Wer zahlt Heizungswartung / Messung und Arbeitskosten/ Ersatzteile für Heizung?
Hallo,
ich habe eine Frage:
Habe vor einer Woche (endlich mal) die Nebenkostenabrechung meines Vermieters bekommen. Da stand drin das die Heizung letztes Jahr gewartet wurde und auch eine einige Teile ersetzt wurden, sprich als Heizungsmessung und -Wartung, sowie Arbeitslohn und Anfahrt. Auch die Rechnung vom Schornsteinfeger und dessen Arbeit müssen wir selbst zahlen
Wir zahlen im Monat schon sehr viel Nebenkosten an den Vernieter und das hier kommt extra noch dazu.
Ist das so in Ordnung und muß das immer vom Mieter getragen werden?
danke im voraus und liebe Grüße
3 Antworten
Dei Reparatur der Heizung, Ersatzteile und Arbeitslohn hat der Vermieter zu tragen, das darf er micht auf seine Mieter abwälzen.
Die Wartung der Heizung und der Schornsteinfeger gehören zu den umlagefähigen Nebenkosten und müssen, sofern vertraglich vereinbart, von den Mietern getragen werden.
Kleine Verschleißteile austauschen gehört zum Leistungsumpfang der Heizungswartung.
und das hier kommt extra noch dazu.
Wenn nicht vertraglich vereinbart mußt Du das nicht zahlen.
Wartungskosten gehen in die Heizkostenabrechnung ein, nicht aber Reparaturkosten (Material, Arbeitszeit, Wegegeld). Google mal "Betriebskosten" da findest du, was alles den Heizkosten zugerechnet werden darf und was nicht.