Hauptabsperrventile Warm\Kaltwasser in der Mietwohnung defekt! Wer trägt die Kosten?
Hallo zusammen! :-)
Ich bin Mieter und vor einiger Zeit wurde festgestellt, dass in meinem Badezimmer die für die Wasserversorgung der Wohnung, nicht des ganzen Hauses zuständigen Hauptabsperrventile in meinem Bad defekt sind. Mein Vermieter hat mir nun ne E-Mail geschickt, dass er mich zumindest zum Teil an den Kosten für die Instandsetzung (Austausch) beteiligen wird, da es Sondereigentum des Vermieters ist. Da nach seiner Darstellung diese Ventile in regelmäßigem Gebrauch von mir sind, sind anteilige Kosten wohl auf mich abwälzbar. Die sind aber definitiv nicht in regelmäßigem Gebrauch, weil die halt nur alle paar Monate bewegt werden, damit die nicht verkalken.
Kann also mein Vermieter mich an Kosten für den Austausch beteiligen..., evtl. als Kleinreparatur anteilsmässig oder ist der Vermieter der alleinige Träger der Kosten, da sie definitiv nicht in regelmäßigen Gebrauch von mir sind...?!
Danke schon mal im voraus für eure Hilfe.
Gruss Geri.
4 Antworten
Die Ventile unterliegen Deinem Zugriff. Ergo kann hier die Kleinreparaturklausel, wenn es denn eine gibt und die wirksam ist, greifen.
Allerdings mußt Du dich, wenn der Betrag pro Einzelreparatur überschritten wird, nicht am Austausch oder der Reparatur beteiligen.
Dann muß der VM nämlich die Kosten komplett allein tragen.
Gut zu wissen... :-)
Ist Sache des VM. Sind fest mit dem Haus verbunden.
Fenster-, Türgriffe und Armaturen z. B. sind auch fest mit dem Haus verbunden. Trotzdem kann eine Reparatur daran unter Kleinreparaturen fallen.
Sehe ich ähnlich, zumal sie nicht regelmässig genutzt werden...
Auch in bin der Meinung, dass diese Kosten der Vermieter tragen muss. Es handelt sich hier um fest installiertes Material das nicht der täglichen Nutzung dient. Ich denke, er versucht hier nur, seine Kosten auf dich abzuwälzen. Versuch einfach noch einmal freundlich mit ihm zu reden.
Fest installiertes Material hin oder her. Bewegen sich die Kosten im Rahmen der Kleinreparaturklausel, sind diese vom Mieter zu übernehmen. Die Teile sind im Zugriff durch den Mieter, ob er das nun tut oder nicht oder nicht oft, ist dabei egal.
Jedoch eine anteilige Bezahlung in Höhe des Betrages der Kleinreparaturklausel ist nicht drin. Entweder es ist eine Kleinreparatur oder es ist keine.
Wir haben ja ein gutes Verhältnis und das wird auch kein grosses Problem werden. Er hat ja freundlich geschrieben, dass wir uns da schon einig werden. ;-) Mir geht es einfach nur darum, ob er es überhaupt darf... Klar werde ich nochmal mit ihm reden aber es schadet ja nicht, sich Infos einzuholen, die die Sachlage auch mir ersichtlich machen, was er nun darf oder nicht. :-)
also sondereigentum habe ich noch nie gehört. Wer weiß, was Sondereigentum des Vermieters ist, kann mir gerne antworten. Wenn du so eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag hast, kann es sein, daß du die Kosten tragen mußt. Ist zwar gedeckelt, aber du zahlst erstmal trotzdem, bis zu einer bestimmten Höhe.
Nur wenn die Höhe der Reparaturkosten den in der Klausel festgelegten Betrag für eine Reparatur nicht übersteigt.
Das ist ja die Frage, ob da die Kleinreparatur überhaupt zählt...?