Kosten Parkplatzumbau auf Mieter umwälzen?
Hallo,
6 Parteien Miethaus, Baujahr 2005, nebenan ist ein Parkplatz (ca 300qm, Schotter) für die Mieter. Der Vermieter hat nun ein Rundschreiben geschickt in dem steht das er den Parkplatz komplett pflastern möchte. Der Umbau wäre mit relativ hohen Kosten verbunden die auf die Mieter umgewälzt werden sollen (Mietererhöhung um Summe X).
Darf er das einfach durchführen?
5 Antworten
Beispiel: Miethaus mit 10 Mietparteien. Auf dem Grundstück liegt ein Parkplatz mit unbefestigter Oberfläche. Auf den Parkplatz können 8 PKW parken. Der Mietvertrag sieht vor, dass den Mietern das Parken auf diesem Parkplatz gestattet ist. Der Vermieter will diesen Parkplatz pflastern >>>>>
Diese Kosten trägt er selbst, weil explizit kein definierter Parkplatz an jede Mietpartei vermietet ist.
Es fehlt hier im Kommentar des Fragestellers die genaue Darstellung der Anzahl der Parkplätze und deren Zusammenhang mit den Mietverträgen der Mieter.
Wenn die Parktasche nicht mittels Vertrag (Mietvertrag) weder separat noch innert des Mietvertrages als quasi dessen Bestandteil an den jeweiligen Mieter vermietet ist, ist eine Kostebeteiligung für die Pflasterung auszuschließen. Mod.-Mieterhöhungen können nur für Mietsachen vorgenommen werden.
Fazit: Schweigen, nichts unterschreiben, nicht zahlen.
Das Schreiben des Vermieters mit der Zuordnung der Parkplätze zu den Mieterparteien ist keine Änderung der Mietverträge. Daher besteht kein Anspruch des Vermieter auf "Kostenbeteiligung".
Da wäre ich mir nicht so sicher....er bekommt ja für jeden Parkplatz Miete! Haus & Grund oder eine Mieterschutzverein kann Dir helfen. Was steht im Mietvertrag über Parkplätze?
Sind jeweilige Abschnitte des Parkplatzes an Mieter A,B,C,D,E,F mittels konkretem Mietvertrag fest für diesen vermietet? Oder ist es ein Parkplatz für alle Mieter ohne Zuordnung? Dazu gibt es keine Aussage in der Frage. Dürfte aber entscheidend sein. Trifft Satz 1 zu, neige ich dazu, dass das möglich ist, bei Satz 2 schließe ich das aus.
Weitere Infos im Kommentar
Wenn der Parkplatz zur Mietsache gehört, stellt das Pflastern eine Modernisierung da, die mit 11 % der Kosten pro Jahr umgelegt werden kann.
ja , selbstverständlich .
es handelt sich um eine wertsteigerung der wohnqualität .
Quark, die Mieter wohnen doch nicht auf dem Parkplatz.
wenn sie zusammenhänge nicht erkennen, ok.
Ein Zusammenhang kann in den Mietverträgen der Mieter gefunden werden, wenn dort Parkplätze an die Mieter vermietet wurden. Ohne Zuordnung jedes einzelnen Parkplatzes ist eine Kostenumlage als Modernisierung nicht möglich. Bisher fehlt eine solche Auskunft.
Der Vermieter hat nach einigen Jahren den Mietern ein Schreiben geschickt in dem definiert wurde auf welchem Parkplatz der jeweilige Mieter nun stehen darf und dem ein Platz zugeteil. Vorher war die Parkplatzauswahl frei, gab wohl einige Probleme, da auch nicht Mieter ständig ihre PKWs auf dem Parkplatz abgestellt haben und den Mietern somit die Parkmöglichkeiten genommen haben. In dem Mietvertag steht aber bzgl einer Parkplatzanordnung nichts drin.
Also muss der Vermieter hier die Kosten tragen?