Sozialamt, Nebenkostenabrechnung?
Hallo, ich beziehe Erwerbsminderungsrente (609€) und Grundsicherung vom Sozialamt (207€). An Miete bezahle ich 393€. Daraus ergibt sich das ich 186€ Miete selber zahle. Jetzt habe ich die Nebenkostenabrechnung von der Hausverwaltung bekommen. Ich habe ein Guthaben von 700€. Die hat das Sozialamt jetzt komplett einkassiert. Ich haette keinen Anspruch auf Anteilige Nebenkosten. Ist das rechtens? Kennt sich jemand damit aus?
3 Antworten
Ja ist es !
Du musst hier zwei Sachverhalte unterscheiden.
Deine eigene Zuzahlung zur Miete beruht auf dein eigenes anrechenbares Einkommen und genau aus diesem Grund wird dann ein Guthaben aus deiner Endabrechnung die sich auf deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) bezieht voll auf deine laufende KDU - angerechnet.
Diese 700 € werden bzw.müssen auf einen Bezugszeitraum von 6 Monaten verteilt werden,weil dein Guthaben höher ausfällt als dein monatlicher Anspruch ist.
Würde deine KDU - von 393 € nicht angemessen sein und das Sozialamt hätte dich schon schriftlich zur Kostensenkung aufgefordert und die Übergangszeit von in der Regel 6 Monaten wäre auch schon vorbei ( in dieser Zeit würden dann in der Regel auch noch die unangemessenen KDU - berücksichtigt und bei Bedarf auch noch voll übernommen ) und du dann aus deiner Rente selber eine Zuzahlung leisten würdest,dann könntest du diese eigene Zuzahlung von einem evtl.Guthaben abziehen.
Ist das rechtens?
Nein.
Kennt sich jemand damit aus?
Fachanwalt für Sozialrecht.
so machen die das und ist der Burner.Da kannst du auch richtig heizen und dann kriegen die diese Rechnung zur Bezahlung
Ich würde das an deiner Stelle anders machen und nur Wohngeld beantragen.
Vom blöden Sozialamt weg(die so oder so nur im Leben anderer Menschen rumschnüffeln und demütigen) und du kannst die Nebenkosten dann behalten.
Erkundige dich mal,denn ich meine das macht nicht viel weniger Euro aus.
Einspruch und stimmt nicht.
Wo steht denn das ?
Wohngeld ist eine vorrangige Sozialleistung und wenn man das benötigte Mindesteinkommen hat bzw.auch nicht über der Höchstgrenze liegt und die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind,dann steht einem auch Wohngeld zu,muss dann sogar vorrangig in Anspruch genommen werden.
Zumindest dann,wenn man mit seiner Rente + Wohngeld seinen zustehenden Bedarf decken kann.
Als Rentner ist man vom wohngeld ausgeschlossen. Da bleibt nur die Grundsicherung