Autos ohne Nummernschild auf privaten Parkplatz abgestellt
Hinter unserem Mehrfamilienhaus hat auf den privaten Bewohner Parkplätzen unangemeldete Autos abgestellt was kann ich machen?
15 Antworten
Das Problem ist, dass es meistens nicht bei einem oder zwei Autos bleibt, sondern da gesellen sich gern mehrere dazu und wenn es erkennbar echte Altautos sind, könnte es sogar sein, dass sie einfach illegal dort von Fremden abgelagert wurden.
Wie auch immer: Davon geht in einem solchen Fall auch das Ordnungsamt aus. Das Abstellen von abgemeldeten Fahrzeugen ist auch auf einem Privatgrund eine Straftat, die von Amts wegen verfolgt wird. Dabei ist es völlig egal, ob der Platz umzäunt ist oder nicht. Es ist auch egal, wie alt die Autos sind.
Es handelt sich nur dann nicht um eine Straftat, wenn der private Parkplatz so beschaffen ist, dass keine Flüssigkeiten des Fahrzeugs (Öl etc.) in das darunter liegende Erdreich gelangen können. (Ölabscheider!) Solche Plätze sind meistens bei Tankstellen oder Kfz-Werkstätten oder eben auf offiziellen Schrottplätzen.
Man kann also das Ordnungsamt informieren und es wird sich sehr wohl darum kümmern.
Der Besitzer des Parkplatz kann da was machen . Gehört dieses zu einer Wohnungsgesellschaft, solltest du dich bei dieser melden . Entweder machen die ein Hinweis am Auto dran oder informieren die Stadt . Diese macht meist ein Schild ans Auto und gibt der betroffenen Person 2 Wochen , ansonsten wird das Auto kostenpflichtig abgeschleppt
Ich sehe hier nur ein Grund- Elend unserer "BRD" wieder mal zugrunde liegen.
Wegen einer Laus, die Person A über die Leben gelaufen ist, müssen die Personen B und C sich damit Beschäftigen, damit die Personen D, E und F ja nicht mehr Freiheiten bekommen, wie ihnen eventuell vielleicht Zustehen könnten.
Weil eine Person sich optisch "Belästigt" fühlt, hat man die Erwartungshaltung, das die Große Masse das Akzeptieren muss und seine Ansprüche durchsetzen soll.....
Wie wäre es einfach mal, mit leben und leben lassen?
- Wenn die Fahrzeuge einfach nur abgemeldet sind und wir nicht von Rosthaufen reden, kann man doch die Kirche mal im Dorf lassen.
-Man könnte auch die Besitzer bitten, eventuell die Autos abzudecken, gerade weil Spielende Kinder damit in Kontakt kommen könnten.
-Generell, wenn es ein Privatgrundstück ist, für das Miete oder Grundsteuer bezahlt wird, was geht es einem anderen an, welche 08/15 Gebrauchsgüter ich darauf abstelle, solange ich keine Umwelt verschmutze?
"solange ich keine Umwelt verschmutze?"
Und davon gehen die Behörden aus und deshalb gibt es dafür einen Paragraphen im Strafgesetzbuch.
Verstehe die Frage nicht so ganz. Stehen die Fahrzeuge auf Parkplätzen die den Bewohnern direkt gehören oder stehen die Fahrzeuge auf einem Parkplatz der zum Haus gehört.. also wo jeder Bewohner parken darf ohne das er einen festen Parkplatz hat.
Wenn es nicht Dein parkplatz ist, dann nichts.
Enn es Dein Parkplatz ist aber nicht Dein Fahrzeug, dann gibt es derer mehrere Möglichkeiten.
Wenn Du sogleich reagierst, wenn Du das Fahrzeug siehst, kannst Du dieses abschleppen lassen.
Zumeist musst Du es zunächst selbst bezahlen, in einigen Fällen gibt es aber Abschleppunternehmer, die eine Übernahme dessen anbieten, d.h. Du musst nichts zahlen, kommt der Fahrzeuginhaber dort hin, muss er zahlen tun oder bekommt sein Fahrzeug nicht wieder.
Wenn Du jedoch nicht sogleich reagierst sondern erst mal eine Wiele zuwartest, ist ein Abschleppen leider rechtlich nicht mehr möglich. Dann wirst Du den Fahrzeuginhaber auf Unterlassung und Entfernen hin Abmahnen oder gar verklagen müssen.
Die Polizei wird das Fahrzeug dort in keinem Fall entfernen. Maximal möglich ist ein Verwarnungsgeld § 12 OWiG, mehr nicht.
Maximal ist ein sehr teurer Strafbefehl möglich.