Fuer Beerdigungskosten augkommen auch wenn man mit dem Vater keinen Kontakt hatte?
Wenn man seinen Vater eigendlich nie kannte und in 41 Jahren keinen Kontakt hatte (mitunter nie Kindergeld erhielt) muss man dann die Beerdigungskosten zahlen wenn man vom Sozialamt angeschrieben wurde. Ist das rechtlich erlaubt?
Vielen Dank im voraus.
7 Antworten
auch wenn man nie mit dem vater kontakt hatte, muss man bezahlen. erben tust du leider nichts - aber zahlen musst du. so ist deutschland - LEIDER ! ! !
Warum sollte das nicht rechtlich erlaubt sein? Schließlich bist Du der Sohn, selbst wenn Ihr so lange keinen Kontakt hattet! Das Sozialamt ist verpflichtet, die Ausgaben der öffentlichen Hand so gering wie möglich zu halten - und wendet sich daher an alle in Frage kommenden Familien-angehörigen.
Wenn der Vater Unterhalt gezahlt hat, dann natuerlich. Jedoch war der Vater das ganze Leben nicht da und gezahlt hat er auch keinen Pfennig. Er hat nicht einmal die Beerdigung seiner anderen Tochter bezahlt, aber jetzt soll ich herhalten? Damit bin aber nicht einverstanden. Meine Mutter hat sich zum Krueppel gearbeitet und ich bin in Armut aufgewachsen (fruehere, richtige Armut, nicht die von heute wo Armut beschrieben wird wenn man nur einmal im Jahr in den Urlaub fahren kann, etc).
Das Sozialamt wird es ihnen erläutern. Es gibt die Bestattungspflicht in DE und daraus resultierend die Verantwortung der Erben, die Beerdigung aus dem Nachlass zu bezahlen. Ist keiner vorhanden, sind in der Reihenfolge: Ehefrau und dann leibliche Kinder zuerst dran mit der Bezahlung. Hast du das Erbe ausgeschlagen? Erkundige dich beim Sozialamt, ob es noch Geschwister gibt und verweise auf die, wenn du wirtschaftlich nicht dazu in der Lage bist, die Kosten zu tragen. Das Sozialamt ist berechtigt, von jedem potentieller Zahler die Kosten einzufordern- und dieser muss sich deren Anteil dann ggf von Geschwisterkindern, wenn Pech auf dem Klageweg zurückholen.
Wenn es denn Dein leiblicher Vater war, so bist Du als Kind Bestattungspflichtig, da spielt es keine Rolle wie der Kontakt zu Lebzeiten war.
goggle - Bestattungspflicht -
Es spielt dabei auch keine Rolle, ob Du ein ev. Erbe ausschlägst. Das Erbe hat nichts mit der Bestattungspflicht zu tun.
Kindergeld bekommst vom Staat, nicht vom Vater, du meinst Unterhalt.
und ja man kann verpflichtet werden die Kosten zu übernehmen.