Darf mir das Umzugsunternehmen 100% in Rechnung stellen bei Kündigung?

6 Antworten

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Es ist nicht rechtens, 100 % der Umzugskosten bei kurzfristiger Absage zu berechnen. Es ist zu prüfen was "ortsüblich" ist. Eine Absage des Umzugs in weniger als 8 Wochentagen vor dem Termin ist als kurzfristig zu erachten. In dem Fall darf das Umzugsunternehmen "Ausfallgeld" berechnen. Das "Ausfallgeld" (hier wieder der Verweis auf "ortsüblich") beträgt maximal 1/3 der reinen Umzugskosten. Des weiteren ist der Betrag ohne MwSt. auszuweisen. Ich würde einen Rechtsanwalt beauftragen.

Das ist so üblich - steht aber auch in den AGB.

Absage zu kurzfristig um für diesen Termin eine andere Sache annehmen zu können, du zahlst - völlig Legitim

Wenn man so kurzfristig absagt, kann das rechtens sein, da er für diesen Termin sicher keinen anderen Auftrag bekommen wird.

Ja, Verträge sind einzuhalten. Schließlich war die Stornierung wirklich kurzfristig.

Du könntest versuchen, nachzuweisen, dass dem Unternehmen gewissen Kosten nicht entstanden sind (Treibstoff etc.) und deshalb 100 % nicht gerechtfertigt sind. Aber das ist eine Sache mit unsicherem Ausgang und müsste evtl. mit einer zivilrechtlichen Klage durchgesetzt werden. Dazu wäre mit das Risiko in dem Fall zu hoch. Anfragen kostet aber nichts.

Und: Wenn der Vertragsbruch durch den Vermieter offensichtlich und beweisbar ist, würde ich die Kosten weitergeben an ihn.