bei versuchtem Einbruch,wer zahlt den Schaden an der W-Eingangstür?

6 Antworten

Der Schaden wird von der Hausrat des Mieters (weil in der Hausrat nicht implizit) nicht übernommen. Angeblich nur bewegliche Teile sind versichert.

Das ist aber eine sehr merkwürdige Aussage. Welcher Anbieter soll denn das sein, der hier zu Ungunsten des Kunden von den Musterbedingungen des GDV abweicht?

Richtig ist, dass Türen nicht zu den versicherten Sachen in der Hausratversicherung gehören. Aber im Rahmen der Versicherten Kosten sind Gebäudeschäden mitversichert, welche im Bereich der versicherten Wohnung durch Einbruch oder den Versuch einer solchen Tat entstehen.

Und du bist sicher, dass der Schaden wirklich der Hausratversicherung gemeldet wurde und diese die Regulierung abgelehnt hat?

Oder war es vielleicht doch kein Einbruchsversuch sondern Vandalismus?

Apolon  23.01.2018, 17:11

Du lieferst doch sicherlich noch die Versicherungsbedingungen dafür nach?

NamenSindSchwer  23.01.2018, 17:13
@Apolon

Natürlich: Punkt A.13.2.7 der VHB des GDV:

Reparaturkosten für Gebäudeschäden

Das sind Kosten, die entstehen, weil Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung repariert werden müssen. Dies setzt voraus, dass die Schäden durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat entstanden sind. Schäden innerhalb der Wohnung, die durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einem Raub verursacht wurden, zählen ebenfalls dazu.

Hallo Heinz,

Der Schaden wird von der Hausrat nicht übernommen, da kein Einbruch vorliegt!

Würde der Einbrecher in die Wohnung gelangen und Sachen entwenden, würde auch der Türschaden erstattet werden.

Die Gebäudeversicherung zahlt nicht, da man scheinbar einen schlechten Tarif abgeschlossen hat.

Bei unserem BoxFlexTarif für Mehrfamilienhäuser, ist folgendes mitversichert:

Mut- und böswillige Beschädigung (incl. Graffiti) bis 5.000 bzw. 10.000 €

Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte an Mehrfamilienhäusern bis 5 %, bzw. 10 % der Versicherungssumme.

Nun zur Frage: kann der Mieter gezwungen werden, eine Hausrat-Versicherung die genau diesen Schaden abdeckt (viele Versicherungen auch meine machen das) abzuschließen.

Falsch - es gibt keinen Hausratversicherung die den genannten Schaden abdeckt. Begründung - siehe meine Erklärung am Anfang meiner Antwort!

nur weil der Mieter ein paar Euro spart.

Auch dies ist falsch, - richtig ist, dass die Eigentümergemeinschaft bzw. der Hausverwalter einen Versicherungstarif gewählt hat der diese Schäden nicht zahlt. Wohl am falschen Ende Geld gespart.

Wobei man natürlich noch prüfen könnte, ob der Hausverwalter den Abschluss dieses Billigtarifes der Gebäudeversicherung zu vertreten hat.

Gruß Apolon

NamenSindSchwer  23.01.2018, 17:07
Der Schaden wird von der Hausrat nicht übernommen, da kein Einbruch vorliegt!
Würde der Einbrecher in die Wohnung gelangen und Sachen entwenden, würde auch der Türschaden erstattet werden.

Sorry aber da bist du auf dem Holzweg. Die Hausratversicherung reguliert diese Schäden im Rahmen der versicherten Kosten auch, wenn der Versuch einer solchen Tat vorliegt.

Apolon  23.01.2018, 17:10
@NamenSindSchwer

Dann bitte ich mal um die Rechtsquelle.

Deine Annahme ist falsch!

NamenSindSchwer  23.01.2018, 17:17
@Apolon

Passus in den VHB des GDV siehe unter meiner Antwort.

Für dich speziell aus den Bedingungen BoxFlex der AXA: Abschnitt A, §8 Versicherte Kosten Nr. 1e)

Reparaturkosten für Gebäudeschäden

die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat oder innerhalb der Wohnung durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einem Raub entstanden sind.

Das solltest du wissen...

FordPrefect  25.01.2018, 16:07
@NamenSindSchwer

Ohne jetzt Wortklauberei betreiben zu wollen - die Formulierung

"Reparaturkosten für Gebäudeschäden

die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat oder innerhalb der Wohnung..."

lässt jetzt nicht zweifelsfrei den Schluss zu, dass auch die Wohnungseingangstüre selbst mit in der Deckung wäre. Ganz sicher beginnt die Wonung erst hinter der Eingangstüre, da sie selbst Gemeinschaftseigentum ist. Ich würde vermuten, hier käme es auf den Einzelfall und auch auf die Kulanz des VR an (und den Versicherungsverlauf).

icafan01 
Beitragsersteller
 23.01.2018, 17:42

Hallo Apolon,

meine Versicherung, ich will hier keine Reklame machen, hat mir bestätigt, dass bei mir bezahlt würde. Auch der durch den Versuch entstandene Schaden. Das hat mein Versicherungsvertreter bei der Rechtsabteilung eruiert und in den Unterlagen gelb angekreuzt, damit ich es auch sehe.

