Hauptabsperrventile Warm\Kaltwasser in der Mietwohnung defekt! Wer trägt die Kosten?

4 Antworten

Die Ventile unterliegen Deinem Zugriff. Ergo kann hier die Kleinreparaturklausel, wenn es denn eine gibt und die wirksam ist, greifen.

Allerdings mußt Du dich, wenn der Betrag pro Einzelreparatur überschritten wird, nicht am Austausch oder der Reparatur beteiligen.

Dann muß der VM nämlich die Kosten komplett allein tragen.

Geri0611 
Beitragsersteller
 31.08.2014, 14:32

Gut zu wissen... :-)

Ist Sache des VM. Sind fest mit dem Haus verbunden.

anitari  31.08.2014, 14:20

Fenster-, Türgriffe und Armaturen z. B. sind auch fest mit dem Haus verbunden. Trotzdem kann eine Reparatur daran unter Kleinreparaturen fallen.

Geri0611 
Beitragsersteller
 31.08.2014, 14:11

Sehe ich ähnlich, zumal sie nicht regelmässig genutzt werden...

Auch in bin der Meinung, dass diese Kosten der Vermieter tragen muss. Es handelt sich hier um fest installiertes Material das nicht der täglichen Nutzung dient. Ich denke, er versucht hier nur, seine Kosten auf dich abzuwälzen. Versuch einfach noch einmal freundlich mit ihm zu reden.

bwhoch2  01.09.2014, 17:55

Fest installiertes Material hin oder her. Bewegen sich die Kosten im Rahmen der Kleinreparaturklausel, sind diese vom Mieter zu übernehmen. Die Teile sind im Zugriff durch den Mieter, ob er das nun tut oder nicht oder nicht oft, ist dabei egal.

Jedoch eine anteilige Bezahlung in Höhe des Betrages der Kleinreparaturklausel ist nicht drin. Entweder es ist eine Kleinreparatur oder es ist keine.

Geri0611 
Beitragsersteller
 31.08.2014, 14:09

Wir haben ja ein gutes Verhältnis und das wird auch kein grosses Problem werden. Er hat ja freundlich geschrieben, dass wir uns da schon einig werden. ;-) Mir geht es einfach nur darum, ob er es überhaupt darf... Klar werde ich nochmal mit ihm reden aber es schadet ja nicht, sich Infos einzuholen, die die Sachlage auch mir ersichtlich machen, was er nun darf oder nicht. :-)

also sondereigentum habe ich noch nie gehört. Wer weiß, was Sondereigentum des Vermieters ist, kann mir gerne antworten. Wenn du so eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag hast, kann es sein, daß du die Kosten tragen mußt. Ist zwar gedeckelt, aber du zahlst erstmal trotzdem, bis zu einer bestimmten Höhe.

Geri0611 
Beitragsersteller
 31.08.2014, 14:10

Das ist ja die Frage, ob da die Kleinreparatur überhaupt zählt...?

bwhoch2  01.09.2014, 17:57
@Geri0611

Nur wenn die Höhe der Reparaturkosten den in der Klausel festgelegten Betrag für eine Reparatur nicht übersteigt.