Darg Mieter vor seiner Garage parken?
Ich brauche ganz dringend eine Antwort ... darf ich vor meiner Garage parken?
Mietercverein ist im Urlaub und im Internet finde ich nichts eindeutiges :-(
Und morgen kommt mein Vermieter
Garage ist auf dem Grundstück, es handelt sich nur um die Zufahrt zu meiner Garage.
Darf ich nun vor der Garage parken oder darf ich die Zufahrt nur nützen, um in die Garage zu kommen?
7 Antworten
Wenn ich das richtig mitbekommen habe, steht ein abgemeldetes Auto von Dir in der Garage und Dein anderes parkt davor.
Genau genommen, hast Du nur einen Stellplatz gemietet, nutzt aber 2. Nur verlangt der Vermieter das falsche von Dir. Er sollte nicht verlangen, dass das zweite Auto nicht auf dem Platz vor der Garage, sondern woanders parkt, sondern dass Du für einen PKW-Stellplatz im Freien auch die passende Miete zahlst. Stellplatz im Freien kostet je nach Region so zwischen 20 und 30 € pro Monat.
Vor 2 Jahren hat dein Vermieter dir verboten vor der Garage zu parken.Und nun willst eine neue Antwort finden?
Sobald der Vermieter dir auf seinem Eigentum dein Garage vermietet hat, muss er auch dir die ZUFAHRT zu dieser Garage gewähren. Es ist dir erlaubt, vor der Garage zu HALTEN aber nicht zu parken. In der Vergangenheit hast du schon vor der Garage geparkt, da hatte es wohl der Vermieter geduldet oder es war ihm nicht bekannt. Aus dieser Duldung erwächst kein Gewohnheitsrecht. DerVermieter kann also jederzeit die Duldung beenden.
Solltest du weiter auf deinem Standpunkt beharren und versuchen dort zu PARKEN, dann ist vermutlich die fristlose Kündigung der Garage gewiss.
Sollte die Garage Bestandteil des Wohnungsmietvertrages sein, könnte dir sogar der Verlust der Wohnung drohen.
👍👍👍
Das kommt vor allem auf den Mietvertrag und die geometrischen Gegebenheiten an.
Sind z.B. Garagenreihen gegenüberliegend, ist die Fläche dazwischen für beide Garageninhaber Verkehrsfläche und nicht Parkfläche.
Ist die Fläche vor der Garage zwingend zur Nutzung erforderlich (und keine andere gegenüber), dann ist die Nutzung möglich - aber noch nicht zwingend erlaubt. Es ist u.U. auch ein Fußweg über die Fläche ausgewiesen.
Und zum Schluss noch auf den MV geschaut: Mietgegenstand ist vermutlich nur die Garage. Also ist der Vorplatz NICHT Mietgegenstand und damit Teil des Gemeinschaftseigentums und der Gemeinschaftsnutzung.
Also: es kommt darauf an ...
Danke.
".....und damit Teil des Gemeinschaftseigentums und der Gemeinschaftsnutzung."
Diese Aussage träfe eventuell für eine WEG zu, die aber hier nicht gegeben ist. der Platz vor der Garage ist Eigentum des Vermieters.
Da scheint was faul zu sein, sonst würdest du deine Garage ja VERTRAGSGEMÄSS für deinen PKW nutzen können. Ich kann dir nur nahelegen das zur Not auch in der ganzen Nacht (leise) zu klären BEVOR sich sonst dein VM "drum kümmert", allerdings dann auf seine Weise.
Ich habe eine Garage, aber zwei Autos ... eines ist abgemeldet und steht in der Garage, das andere parke ich davor und das will mir mein Vermieter verbieten
Du hast schon mehrfach wegen der Garage gefragt. War gerade bei SUV und Smart und da hast du selber geschrieben, dass laut Mietvertrag das PARKEN AUF DEM GRUNDSTÜCK VERBOTEN ist.
Dein VM HAT es dir damit BEREITS eindeutig VERBOTEN !!! Also Grund für Abmahnung bzw. auch Kündigung, weil du VORSÄTZLICH den Mietvertrag brichst !
