Meine Freundin zahlt keine Miete mehr was kann ich tun?
Sie steht nicht im Mietvertrag, sie hat bis jetzt immer bezahlt, will allerdings seit 2 Monate nicht an die Miete sich beteiligen, was kann ich tun ?
10 Antworten
Hey, ich melde mich kurz zu Wort.
Wenn Ihre Freundin nachweisbar an Sie Miete gezahlt hat, ist sie Ihre Untermieterin und somit auch kündbar. Ich empfehle Ihnen einen Zeugen, der mit Ihnen falls es Probleme gibt aussagt, dass Sie ihre Freundin mindestens zweimal Abgemahnt haben und nun eine Fristlose Kündigung erfolgt ist.
Dann können Sie ihre Freundin auch aus der Wohnung "jagen", bitte geben Sie dabei acht. Keine Schlösser wechseln, nicht aussperren, oder anderweitige kreative Ideen. Sie machen sich dann Strafbar, solang alles "Schriftlich festgehalten wurde" und "Zeugen" dies bestätigen können, sind Sie auf der sicheren Seite.
Ich empfehle Ihnen aber einfach das Gespräch zu suchen. Versetzen Sie sich in die Lage Ihrer Freundin und finden Sie eine gemeinsame Lösung. Die Situation Menschlich zu regeln ist in der Regel leichter als direkt Anwalt etc.
Ich hoffe die kurze Antwort konnte helfen, bei weiteren Fragen stehe ich gerne bei einer Privaten Nachricht zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Cüneyt Karatas
Das ist völliger Unsinn!
"Ich empfehle Ihnen einen Zeugen, der mit Ihnen falls es Probleme gibt aussagt, dass Sie ihre Freundin mindestens zweimal Abgemahnt haben und nun eine Fristlose Kündigung erfolgt ist."
Sie empfehlen zu betrügen?! was soll das? Wer hier nicht seriös antworten und Hilfe geben kann, sollte es bleiben lassen.
Ich gehe mal davon aus, dass sie nach wie vor Deine Freundin ist. Also Du liebst sie und sie liebt Dich und beide wollen deswegen weiterhin an der Beziehung fest halten.
Dann weißt Du auch oder kannst sie fragen, weshalb sie nicht mehr mitbezahlen will. Vielleicht kann sie einfach nicht bezahlen. Wenn sie jedoch kann, aber nicht will, dann könnte sie Dir wenigstens versuchen zu erklären, weshalb sie keinen Anlass sieht, sich an der Miete zu beteiligen. Vielleicht kann sie Dir das so erklären, dass Du das dann auch verstehst und freiwillig verzichtest. Oder Du kannst sie überzeugen, dass sie sich wenigstens zu einem geringeren Teil an der Miete weiterhin beteiligt.
Irre ich mich aber und sie ist mittlerweile Deine Ex-Freundin und Du Ihr Ex-Freund, dann sieht die Sache natürlich gaanz anders aus.
Was ist denn bei euch los? Seid ihr Partner oder Gegner? Partner verstehen sich in Teamplay, Kooperation und Kompromissbereitschaft. Es wird doch wohl Gründe haben, warum deine Freundin die Zahlung einstellt. Als alleiniger Mieter hättest du jedoch die Möglichkeit sie ohne Umschweife aus der Wohnung zu katapultieren. Ansonsten kannst du nichts erzwingen. Du kannst lediglich mit ihr über die Gründe und Probleme reden sowie gemeinsam Lösungen ausarbeiten.
Sie rausschmeißen! - was sonst?
Wenn sie vorher Miete gezahlt hat, ist davon auszugehen, dass ihr einen muendlichen Mietvertrag miteinander habt.
