Miete vom Sozialamt kassieren, obwohl dort nicht mehr wohnhaft?
Hallo ich habe mal eine Frage.
Es geht um einen Bekannten, der Hartz IV bezieht. Und zwar wohnte er in einer Wohnung die ebenso vom Amt bezahlt wurde. Diese hat er jetzt gekündigt und ist ausgezogen ohne dem Amt Bescheid zu geben und kassiert jetzt weiter die Miete obwohl er bei seiner Freundin wohnt und keine Miete mehr zahlt. Er sieht das ganz locker und meint das wird keiner rauskriegen. Ich sehe das ein wenig anders. Aber da sich bei uns keiner auskennt will ich mal hier Fragen:
- Kennt sich jemand aus, ob das Amt sowas kontrolliert?
- Mit was für Folgen kann er rechnen, wenn das rauskommt?
- Kommuniziert das Amt mit den Vermietern?
- Und ob bei einem späteren Neubezug einer Wohnung die Kündigung der alten Wohnung vorgelegt werden muss?
Bitte nur Antworten auf die Fragen und kein großes "das ist verboten Gelaber"
7 Antworten
Theoretisch, wenn er sich geschickt anstellt kann das eine ganze Weile gutgehen, die Nebenkostenabrechnung ist kein Kriterium, die wird nicht überall verlangt, eher schon mal Energie. Nachsendeauftrag bei Post gibt es zwei Arten, bei dem einem gibt es keine Info an die Versender von Post (vorübergehende Abwesenheit) und der klassische Nachsendeauftrag mit Info. Vorrübergehend abwesend kann man Jahre sein, muss nur jedes Jahr neu beantragen. kostet ca. 25,-€ im Jahr. Die anderen Briefdienste muss man auch beauftragen. Wenn also jemand betrügen will und sich dabei bauernschlau anstellt kann das Jahre gehen. Außer irdendeiner von der Umgebung will das nicht Mittragen und gibt einen Hinweis, oder eine Postsendung klappt nicht wie geplant und geht zurück dann kann es auffliegen.
Man nennt das Erschleichen von Sozialleistungen und das ist kein Kavaliersdelikt. Eigentlich müsste sich dieser Freund beim Amt auch ummelden, schließlich bekommt er seine Bescheide ja auch postalisch zugestellt.
Das kann er, kostet aber Geld und geht nicht unendlich lang. Danach muss er es dem Amt melden.
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Spätestens bei der nächsten angeforderten Betriebskostenabrechnung wird es rauskommen.
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Folge ist eine Betrugsanzeige, eine Rückforderung der überzahlten Beträge und ein erhebliches Bußgeld.
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Ja, wobei in der Regel die Vermieter mit dem Amt in Kontakt treten.
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Jein. Die mietvertragsrechtlichen Dinge interessieren das Amt. Dort zahlt man ab Neubezug eben nur die neue Miete, wird aber möglicherweise hellhörig, wenn keine Betriebskostenabrechnung der alten Wohnung vorgelegt wird oder keine Umzugskosten beantragt werden und fragt dann doch beim Vermieter nach.
Das Ganze kann und wird wahrscheinlich eine lustige Sache werden, die rden Betrüger ichtig teuer kommt.
Kennt sich jemand aus, ob das Amt sowas kontrolliert?
ja - oder ein Nachbar meldet es - oder es gibt Post die nicht nachgesendet werden darf vom Amt
Mit was für Folgen kann er rechnen, wenn das rauskommt?
Rückforderung - Strafanzeige wegen Betrug
Kommuniziert das Amt mit den Vermietern?
wenn es ein muss
Und ob bei einem späteren Neubezug einer Wohnung die Kündigung der alten Wohnung vorgelegt werden muss?
klar.... insbesondere wenn man Lesitungen für Umzug etc. will
PS: ansosnten ist man auch verpflichtet umzüge dem EMA (Einwohnermeldeamt) mitzuteilen
Das kann voruebergehend sicher gut gehen, aber irgendwann fliegt das wahrscheinlich auf (durch Nebenkostenabrechnungen, nicht zugestellte Post, Meldung von Nachbarn, zufaellige Kontrolle durch Aussendienst). Nachsendeantrag geht zwar, aber nur fuer kurze Zeit und auch nicht immer 100%. Bei uns gibt es z.B. noch eine Regiopost, die gerade vom Amt gerne gebraucht wird, da zaehlt der Nachsendeantrag dann nicht. Meistens ist es dann Kollege Zufall, der zuschlaegt und es kommt alles raus.
Grundsaetzlich kommunizieren tut der Vermieter nicht mit dem Amt.
Kommt es raus, sind Strafanzeige und Rueckzahlung aller Leistungen fuer den Zeitraum wahrscheinlich. Und bei kuenftigen Leistungen koennte es schwierig werden.
Er will bei der Post einen Nachsendeauftrag an seine neue Adresse einrichten