Wer zahlt den Zaunabriss bei einem neuen Grundstück?
Hallo, wir haben ein Grundstück gekauft. Im Kaufvertrag steht U. A. Beräumung des Grundstücks
Nun steht direkt vor dem Haus ein betonierter Zaun, der jeglicher Zufahrt zur Garage im Wege steht...
Meine Frage: Muss dieser auf Kosten des Verkäufers abgebaut werden oder müssen wir uns selbst darum kümmern?
Leider spuckt mir Google nur aus, wie ich mich bei einem Zaunneubau zu verhalten habe.
8 Antworten
Sie kaufen ein Hausgrundstück so, wie Sie es vor Unterzeichnung des Kaufvertrages besichtigt haben.
Wünschen Sie Abweichungen, dann müssen solche in der notariellen Kaufvertragsurkunde vermerkt werden.
Der Hinweis auf "Beräumung " durch den Verkäufer steht sinngemäß für die sogenannte "besenreine Übergabe" ohne Müll und Gegenstände im Gebäude und auf dem Grundstück, welche nicht mit verkauft wurden.
Bei einem "betonierten Zaun" handelt es sich um eine wesentlichen Bestandteil des Grundstücks den Sie so wie besichtigt mit gekauft haben..
Wie es 'tinaisatina' schon geschrieben hat, ist es immer schlecht, solche Details nicht in den Vertrag zu schreiben. Sicher war kein professioneller Makler involviert.
Für mich klingt die Formulierung, entschuldige den Vergleich, wie bei einer Vermietungsübergabe nach "Besenrein". Es darf also kein Unrat oder Ähnliches auf dem Grundstück verbleiben. Die Mauer mit dem Zaun gehört meiner Meinung nach nicht dazu und das Entfernen obliegt dem Käufer.
Sie kennen wohl keine professionellen Makler. Denen fällt so was auf und wirkt mit! Der Notar kennt meist die Gegebenheiten vor Ort nicht.
Und Sie waren bestimmt nicht dabei, oder doch?
kommt darauf an ob es im vertrag steht. wenn nichts drin steht musst du selber aufkommen.
falls du nicht weißt was drinnen steht oder es underutlich für dich ist frag einen anwalt oder der darin geschult ist. und falls du die kosten übernehmen musst, würde ich es selber machen. minibagger mieten und die betonstangen herausziehen :3
Exakt steht drin
"Beräumung des Grundstücks, Baumfällung ggf Abbrucharbeiten, Altlasten Freiheit"
Für mich fiele es unter den ersten Punkt 🤷♀️
Bei dem Notar würde ich für die Zukunft keine Beurkundung mehr beauftragen.
Immer schlecht, wenn solche Details nicht im Vertrag stehen. Ich würde das zwar unter Dein „ggf Abbrucharbeiten“ setzen. Aber ob das der Verkäufer und evtl. dann ein Richter auch so sieht, ist nicht sicher.
wenn durch den zaun die einfahrt blockiert ist fällt es auf jeden fall unter den genannten punkten.
falls der verkäufer nicht zahlen will, anwalt einschalten.
aber ich würde vorerst mich mit ihm unterhalten um vielleicht eine preiswerte lösung zu suchen
Die Hoffnung stirbt mit einem unprofessionellen Notar, der die Parteien befragen sollte, ob auch alles richtig im Kaufvertragsentwurf niedergeschrieben ist.
Der Makler wirkt bei der Beurkundung nicht mit; der stellt anschließend nur seine fette Rechnung!