Wer zahlt Beerdigungskosten wenn mein Stiefvater nicht zahlt?.?
Meine Mutter ist gestorben. Mein Stiefvater hat die Beerdigung bestellt und zahlt sie nicht. Ich habe mein Erbe ausgeschlagen. Nun hat mir die Friedhofsverwaltung die Kosten auferlegt muss ich diese tragen? Wer bestellt muss zahlen oder?
5 Antworten
Ohne jetzt in die Erb-Regelungen auszuschweifen - wenn er beim Bestattungsinstitut eine Beisetzung bestellt hat, muss er sie auch zahlen.
Die Gebühren der Gemeinde für die Grabstätte sind davon getrennt zu betrachten, das hat ja nichts mit dem Bestattungsinstitut zu tun.
Du bist das Kind also von Deiner verstorbenen Mutter
Von daher kommen sie dann zu Dir
Da mußt Du auch zahlen, wenn Du das Erbe ausgeschlagen hast, wenn keine anderen Angehörigen da sind und zahlen können und wenn das für Dich zumutbar ist.
Sollten alle Angehörigen ihr Erbe ausschlagen, bedeutet das nicht, dass die Kosten nicht mehr von diesen getragen werden müssen.
Zuerst wird die Beerdigung aus dem Erbe bestritten.
Hast du das Erbe beim Nachlassgericht ausgeschlagen?
Dann hast du bestimmt ein Formular, dass kannst du der Friedhofsverwaltung zeigen.
Im BGB § 1968 wird die Kostentragungspflicht einer Bestattung geregelt. Hier heißt es: „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung
des Erblassers.“ Das bedeutet, dass der oder die Erben die Kosten der
Bestattung tragen müssen. Unabhängig davon, wie das Verhältnis dieser zu
dem Verstorbenen war.
Da du nicht Erbe bist zahlt jemand anders.
Dann wird es wohl berücksichtigt werden. Sind ja auch irgendwie Bestattungskosten.
Hallo. ja ich habe das Erbe ausgeschlagen und das wirksam. Ich habe nun Einspruch gegen den Gebührenbescheid der Stadtverwaltung eingelegt es handelt sich hier um Friedhofsgebühren.