Darf ich als Mieter den Schornsteinfeger raussuchen?
Hallo ihr Lieben, ich weiß, dass es ein neues Gesetzt gibt, was die Wahl des Schornsteinfegers betrifft. Vorher konnte man diesen nicht wählen, nun ist es möglich. Ich habe "Probleme" mit meinem Schornsteinfeger und möchte diesen nicht mehr die Messung an meiner Gastherme durchführen lassen. In meinen Augen, hatte er uns fast auf dem Gewissen... Kann ich mich als Mieter auf dieses Gesetzt berufen? Immerhin zahle ich den Schornsteinfeger ja auch in den NK. Oder bin ich nun dem Wohlwollen bzw. dem Verständnis meines Vermieters ausgeliefert, da nur er den Schornsteinfeger raussuchen darf? Danke für eure Antworten
8 Antworten
Warum sprichst Du nicht Deinen Vermieter selbst direkt darauf an? Frage ihn, ob er diesen Schornsteinfeger bewusst aus einem bestimmten Grunde gewählt / bestellt hat oder ob dieser Schornsteinfeger sich regelmäßig selbst "aufdrängt" und einfach kommt. Dann hörst Du ja, was Dein Vermieter sagt. Schlage ihm dann doch einfach alternativ einen von Dir gewählten Schornsteinfeger vor (den Dein Vermieter dann bestellen kann).
Darf ich als Mieter den Schornsteinfeger raussuchen?
Nein das dürfen sie nicht.
Warum nicht? Sie haben das neue Gesetz falsch interpretiert.
Sankt Augustin, 19. September 2012. Ab dem 1. Januar 2013 ändert sich das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks in Sankt Augustin weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ab diesem Zeitpunkt für alle Hauseigentümer die Möglichkeit besteht, einen Schornsteinfeger ihrer Wahl zu beauftragen. Nach Ablauf der seit 2008 laufenden Übergangsfrist sollten Hauseigentümer in den nächsten Wochen die Weichen dafür stellen, wer sich um ihre Feuerungsanlage kümmern soll.
http://www.schornsteinfeger.de/artikel-319.html
Oder bin ich nun dem Wohlwollen bzw. dem Verständnis meines Vermieters ausgeliefert, da nur er den Schornsteinfeger raussuchen darf?
So sieht es aus.
Reden Sie mit dem Vermieter und sagen ihm was vorgefallen ist.
mfg
Johnnymcmuff
Vertragspartner ist der Hauseigentümer. Dass du Probleme mit dem Schornsteinfeger hast, mag ja sein. Wenn du einen anderen bestellst, zahlst du den zusätzlich. Die meisten Hauseigentümer haben Verträge mit den entsprechenden Handwerkern. Darauf hast du keinen Einfluss.
Wie du schon angemerkt hast, zahlst du den Schornsteinfeger mit den Nebenkosten. Dein Vermieter ist als Hauseigentümer also Vertragspartner und tritt in Vorleistung. Wenn du ein EFH bewohnst, gestaltet sich der Wechsel eines Schornsteinfegers einfacher, als bei einem MFH. In einem MFH kann doch nicht ein einziger Mieter bestimmen, welcher Schornsteinfeger die Messungen an den Gasthermen übernimmt.
Nein! Als Mieter haben Sie die Pflicht, die Kehrgebühr über die Nebenkosten zu zahlen. Der Eigentümer bestimmt wer in seinem Objekt Arbeiten verrichten darf. Sie halten sich schlicht an Ihren Mietvertrag und reden mit dem Vermieter über Ihre Sorgen mit dem Schornsteinfeger!