Stellplatz nach Verfügbarkeit trotz Grundsteuer zahlen?
Hallo. Wir sind ein 5 Parteien Miethaus. Unten ist eine Artzpraxis mit drin. An der Seite zum Haus haben wir 14 Parkplätze. Nun steht bei uns im Mietvertrag Parken nach Verfügbarkeit (dies bezieht sich auf die Öffnungszeiten des Arztes) Aber trotzdem müssen wir die kosten (Grundsteuer) für den Parkplatz tragen. Steht uns daher kein Stellplatz zu? Kann der Vermieter kosten verlangen und uns keinen Stellplatz zur Verfügung stellen? Außerdem wird der Parkplatz von fremden nach Ende der Öffnungszeit des Arztes benutzt und wir bekommen kein Parkplatz. Vermieter interessiert das nicht. Hat Din A4 Schild angebracht Privatparkplatz. Doch das sieht niemand...
3 Antworten
Die Grundsteuer hat mit dem Parken nach Verfügbarkeit nichts zu tun. Die Grundsteuer macht sich am Gebäude fest. Der Parkplatz wird dir nicht im Mietvertrag zugesichert und ist nicht mit Kosten bewehrt, die sich im Mietpreis darstellen.
Das ist kaum vorstellbar, dass du einen 2. Grundsteueranteil extra ausgewiesen in der NK Abrechnung hast. Für den Parkplatz dürfte der aber klitzeklein sein. Dein Mietvertrag hat vermutlich Schwächen und Fehler.
Doch haben wir. Einmal die Steuer für unsere Hausnummer 14 mit Gemischt Genutztem Grundstück(Arzt und Wohneinheiten) und 1x Hausnummer 16 (Parkplatz) Ich denke das wir den Mietvertrag + Abrechnung am besten mal prüfen lassen. Vielen Dank für die Antworten!!!
Hausnummer 12+14 meinte ich natürlich :-D
Du bezahlst für eine Mietsache Miete mit den entsprechenden Nebenkosten, aber die Nutzung wird dir nicht garantiert, bzw. der Vermieter gewährt dir nicht die uneingeschränkte Nutzung. Dann ist dieser Vertrag nichtig oder die Mietezahlung ist um 100% zu kürzen. Diese Angelegenheit in einem Mietvertrag zusammengefasst stellt den Vertrag insgesamt in Frage. Hier könnte nur die Trennung der Verträge helfen und schon würde der Parkplatzvertrag den Bach hinunter gehen.
Die Grundsteuer wird auf die Mietparteien verteilt. Dabei zahlt natürlich eine Arztpraxis oder ein Gewerbebetrieb einen anderen Anteil.
Die Jahresabrechnung muss aber so ausgestellt werden, dass der Verteilerschlüssel nachvollziehbar ist. Wenn für die einzelnen Wohnungen keine festen Parkplätze zur Verfügung stehen, ist an dieser Regelung nichts auszusetzen.
"Fremdparker" können nach Schließung der Praxis abgeschleppt werden.
Leider nicht. Der Arzt zahlt nur fuer das Mietshaus mehr Steuern als wir. Aber fuer das Parkgrundstück nicht. Dieses wird durch uns 5 (incl Doc) gerechnet. Hab den Text etwas ungenau beschrieben. Das Parkgrundstück hat eine eigene Hausnummer und dafür zahlen wir auch Steuern.
Dann müsste ja die Grundsteuer in der NK-Abrechnung getrennt 2 mal ausgewiesen sein. Im Mietvertrag wäre das eine Novum. Ich bin mir nicht sicher, ob die Mietsache unter §1 des MV so beschrieben ist. Bitte vergewissere dich dort.
Ja das ist sie auch. Wir bekommen immer die ganzen Kopien mit. Und dort sind 2 Steuerbescheide immer mit bei. Einmal Hausnummer 12 mit Gemischt genutztem Grundstück (Arzt und Wohneinheiten) und Hausnummer 14 (Parkplatz) Daher versteh ich nicht wie wir den Parkplatz zahlen müssen aber nur nach Verfügbarkeit nutzen durfen. Ich schaue gleich nochmal in den MV. Vielen Dank für die schnellen ausfùhrlichen Antworten.
Als Privat Mieter ,bekommt man für die Zeit nach Feierabend wohl immer einen Parkplatz, Die Arztpraxis nimmt am Tag viele Parkplätze in Beschlag, darum ,Nach Verfügbarkeit. Für die Parkplätze fallen keine Grundsteuern an, darum Werden die Grundsteuern auf Wohnung und Praxis aufgeteilt.
Das Parkgrundstück hat eine eigene Hausnummer. Wir sind 12 und das ist 14. Für das müssen wir die Grundsteuer zusätzlich zu der vom Haus zahlen. Ist eine eigene Rechnung von der Stadt