Zum gegenwärtigen Stand:
Ich vermute dein VM wohnt weiter weg, könnte aber TROTZDEM jederzeit auftauchen, natürlich auch unangemeldet, gerade wenn du ihn misstrauisch gemacht hast.
Mein praktikabler und durchdachter Vorschlag:
Spätestens morgen früh, dann ist draußen auch Platz wegen Arbeitspendlern, deinen Smart(vermutet) DRAUSSEN parken, selbst falls mit Parkgebühr. So kann dir nichts passieren.
In Schritt 2 zeitnah den abgemeldeten verkaufen oder in einer Scheune / anderen Garage unterbringen, evtl. vorübergehend auf einem PRIVATEN Grundstück von Verwandten/Bekannten, so kann deine "Kiste" normal in die Garage ...und du "spielst" nicht mit deiner Kündigung.
Ich habe aber auch Artikel gefunden in denen stegt, das ein Mieter auch einen PKW vor seiner Garage abstellen darf....
So, bin gerade durch mit deinen GaragenArtikeln. Vor 2 Jahren hat dich dein VM bereits "schriftlich angezählt" (kommt einer ABMAHNUNG gleich) in der Garage die vertragswidrigen Werkzeugregale innerhalb von 2 Wochen zu entfernen.
Das heißt für MICH du wirst beim nächsten "Missbrauch" gekündigt. Reiß dich zusammen, so schnell findet man heute keine andere Wohnung !
DAS war einer und ich habe es auch gelesen, muss aber nicht die Wahrheit sein. Alle anderen sind meiner und vor allem der mietrechtlich vereinbarten Meinung deines VM. Du kannst weiter nach Ausreden suchen und wirst gleichzeitig die Kündigung erhalten. Halte dich an Verträge ODER schließ sie nicht ab !
Zurecht: Die Zuwegungen zur Mietsache ist dir nicht als Stellplatz vermietet, sondern als Zufahrt überlassen.
Du darfst im Flur auch keinen Schuhschrank aufbauen oder im Waschkeller deine Besucher zelten lassen, obwohl dir beides zur vertraglichen Nutzung deiner Wohnung zum Gebrauch überlassen ist :-O
Wenn der Smart abgemeldet ist, darf er nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen!
Wie bist du denn drauf, hast du was getrunken ?
Ich habe angenommen, dass der Smart und schrieb daher "(vermutet)", VOR der Garage steht und natürlich ZUGELASSEN !!! Ich schrieb NICHTS davon, dass ein abgemeldetes Fahrzeug widerrechtlich in der öffentlichen Verkehrsraum gebracht werden soll, DAS entspringt nur deiner verdrehten Phantasie, zudem das abgemeldete Fahrzeug in der Garage HINTER dem anderen Fahrzeug steht !
Es ist doch wohl selbstredend jedem Führerscheininhaber bekannt, dass ein abgemeldetes Fahrzeug nicht am Verkehr teilnehmen darf, weder am rollenden noch am ruhenden, also parkenden.
Das müsste im Mietvertrag ersichtlich sein.
Bei meiner Tochter ist es erlaubt. Wir als Besuch parken auch dort.
Im Mietvertrag steht nur 1 Garage ... die Zufahrt zu meiner Garage kann doch sowieso nur ich nützen
Dennoch ist dir eben kein Stellplatz davor vermietet. Deine Besucher dürfen auch nicht im Waschkeller vor deiner Waschmaschine zelten, wo du mietvertraglich Wäsche waschen darfst :-O
Sie darf nur die Garage nutzen laut Mietvertrag (in einem von mehreren Fragen um die Garage nachlesbar). Und Abmahnung ist schon wegen Werkzeugregalen in der Garage schriftlich erfolgt. Laut Mietvertrag nur für PKW. Die Lady nimmt sich immer zuuu viel raus und steht kurz vor der Kündigung falls sie nicht ganz schnell Verträge einhält.