Der Zaun des Nachbarn behindert den Neubau einer Garage! Was kann ich nun tun?

7 Antworten

Die Sache ist doch ganz einfach. Der Nachbar ist zu nichts verpflichtet, also setzt Du ein Schreiben auf, in etwa so: 

Mit Bezug auf das Gespräch vom ... und die daraufhin erfolgte mündliche Zusage von Herrn ... übernimmst Du die Kosten für die Entfernung des Zauns und verpflichtest Dich, nach Fertigstellung der Garage den Zaun auf Deine wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Datum, Unterschriften 

Beide Parteien (ALLE Eigentümer!) unterschreiben, jeder bekommt eine Ausgeritung und gut ist. 

Das man so etwas macht, ist eigentlich selbstverständlich, dafür braucht es kein Gesetz, deshalb kann ich die  Problematik nicht ganz nachvollziehen. 

Es handelt sich um eine private Vereinbarung, die dann aber natürlich bindend ist. Wer etwas haben will, muss dafür geradestehen bzw. bezahlen. 

Ich würde auch gleich einen Passus einbauen, der es mir ermöglicht, Reparaturen und Ausbesserungen etc. nach Mitteilung an den Nachbarn durchzuführen - also das Grundstück betreten zu dürfen. 

Vorher vielleicht noch bei der Privathaftpflicht nachfragen, ob irgendwelche, von Dir verursachte Schäden, auf/am Nachbargrundstück abgedeckt sind. 

Und dann lädst Du den Nachbarn auf ein Bier ein. 

Du könntest untersuchen (lassen), ob es möglich ist, eine Fertiggarage hinzustellen, ohne den Zaun anzurühren. Problematisch ist die Erstellung des Fundaments: beim Ausschachten könnte der Zaun in die Grube fallen. Das lässt sich vermeiden, indem vorm Ausschachten Stahlplatten vor Nachbars Zaun senkrecht in die Erde getrieben werden. Fundament muss aber nicht unbedingt sein; eine Schotterlage (frostsicher) kann ausreichen. Oder das Fundament wird von der Grenze zurückgesetzt. Frag Deinen Architekten oder einen Fertiggaragen-Hersteller.

Und dann kannst Du die Kosten dafür vergleichen mit denen fürs Reparieren des Zauns. Wobei ja eigentlich dort, wo die Garagenwand ist, kein Zaun mehr sein muss, d.h. es geht dann nur um die Reparatur der Stellen, die an die Garage anschließen. Oder?

Eigentlich gehören solche Überlegungen zur Planung eines Bauvorhabens. Vor Genehmigung!

Moin.

Alle Antworten sind richtig.Noch eine Anmerkung, achte darauf das Teile der Garage auch nicht einen Zentimeter in das Nachbargrundstück hineinragen. Zb. Regenrinne, Atikablech.

Der Zaun steht au seinem Grundstück, davon gehe ich aus.

Du baust eine Garage an der Grundstücksgrenze und der Zaun ist dir im Weg.

Dann musst du dich mit dem Nachbarn einigen. D. h. du bietest ihm an, den Zaun auf deine Kosten zu entfernen und wenn die Garage fertiggestellt ist, du den Zaun wieder auf deine Kosten aufstellst.

Der Nachbar ist nicht verpflichtet seinen Zaun wegen deiner Garage zu entfernen.

Finde, da kann doch eine einvernehmliche Lösung in dieser Art gefunden werden.

DU mußt! Was juckt es den Nachbarn, wenn ihr was bauen wollt? Seid froh, dass er euch die Erlaubnis überhaupt gegeben hat, auf EURE Kosten den Zaun ab- und wieder anbauen zu dürfen. Ich kenne da ganz andere Fälle. Da mußten die Bauherren den Abbau jahrelang erstreiten!