Wer zahlt Beerdigungskosten bei Sozialhilfeempfänger?
Meine Mutter ist 87 und es geht ihr nicht so gut. Wir müsssen täglich mit ihrem Ableben rechnen. Sie ist Sozialhilfeempfängerin. Die Frage: Wer kommt für die Beerdigungskosten auf? Ich selbst bin Rentnerin und mein Bruder ist kurz vor der Insolvenz. Ein Grab, das von meinem Vater ist vorhanden,da könnte sie mit dazu kommen.
6 Antworten
Es ist generell so, dass die Hinterbliebenen für die Bestattung bezahlen müssen. Es ist zwar jetzt bestimmt schlimm für Dich, Dich mit so etwas befassen zu müssen, aber ich würde schon mal vorab mich beim Sozialamt erkundigen, wie das mit staatlichen Zuschüssen aussieht, wenn Du selbst nur eine kleine Rente bekommst Dein Bruder zahlungsunfähig ist. Und sucht Euch ein günstiges Bestattungsunternehmen aus. Die haben zuweilen Preise, dass einem die Haare zu Berge stehen. Solltest Du religiös sein und der Kirche stark verbunden, kannst Du mit Sicherheit jederzeit auch mit dem Pfarrer Deine Gemeinde über Deine Probleme sprechen. Evtl. kann er Dir hilfreiche Tipps geben, wie Du und Dein Bruder eine angemessene Bestattung ausrichten könnt und Euch trotzdem nicht ruiniert. Alles Gute und viel Kraft für die kommende Zeit. lg Lilo
Wo beantrage ich eine Sozialbestattung?
Der Antrag auf eine Sozialbestattung erfolgt in der Regel bei dem Sozialhilfeträger, der für den Bereich zuständig ist, in dem der Sterbeort liegt. Der Antragsteller muss kein Arbeitslosengeld II empfangen und keine Sozialhilfe beziehen. Menschen mit niedriger Rente oder geringem Einkommen können generell den Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten im Rahmen einer Sozialbeerdigung stellen. Dazu ist eine Überprüfung des Vermögens der Angehörigen nötig.
Für die Prüfung sind neben dem entsprechenden Formular und den Nachweisen über eigene Einkünfte und finanzielle Belastungen auch einige Dokumente des Verstorbenen einzureichen. Dazu zählen die Sterbeurkunde, Kopien von Sparguthaben des Verstorbenen, dessen Kontoauszüge der letzten drei Monate, Kopien von Versicherungspolicen und die Aufstellung und Bewertung des Nachlasses. Wird der Antrag vor der Bestattung gestellt und angenommen, wird in der Regel eine Kostenübernahmeerklärung erstellt, welche dann bei dem ausführenden Bestatter vorgelegt werden kann. Der Bestatter rechnet in diesem Fall direkt mit dem zuständigen Sozialamt ab.
http://www.bestattungen.de/ratgeber/bestattungskosten/sozialbestattung.html
Sehr gute Antwort!, ich habe da ja eher gemutmaßt, dass es so etwas geben muss, aber Genaues wusste ich nicht.
Wenn keiner von euch zahlen kann, wird es vom Amt übernommen. Natürlich nichts aufwendiges, halt nur das "Standard-Programm".
Reicht völlig, denn die Toten bekommen eh nichts mehr mit - Meist macht man den Aufwand, vor allem in kleineren Orten, nur wegen der Leute...
http://www.bestattungen.de/ratgeber/bestattungskosten/sozialbestattung.html
Das wird wohl in unserem Land immer mehr zu einem Problem. Die Kosten für eine Bestattung, mag sie noch so günstig sein, sind für viele Angehörige nicht mehr zu stemmen. Ich kann nur jedem raten, dass er beizeiten eine Versicherung abschließt, damit man, wenn es mal soweit ist, nicht noch zusätzlich finanziellen Sorgen zur Trauer bekommt. lg
Die Kinder, oder die Erben, solange wie da was zu holen ist. Das wirst Du zahlen müssen.