Gruß Heinz

Apolon  24.01.2018, 09:07
@icafan01

@icefan01,

ja, die Möglichkeit besteht, dass eine Hausratversicherung diese Schäden zahlt.

Nur weshalb sollte der Mieter von seiner Hausratversicherung die Erstattung des Schadens verlangen.

Für Schäden die er nicht verursacht hat, haftet er nicht.

Und jeder Versicherer, wie auch der Versicherungsnehmer kann im Schadensfall die Hausratversicherung kündigen.

Ich würde keinem Mieter empfehlen, diesen Schaden von seinem Hausratversicherer erstatten zu lassen.

Richtig wäre, dass der Hausverwalter bzw. die Eigentümergemeinschaft eine Wohngebäudeversicherung abschließen sollte, die Schäden durch dritte erstattet.

Auch besteht kein Rechtsanspruch von Seiten der Eigentümergemeinschaft, dass der Mieter diesen Schaden erstattet.

Der Schaden wird von der Hausrat des Mieters (weil in der Hausrat nicht implizit) nicht übernommen.

Die sähe ich auch höchstens als letzten "Halm" in der Pflicht. Und als Mieter würde ich hier dem VM gegenüber freundlich aber bestimmt auf die Rechtslage verweisen.

Angeblich nur bewegliche Teile sind versichert.

Jein. Nicht expressis verbis, aber mit dem Haus fest verbundene Elemente zählen nicht zum Hausrat.

Die Gebäudeversicherung zahlt auch nicht.

Tja, wenn man die entsprechenden Optionen nicht inkludiert, dann leistet die VGV auch nicht. "Schäden durch Dritte" resp. Vandalismusklausel. Die kostet nun wahrlich nicht die Welt pro Jahr.

Die Hausverwaltung wälzt die Kosten auf die Gemeinschaft ab. Weil, richtigerweise, die Wohnungseingangstür gemäß WEG-Gesetz Gemeinschaftseigentum ist.

So ist es. Hauseingangstüren und Fenster in den Außenwänden und Dachflächen sind zwingend Gemeinschaftseigentum.Und Wohnungseingangstüren auch. Ggfs. anderslautende Formulierungen in der TE sind unwirksam.

Fakt ist: Weder Mieter noch der Wohnungsbesitzer noch die Gemeinschaft (WEG) ist schuldhaft für den Schaden verantwortlich.

Na und? Von Verschulden ist hier doch keine Rede - die Frage ist, wer zahlt? Und zahlpflichtig ist die WEG, die dieses Risiko versichern kann. Oder es eben bleiben lässt.

Nun zur Frage: kann der Mieter gezwungen werden, eine Hausrat-Versicherung die genau diesen Schaden abdeckt (viele Versicherungen auch meine machen das) abzuschließen.

Natürlich nicht. Das wäre ja auch absurd. Das ist kein vom Mieter zu tragendes Risiko, und wenn die WEG zu geizig ist, um eine passende Deckung zu tarifieren, dann muss der Schaden eben durch Umlage bezahlt werden. Den Mieter geht das überhaupt nichts an.

Denn sonst werden ja die unschuldigen Eigentümer quasi in Sippenhaft genommen......

Aha. Und stattdessen sollen jetzt die unschuldigen Mieter für den Geiz der Eigentümer herhalten? Na bravo.

-> HV auffordern zu erklären, warum hier eine Unterversicherung besteht bzw. eine Deckungslücke. Und wenn sich herausstellt, dass die WEG das entsprechende Angeot des VR in der Vergamgenheit aus Kostengründen abgelehnt hat, dann dürfen sich die Eigentümer bitte gerne eine Pappnase aufsetzen.

icafan01 
Beitragsersteller
 25.01.2018, 17:39

Du hast ja vollkommen Recht.

ich bin ein Eigentümer und wohne in der ETW, diese Gebäudeversicherung sollte das selbstverständlich abdecken, falls nicht geschehen, dann alsbald von der HV dies fordern. Wenn ich aber höre von meiner Versicherung, dass gerade dieser Schaden nicht abgedeckt würde , bekomme ich einen dicken Hals. Ich fordere von den Profis (HV sollte auch ein Profi sein), dass eine Gebäude-oder-was-auch-immer-Versicherung gefunden wird, die das abdeckt. Hier geht es nicht um Geiz sondern um 70-100 jährige Leutchen, die das nicht wissen können. Selbstverständlich sollen Mieter nicht das Risiko abdecken. Ich habs ja schon gesagt: Schaden durch Dritte wird anscheinend nicht von jeder Gebäudeversicherung abgedeckt, wohlbemerkt durch versuchten Einbruch an einer der vielen Wohnungstüren.

