wer zahlt die mauer

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Ich gehe davon aus ,dass es sich um eine Einfriedungsmauer handelt. Bei Reparaturen an Grundstückseinfriedungen gilt das jeweilige Nachbarschaftsgesetz des Bundeslandes. Insoweit bitte Bezug auf das Nachbarschaftsgesetz nehmen ( Kostenteilung o.ä. ). Wenn es eindeutig eure Mauer ist, so darf der Nachbar diese nicht benutzen - z.b. als Stütze für seine Erdablagerungen. Sollte die Beschädigung nachweislich durch die Aufschüttung des Nachbarn entstanden sein, dann würde ich die Sache einem Anwalt übertragen.

Ihr solltet euch die Kosten teilen, das wäre das gerechteste.

Vielleicht holst du dir mal einen Gutachter, der kann das besser entscheiden.

Ihr solltet erst einmal vom Katasteramt oder einem ö.b.V.I nachmessen lassen, wem die Mauer tatsächlich gehört.

offensichtlich habt ihr die Mauer bauen lassen und da dabei wohl gepfuscht wurde seid ihr als Verursacher auch alleine zuständig.

Fragt doch mal beim Katasteramt wer die "Grunddienstbarkeit" für die Mauer eingetragen bekommen hat. Problem gelöst.