Heizung defekt. Muss ich als Mieter zahlen?

7 Antworten

Du mußt jährlich eine Wartung auf Deine Kosten durchführen lassen. Dies mußt Du dem Vermieter nachweisen können. Wenn es zu einem Defekt oder Ausfall der Heizung kommt, dann ist der Vermieter an der Reihe sein Scheckbuch zu zücken. Wenn Du allerdings die Wartung versäumt hast und der Defekt ist darauf zurück zu führen, dann wirst eventuell Du die Zeche berappen müssen. Solltest Du dazu noch Fragen haben, solltest Du Dich mit einem Mieterverein oder einem Fachanwalt in Verbindung setzen.

Zu den für Mieter anfallenden Kosten der Heizung gehören Öl oder Gas; Wartungskosten Schornsteinfegerkosten (Messen und Reinigung). Reparaturkosten trägt der Vermieter und kann diese bei der Steuererklärung geltent machen.

Die Reparatur liegt außerhalb der Wartung, deshalb kannst Du Dir Dein Geld vom Vermieter zurückholen.

Wikipedia schrebt dazu:

"Als Wartung werden gemäß DIN 31051 (Stand 2003) Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates der Betrachtungseinheit verstanden. Sie wird während der Nutzung eines Objekts angewandt. Die Wartung wird nach technischen Regeln oder einer Herstellervorschrift durchgeführt (zum Beispiel nach einer bestimmten Laufleistung oder Zeitdauer, dem Wartungsintervall). Damit wird im Rahmen der Kaufentscheidung bereits der Umfang der Wartung (und damit deren Betriebskosten) festgelegt. Zu unterscheiden ist die Instandhaltung. Wartung ist - wie Instandsetzung und Inspektion - Bestandteil der Instandhaltung"

Solange ihr keine gastherme in der wohnung habt kan diese klausel eurers mietvertrags sittenwiedrieg sein die wartung müst ihr als mieter mitbezahlen über die betrieskosten aber die reperatur ist normalerweise eine sache des vermieters auch die wartung ist normalerweise sache des vermieters .Der vermieter ist für die einwandfreie funktion der heizungsanlage zuständieg.Wen ihr keine gastherme in der wohnung habt ist der nächste schritt erstmal die rechnung nicht zu bezahlen und zum mieterschutzbund oder anwalt gehen (mieterschutzbund lohnt sich nur wen man schon mietglied ist sonst ist der anwalt wesentlich biellieger)

dadarki 
Beitragsersteller
 09.01.2015, 16:59

Haben ein Einfamilienhaus gemietet und die Ölheizung im Keller ist defekt gewesen. Ich habe dann nach Absprache des Vermieters den Notdienst(war ja am 26.12). Werde wohl mal zum Mieterverein gehen...bin da zum Glück schon Mitglied.

Hi Dadarki. Für die Organisation von Reparatur und Wartung ist der Hausbesitzer/Verwalter zuständig. Wartung musst du dann bezahlen, Reparaturen nicht.