Stellplatz nach Verfügbarkeit trotz Grundsteuer zahlen?

3 Antworten

Die Grundsteuer hat mit dem Parken nach Verfügbarkeit nichts zu tun. Die Grundsteuer macht sich am Gebäude fest. Der Parkplatz wird dir nicht im Mietvertrag zugesichert und ist nicht mit Kosten bewehrt, die sich im Mietpreis darstellen.

Die Grundsteuer wird auf die Mietparteien verteilt. Dabei zahlt natürlich eine Arztpraxis oder ein Gewerbebetrieb einen anderen Anteil.

Die Jahresabrechnung muss aber so ausgestellt werden, dass der Verteilerschlüssel nachvollziehbar ist. Wenn für die einzelnen Wohnungen keine festen Parkplätze zur Verfügung stehen, ist an dieser Regelung nichts auszusetzen.

"Fremdparker" können nach Schließung der Praxis abgeschleppt werden.

Als Privat Mieter ,bekommt man für die Zeit nach Feierabend wohl immer einen Parkplatz, Die Arztpraxis nimmt am Tag viele Parkplätze in Beschlag, darum ,Nach Verfügbarkeit. Für die Parkplätze fallen keine Grundsteuern an, darum Werden die Grundsteuern auf Wohnung und Praxis aufgeteilt.