Bei 2 Monatsmieten Rueckstand kannst du ihr fristlos kuendigen. Hilfsweise solltest du aber gleichzeitig auch eine ordentliche Kuendigung mit (knapp) dreimonatiger Frist aussprechen, aktuell also zum 31. Dezember (wobei ich davon ausgehe, dass das Mietverhaeltnis noch nicht laenger als 5 Jahre besteht und sich die Kuendigungsfrist fuer den Vermieter noch nicht verlaengert hat). Die fristlose Kuendigung wuerde naemlich unwirksam, wenn sie innerhalb von 2 Monaten nach Zustellung der Raeumungsklage vollstaendig zahlen wuerde (du hast ihr ja innerhalb der letzten 2 Jahre nicht schon einmal aus gleichem Grund gekuendigt). Eine zusaetzlich ausgesprochene ordentliche (fristgemaesse) Kuendigung haette dann aber weiterhin Bestand.
Du kannst sie nicht selbst aus der Wohnung werfen. Bleibt sie trotz fristloser Kuendigung enfach drin, musst du Raeumungsklage erheben. Das ist ziemlich teuer und dauert auch ein Weilchen. Erst wenn dann ein gerichtlicher Raeumungsbeschluss ergangen ist, kannst du sie durch einen Gerichtsvollzieher mittels Zwangsraeumung aus der Wohnung entfernen lassen.
Natuerlich gibt es einen muendlichen Mietvertrag zwischen Alex und seiner Freundin. Warum sonst haette sie wohl Miete an ihn gezahlt?
Der Mietvertrag zwischen Alex und dessen Vermieter ist hierfuer voellig unbedeutend. Es geht allein um den (muendlichen) zwischen Alex und seiner Freundin.
Wie hat sie denn ihre Miete bezahlt, ...weißt Du das? In Bar, an den TS vielleicht?
Und wie kann sie sich auf einen mündlichen Vertrag berufen, den sie ja offensichtlich selbst nicht gewillt ist einzuhalten?
Fakt ist, sie zahlt nicht mehr, ...und sie hat nichts schriftlich, richtig?
Fakt ist auch, ER kommt deswegen in Rückstände!
Er sagt doch selbst, dass sie Miete gezahlt hat und dies sogar auch so vereinbart wurde. Ausserdem sind die nun ausbleibende Mietzahlungen ja gerade der Grund fuer sein Begehren. Es besteht also gar kein Streit darueber, ob nun Miete gezahlt wurde oder nicht. Sie wurde gezahlt und somit gibt es auch einen muendlichen Mietvertrag.
Dass er nun wegen der ausbleibenden Mietzahlungen moeglicherweise in Schwierigkeiten geraet, ist fuer das Vertragsverhaeltnis zwischen ihm und seiner Untermieterin unbedeutend. Das ist das Los vieler und das Risiko aller Vermieter.
Was hier rechtlich besteht und was praktisch zu unternehmen ist sind doch meist 2 Paar Schuhe. Da sie in der Wohnung nicht im Mietvertrag steht und somit dort wahrscheinlich nicht mal dort gemeldet ist, braucht es sich der Fragesteller nicht so kompliziert machen: entweder sie beteiligt sich an den Kosten oder sie fliegt raus. Kann ja dann gerne nachweisen, das ein mündlicher Untermietvertrag existierte.
Der Mietvertrag zwischen Alex und seiner Freundin hat im Mietvertrag zwischen Alex und dessen Vermieter nichts zu suchen.
Wie wir aus einem Kommentar von Alex wissen, ist seine Freundin sehr wohl in der gemeinsamen Wohnung gemeldet.
Dies spielt aber alles keine Rolle. Entscheidend ist, dass es zwischen Alex und seiner Freundin eine Vereinbarung gibt, nach der sie Miete an Alex zahlen muss. Dass solche Mietzahlungen geflossen sind, wird wohl auch zu beweisen sein und von Alex ja auch gar nicht bestritten.
