das wird der Notar nicht beurkunden.
Denn der Verkäufer muss ja dann dem Notar später bestätigen dass der Kaufpreis geflossen ist.
Also die Kaufpreissumme in Bar.
Hier ist aber zuviel "Betrug" möglich sodaß deswegen der Notar dann vermutlich den Kaufpreis so nicht beurkunden wird.
bleibt nur ein Käufer, der das Objekt direkt bei der Beurkundung in bar bezahlen würde.
Könnte der Notar evtl. nicht ablehnen, wenn Käufer bereit ist dass damit verbundene Risiko zu tragen.
oder noch riskanter, bereits vor Beurkundung und der Verkäufer im Vertrag den Empfang quittiert.
Evtl. möglich.
Eine Formulierung, nach Fälligkeit bar beim Verkäufer vorbei zu bringen, schließe ich auch aus, da wird der Notar eher nicht mitspielen.
Glaube ich auch nicht dass das bei Beurkundung gleich passieren würde.Denn es gibt ja noch paar Sachen die der Notar machen muss. Unbedenklichkeitsbescheinigung usw....
Au wei, das paßt gerade sehr gut.