Gruß Heinz

FordPrefect  25.01.2018, 18:04
@icafan01
ich bin ein Eigentümer und wohne in der ETW, diese Gebäudeversicherung sollte das selbstverständlich abdecken, falls nicht geschehen, dann alsbald von der HV dies fordern.

100% Zustimmung. Leider finden sich selbst bei gewerblichen HV nicht immer lauter Sachwalter, die das tatsächlich entsprechend umfassend auch erledigen.

zahlen müsste der Verursacher, also der Einbrecher.

wenn der nicht zu ermitteln ist, dann ist das Sache des Vermieters, bzw. soweit die Wohnungstüre gemeinschaftliches Eigentum ist, der WEG. Die WEG wird hier auch nicht in "Sippenhaft" genommen, denn es ist immer so, dass wenn der Verursacher eines Schadens nicht ermittelt werden kann, dass dann der Eigentümer auf dem Schaden sitzen bleibt. Das gehört zum Risiko eines Eigentümers.

Es ist problematisch, den Mieter eine Versicherung abschließen zu lassen. Denn dessen Versicherung könnte im Schadensfalle argumentieren, dass ja der Mieter nach dem Mietrecht bei "höherer Gewalt" nicht für eine Beschädigung der Mietsache haftet, sondern der Vermieter. Also bräuchte eine Versicherung des Mieters den Schaden auch nicht zu ersetzen.

Sinnvoll ist nach meiner Meinung nur ein Weg: Die WEG sollte selber eine Versicherung abschließen, die einen solchen Schaden übernimmt.

Apolon  23.01.2018, 16:57

Die gewünschte Hausratversicherung würde diesen Schaden nicht zahlen, da kein Einbruch vorlag.

Wenn die WEG in der Gebäudeversicherung "Beschädigung durch Dritte" nicht eingeschlossen hat, spart ihr jedes Jahr ein paar € für diesen Zusatz.

Dafür müssen dann die Schäden von der Gemeinschaft getragen werden.

Tolles Geschäft. Schickt euren Verwalter bei der nächsten Eigentümerversammlung in die Wüste.

icafan01 
Beitragsersteller
 23.01.2018, 17:35

Ich hab das von Dir schon woanders gelesen mit der Beschädigung durch Dritte.

Ich hab bei meiner Versicherung das Produkt Gebäudeversicherung nachgeschaut. da gibt es ein Baustein GebäudePlus, die haben da aber nicht explizit Einbruchschäden angegeben.

Heißt im Klartext da gebe ich Dir vollkommen Recht so eine Profi-Hausverwaltung sollte das ja wissen und uns als den Eigentümern diese modifizierte Gebäudeversicherung anbieten. Dann wäre es egal, ob ein Mieter versichert ist oder nicht.

Egal bei wem dann versichert wird. Die Versicherung zahlt und die Eigentümergemeinschaft ist außen vor. So soll's auch sein. Die paar Euro werden wir ja noch (für unsere Sicherheit) aufbringen können.

Das mit der Wüste ist auch OK, ich bin Deiner Meinung.

Danke noch mal.

Gruß Heinz

DerHans  23.01.2018, 21:03
@icafan01

"Beschädigung durch unbekannte Dritte" schließt auch Beseitigung von Graffitti ein.

icafan01 
Beitragsersteller
 24.01.2018, 15:54
@DerHans

Heute hat mich mein Versicherungsmann darauf hingewiesen, dass:

Ein versuchter Einbruch keine Beschädigung durch Dritte sei! Heißt auch meine Versicherung würde nicht zahlen. Toll. wir müssen also nur sagen, die Tür wurde beschädigt, den versuchten Einbruch unterschlagen, dann wird gezahlt, ansonsten nicht. Was ist das für eine Versicherungslogik. Was Du erwähnt hast Graffitti und Auto an Wand und Fahrerflucht etc ist alles versicherbar. Heißt das, wir müssen in Deutschland rumfragen: Welche Geb.-Versicherung deckt Schaden durch versuchten Einbruch an W-Türen ab. Ich glaub es nicht.

Ich will nicht nerven. Aber wer definiert eigentlich " Beschädigung durch unbekannte Dritte"?

Gruß Heinz