Alex hat keinerlei Recht, sie gewaltsam aus der Wohnung zu verweisen. Wenn er es trotzdem tut, setzt er sich hoechstwahrscheinlich erheblichen Schadensersatzforderungen seiner Mieterin aus. Zudem koennte sie sich mittels einer Einstweiligen Verfuegung schnell wieder Zugang zur Wohnung verschaffen und im aeussersten Fall moeglicherweise sogar ein Annaeherungsverbot gegen Alex erwirken. Dann muesste Alex erst einmal aus der Wohnung raus und sie koennte vorerst bleiben. Sie gewaltsam rauszuschmeissen duerfte fuer Alex also mit ziemlicher Sicherheit maechtig nach hinten losgehen.
Kann ja dann gerne nachweisen, das ein mündlicher Untermietvertrag existierte.
Freundin eingezogen, Miete überwiesen oder mit Quittung bar bezahlt, fertig ist der nachweisbare mündliche Mietvertrag.
Sobald auf der Mietquittung als Verwendungszweck "Miete" von ihr geschrieben steht, bzw. die Überweisung das Wort Miete enthält, ist der Mietvertrag dokumentiert. Nun erzähle du was anderes!
@ Nonsens ... Auch eine Bitte an Sie. Keine Ahnung = hier nicht antworten, das geht zumeist "in die Hose".
Durch das BGB ist gesetzlich geregelt, dass auch durch konkludentes handeln ein Mietvertrag zustande kommt. D. h. Man wohnt dort, man ist z.B. auch gemeldet, man zahlt Miete. Das langt völlig. Das Mietrecht verlangt NUR bei der Kündigung (egal ob von Mieter oder Vermieter) die Schriftform. Aus diesem aus der Situation heraus entstandenem Mietvertrag ergeben damit automatisch Rechte und Pflichten. Für den Mieter, das Recht dort zu wohnen und eine Kündigungszeit (normal 3 Monate) und die Pflicht die Miete pünktlich zu bezahlen.
Hier sollte auch beachtet werden, dass es um eine rechtskonforme Antwort geht und nicht um die Möglichkeit den Anderen "über den Tisch" ziehen zu können, in dem man einfach eine unwahre Behauptung aufstellt!
Manchmal ist es auch sinnvoll, nicht zu Antworten, obwohl man Ahnung hat!
Begriffe wie "konkludentes" Verhalten sind hier deplatziert, denn es trifft nicht zu! Das mit dem BGB schon, aber das "Konkludierte" halt nicht unbedingt!
Möchtest Du anderen Leuten helfen, oder Dich nur damit hervor tuen, möglichst viele intellektuelle Vokabularien zu beherrschen? Sollte letzteres der Fall sein, solltest Du sie aber auch verstehen, oder nicht? ;)
Denn dann wüsstest Du, dass das BGB Lücken hat, und desweiteren nicht alles verbindlich regeln kann (das Mietrecht schon gar nicht)!
Und bitte; ..."Sieze" nicht! Das ist UNÜBLICH, im Netz (ja sogar befremdlich)! Es gibt sogar Regeln dafür. (verrate ich aber nicht). Viel Spaß beim Suchen; ...tust DFu ja offensichtlich gerne...?! ^^
Es wird nicht besser, also bitte unterlassen. Schon wieder nichts sicheres, siehe "nicht unbedingt". Und doch, gerade im entstehen eines Mietvertrages gibt es konkludentes Handeln. Ich muss mich auch nicht "hervor tun" ... warum auch?
Warum haben Sie das Wort "kunkludent" nur bei mir erwähnt? User Dea2010 benutzt es auch, wie ich gerade sehe.
Ihre Ex hat eine ersichtlich weise Entscheidung getroffen, Gratulation dazu.
Was erzählst Du denn da? Sie ist so wenig Mieterin, wie sie jetzt plötzlich auch ihre Miete nicht zahlt!
Sie kann nicht beweisen, dass sie Mieterin ist, und er nicht das sie sich zu Mietzahlungen verpflichtet hat. Da er aber im Mietvertrag steht (sie aber nicht), ...ist sie heimatlos; PECH!